Hallo zusammen,
ich brauche dringend Hilfe. Mein Verlobter und ich (deutsche Staatsbürgerin) wollen gerne heiraten jedoch besitzt er als türkischer Staatsbürger keinen Aufenthaltstitel (Duldung). Alle weiteren Unterlagen zwecks Eheschließung liegen uns vor. Ist das Standesamt verpflichtet uns aufgrund der Eheschließungsfreiheit einen Termin zu vergeben oder besser gesagt das vorliegen der Ehevoraussetzungen anzuerkennen? Wie haben etwas Sorge, dass diese es nicht anerkennen und würden uns über eure Mithilfe freuen.Vielleicht ist ja ein Standesbeamte unter euch oder kennt jemande der es ist ;-)
Was können wir da machen ?
-- Editiert von bine2000 am 12.09.2018 17:13
Termin zur standesamtlichen Trauung/Heirat als deutsche mit einem Ausländer ohne Duldung
Notfall?
Notfall?
WEnn alle erforderlichen Unterlagen da sind, dann werdet ihr auch getraut. Was nicht bedeutet, dass dann der Ehemann hier bleiben darf.
wirdwerden
Wenn das Standesamt die erforderlichen Papiere geprüft hat und grünes Licht zur Eheschließung gibt. Muss der heiratswillige Partner bei der deutschen Auslandsvertretung im Staat seines ständigen Aufenthalts, ein Visum zur Eheschließung beantragen, herkommen, heiraten und bei der Ausländerbehörde den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Die bekommt er allerdings nur dann, wenn er diesen Weg so gegangen ist.
Falls er sich bereits aus anderen Gründen in Deutschland aufhält, kann er im Normalfall die bereits vorhandene Aufenthaltserlaubnis umschreiben lassen. Wenn er allerdings keinen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzt muss er, auch wenn er bereits geheiratet hat, wieder ausreisen und ein ordnungsgemäßes Visumsverfahren zur Familienzusammenführung in seinem Herkunftsland in die Wege leiten. Dazu ist auch der Sprachnachweis obligatorisch.
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Zitatmit einem Ausländer ohne Duldung :
Zitatals türkischer Staatsbürger keinen Aufenthaltstitel (Duldung) :
Also kein Aufenthaltstitel und keine Duldung?
Weil es sich so liest, als würde es synonym verwandt ( "keinen Aufenthaltstitel (Duldung)" ), sollten erstmal die rechtlichen Begriffe geklärt werden, denn sonst kann man nur im Nebel stochern. Ein Aufenthaltstitel ist z.B. eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis. Eine Duldung ist die Bescheinigung, dass jemand, der ausreisepflichtig ist, derzeit (aus welchem Grund auch immer) nicht abgeschoben werden kann.
Wenn weder Aufenthaltstitel noch Duldung vorliegen sollten, dürfte es schwer werden, einen Eheschließungstermin beim Standesamt zu bekommen, mit dem man tatsächlich hier heiraten kann. Hochzeiten mit "Auslandsbeteiligung" sind eh Sonderfälle auf den Standesämtern. Wenn dem Standesamt die Unterlagen vorgelegt werden, ist es verpflichtet, den illegalen Aufenthalt zu melden. Je nach Umständen gäbe es vielleicht die Möglichkeit, bei Heiratsplänen eine Duldung zu erwirken. Dazu müsste man sich aber erstmal an die Ausländerbehörde wenden. Das wäre möglich, genauso aber auch Abschiebehaft, um die folgende Abschiebung zu sichern. Nach der Abschiebung gäbe es eine Wiedereinreisesperre.
Neben der Eheschließungsfreiheit gibt es schließlich auch die "Erfordernis eines Aufenthaltstitels" nach § 4 AufenthG . Wie es ausgeht, wenn zwei Rechtsgüter gegeneinander stehen, ist nur schwer zu sagen.
ZitatAlle weiteren Unterlagen zwecks Eheschließung liegen uns vor. :
Ob alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann letztlich nur das Standesamt entscheiden. Bei Eheschließungen mit "Auslandsbeteiligung" gibt es meist eine gesonderte Beratung bei den Standesämtern, weil es da ungeahnte Probleme geben kann. Als wichtigstes: Gibt es denn auch ein noch gültiges Ehefähigkeitszeugnis?
-- Editiert von Felicite am 13.09.2018 14:18
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