Termin Aufenthaltserlaubnis verschoben und Weiterbewilligung der Hartz-4-Leistungen

20. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Julian_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Termin Aufenthaltserlaubnis verschoben und Weiterbewilligung der Hartz-4-Leistungen

Hallo Guten Tag:
Ich habe ein großes Problem und bitte hier um Rat und Hilfe.
Ich weiß nicht, ob dieser Beitrag in diesem Brett richtig ist oder Sozialrecht.
Aus Krankheitsgründen konnte ich nicht zu Ausländerbehörde und habe seit Juli dieses Jahres, Juli 2017, den Termin bei der Ausländerbehörde, den ich online vereinbart habe, immer wieder verschoben, weil ich aus Krankheitsgründen nicht zum Termin gehen konnte.
Seit Juli bis jetzt, der letzte Termin ist bis 9. Januar 2018 gültig, habe ich die Termine nahtlos verschoben. Alle Verschiebungen dieser Termine habe ich nahtlos.
Das alles ist auf der Webseite der Ausländerbehörde Berlin erläutert:
Die FAQ:
[b][b]Mein Aufenthaltstitel wird vor dem Termin ungültig – Ist das ein Problem?
Kann ich meinen Termin ändern oder löschen?
[/b][/b]
Diese beiden Fragen samt Antworten stehen hier:
https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/termine/


Jetzt habe ich vor 2 Problemen Angst:
1- Auf der Seite der Ausländerbehörde steht, dass man den Termin ändern kann. Der vereinbarte Termin lässt den Aufenthalt als gültig gelten, auch die Nebenbestimmungen wie Arbeitsaufnahme gelten.
Nun ist aber so, dass auf der Webseite der Ausländerbehörde nicht von VERSCHIEBEN die Rede ist, sondern von ÄNDERN.
Wie soll man das verstehen? Ist mit Ändern doch verschieben gemeint oder bin ich illegal in Deutschland.

2. Problem:
Das Arbeitsamt möchte meinen gültigen Aufenthaltstitel sehen und ich habe ihnen geschrieben, dass ich die Termine seit Juli verschoben habe und dass das als Aufenthalt gelten würde. Ich musste einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen stellen.
Jetzt schreibt das Arbeitsamt als Antwort auf meinen Brief:
Zitat:
" Bitte weisen Sie nach, dass sich Ihr Aufenthalt aufgrund der bloßen Terminverschiebung verlängert, obwohl kein offizielles Dokument hierfür ausgestellt wurde "
Zitat Ende.

Ich überlege, das Arbeitsamt auf diese Webseite und Texte hinzuweisen und dass die Gesetzeslage für Termine vom Gesetzgeber so erlassen worden ist.
Was soll ich sonst noch sagen?
Ich bin weiterhin krank und mein Zustand hat sich weiter verschlechtert. Ich kann die nächsten Monate oder Wochen nicht zu Ausländerbehörde gehen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)



Zitat (von Julian_):
Ich bin weiterhin krank und mein Zustand hat sich weiter verschlechtert. Ich kann die nächsten Monate oder Wochen nicht zu Ausländerbehörde gehen.

Man kann alle Anträge auch schriftlich stellen, muss allerdings damit rechnen, dass die jeweilige Behörde den Antragsteller auch persönlich sehen will.

Zitat (von Julian_):
Aus Krankheitsgründen konnte ich nicht zu Ausländerbehörde und habe seit Juli dieses Jahres, Juli 2017, den Termin bei der Ausländerbehörde, den ich online vereinbart habe, immer wieder verschoben, weil ich aus Krankheitsgründen nicht zum Termin gehen konnte.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie seit einem halben Jahr so schwer krank sind, dass Sie in diesen ganzen Zeitraum keinen Behördentermin wahrnehmen konnten. Deshalb dürfte eine Bestätigung des Arztes bzw. des Krankenhauses verlangt werden, allein mit Ihrer Behauptung wird man sich da bestimmt nicht zufrieden geben.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julian_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo:
Danke für Antwort.
Was kann ich dem Jobcenter auf ihr Schreiben (Zitat oben) antworten?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Julian_):
Was kann ich dem Jobcenter auf ihr Schreiben (Zitat oben) antworten?

Zitat (von Julian_):
Ich überlege, das Arbeitsamt auf diese Webseite und Texte hinzuweisen und dass die Gesetzeslage für Termine vom Gesetzgeber so erlassen worden ist.

Tun Sie das, allerdings beschleichen mich leise Zweifel, ob man sich damit begnügen wird.
Für mich ist es unglaubwürdig und nicht nachvollziehbar, dass sie seit sechs Monaten keine Möglichkeit gefunden haben, die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels zu bewältigen. Da werden Sie wohl unweigerlich mit unerfreulichen Konsequenzen rechnen müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Julian_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zitat (von Julian_):
Was kann ich dem Jobcenter auf ihr Schreiben (Zitat oben) antworten?

Zitat (von Julian_):
Ich überlege, das Arbeitsamt auf diese Webseite und Texte hinzuweisen und dass die Gesetzeslage für Termine vom Gesetzgeber so erlassen worden ist.

Tun Sie das, allerdings beschleichen mich leise Zweifel, ob man sich damit begnügen wird.
Für mich ist es unglaubwürdig und nicht nachvollziehbar, dass sie seit sechs Monaten keine Möglichkeit gefunden haben, die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels zu bewältigen. Da werden Sie wohl unweigerlich mit unerfreulichen Konsequenzen rechnen müssen.


Vielen dank für Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Julian:

Wie ist denn der aktuelle Stand hinsichtlich der Leistungsbewilligung? Erhälst Du aktuell noch Leistungen? Wenn ja, wie lange geht der Bewilligungszeitraum noch? Wurde über Deinen Weiterbewilligungsantrag bereits entschieden? Welche Staatsangehörigkeit hast Du eigentlich und wie lange lebst Du schon in Deutschland?

Wenn Du seit einem halben Jahr gesundheitlich nicht in der Lage bist, einen Termin bei der Ausländerbehörde wahrzunehmen, stellt sich auch die Frage, ob das Jobcenter überhaupt der richtige Ansprechpartner ist. Nach Deiner Schilderung spricht einiges dafür, dass Du derzeit nicht erwerbsfähig im Sinne des SGB II bist und dann wäre das Sozialamt zuständig.

Vermutlich wird sich das Jobcenter jetzt ein wenig "festbeißen" und erstmal einen klaren Nachweis der Aufenthaltsberechtigung verlangen. Ohne anwaltliche Hilfe wird's vermutlich schwierig bis unmöglich für Dich, weiterhin Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes bewilligt zu bekommen. Besorg Dir einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht und geh zu einem Anwalt für Sozialrecht (Schwerpunkt SGB II), der sich idealerweise auch im Ausländerrecht einigermaßen auskennen sollte. Fraglich bleibt allerdings, ob Du dazu gesundheitlich überhaupt in der Lage bist?

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Julian_):

...
Aus Krankheitsgründen konnte ich nicht zu Ausländerbehörde und habe seit Juli dieses Jahres, Juli 2017, den Termin bei der Ausländerbehörde, den ich online vereinbart habe, immer wieder verschoben, weil ich aus Krankheitsgründen nicht zum Termin gehen konnte.
...


Und seit Juli liegst Du im Bett oder sitzt zu Hause? Niemals vor der Tür gewesen? Arzt kam zu Dir nach Hause? Bringservice für Einkäufe?

Ich glaube, Du wirst neben den Problemen mit dem Arbeitsamt (ist es nicht eher das Jobcenter?) viel größere Probleme mit der Ausländerbehörde bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Julian_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@Julian:

Wie ist denn der aktuelle Stand hinsichtlich der Leistungsbewilligung? Erhälst Du aktuell noch Leistungen? Wenn ja, wie lange geht der Bewilligungszeitraum noch? Wurde über Deinen Weiterbewilligungsantrag bereits entschieden? Welche Staatsangehörigkeit hast Du eigentlich und wie lange lebst Du schon in Deutschland?

Wenn Du seit einem halben Jahr gesundheitlich nicht in der Lage bist, einen Termin bei der Ausländerbehörde wahrzunehmen, stellt sich auch die Frage, ob das Jobcenter überhaupt der richtige Ansprechpartner ist. Nach Deiner Schilderung spricht einiges dafür, dass Du derzeit nicht erwerbsfähig im Sinne des SGB II bist und dann wäre das Sozialamt zuständig.

Vermutlich wird sich das Jobcenter jetzt ein wenig "festbeißen" und erstmal einen klaren Nachweis der Aufenthaltsberechtigung verlangen. Ohne anwaltliche Hilfe wird's vermutlich schwierig bis unmöglich für Dich, weiterhin Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes bewilligt zu bekommen. Besorg Dir einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht und geh zu einem Anwalt für Sozialrecht (Schwerpunkt SGB II), der sich idealerweise auch im Ausländerrecht einigermaßen auskennen sollte. Fraglich bleibt allerdings, ob Du dazu gesundheitlich überhaupt in der Lage bist?

Gruß,

Axel


Hallo Axel :
Vielen Dank für die Aufklärung und ausführliche Antwort.
Der aktuelle Bewilligungsbescheid läuft bis 31.12.2017.
Ich habe beim Jobcenter einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt.
Dann hat das Jobcenter in einem Extrabrief meinen Aufenthaltstitel gefragt.
Ich habe ihnen geschrieben, dass ich meinen Termin seit Juli verschoben habe und die nächsten Wochen verschieben muss, weil mein Schicksal aufgearbeitet wird und ich habe ihnen die drei letzten Terminverschiebungen ausgedruckt und geschrieben, dass alle Terminverschiebungen nahtlos vorhanden und mit Terminverschiebung der Aufenthalt als gültig gilt, so die Webseite der Ausländerbehörde.
Daraufhin haben sie mir jetzt wieder einen Brief geschrieben, mit der Frage:
Zitat:
" Bitte weisen Sie nach, dass sich Ihr Aufenthalt aufgrund der bloßen Terminverschiebung verlängert, obwohl kein offizielles Dokument hierfür ausgestellt wurde "
Zitat Ende.
Es ist mir etwas schwer, darauf zu antworten. Ich weiß nicht, was ich hier antworten soll.
Ich muss wohl schreiben, dass der Gesetzgeber in diesem Bundesland das so geregelt hat, das ist eine spezielle Regelung des Landes.

Ich lebe seit 1990 in Deutschland, bin aus einem Land, wo Kriege herrschen.
Einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung läuft gerade.

Gaaanz Großen Dank !

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Julian_):
Ich lebe seit 1990 in Deutschland, bin aus einem Land, wo Kriege herrschen.
Einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung läuft gerade.

Das entbindet Sie doch alles nicht davon, dafür Sorge zu tragen, dass die Aufenthaltserlaubnis immer rechtzeitig verlängert wird. Im Krankheitsfalle muss man dann eben die Angelegenheit durch einen Bevollmächtigten regeln lassen oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Man kann aber nicht den Verlängerungstermin immer wieder bis zum jüngsten Tag hinausschieben. Welchen Aufenthaltstitel (nach welchen Paragrafen) haben Sie derzeit?

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das Problem ist doch hier als erstes, dass es einen Unterschied zwischen ändern und verschieben gibt. Der Sinn der Information ist es doch, dass man bei einer plötzlichen Verhinderung eben einen alternativen Vorschlag bekommt. Nicht dass man über sechs Monate immer wieder eine Verzögerung eintreten lässt. Wieso habe ich da das Gefühl, dass man Dich auflaufen lässt? Ohne Attest (wer versorgt Dich Pflegefall eigentlich), ohne alles wird bei Dir die Luft ganz dünn. Das ist die ausländerrechtliche Seite.

Die finanzielle Seite, da greife ich die Anregung von @ Axel auf. Zum Anwalt, wenn das denn geht. Das bekommst Du nicht alleine gebacken.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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