Hallo zusammen,
Ich bin Ukrainerin. Ich will mich von meinem Ehemann (Deutscher) scheiden lassen.
Seit 7 Jahren sind wir verheiratet, seit 6 Jahren wohnen wir zusammen in Deutschland. Wir haben keine Kinder. Im Moment bin ich arbeitslos. Ich habe Aufenthalts- und Berufserlaubnis bis 2020.
Ich habe folgende Fragen:
1. Habe ich nach der Trennung das Recht, in Deutschland zu leben?
2. Was passiert mit meiner Aufenthalts- und Berufserlaubnis nach der Trennung? Bleiben sie vorhanden?
3. Wird den Staat mich während des Trennungsjahres irgendwie unterstützen oder nicht?
4. Welche Schritte ich unternehmen soll, um in Deutschland weiter zu bleiben?
Vielen Dank im Voraus.
Trennung: Deutscher und nicht EU Bürger
Notfall?
Notfall?
1. Ja.
2. Ja.
3. Zunächst mal hat Ihr Mann Sie zu unterstützen - das nennt man "Trennungsunterhalt". Erst wenn das nicht geht, kommt der Staat ins Spiel.
4. Na, zunächst mal die ABH von der Trennung unterrichten.
https://integration.kreis-kleve.de/leben-in-deutschland/familie-und-partnerschaft/trennung-und-scheidung/
Das kommt vor allen auf Ihren derzeitigen Aufenthaltstitel an.
Über welchen Aufenthaltstitel verfügen Sie, nach welchen Paragrafen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gute Frage - mich wundert, dass die TE keine Niederlassungserlaubnis hat. Die gibt es doch eigentlich hier nach 3 Jahren...
Zitat:
1. Ja.
2. Ja.
Na mal langsam, ohne Niederlassungserlaubnis bzw. DA-EU und ungesicherten Lebensunterhalt wird das etwas anders aussehen.
ZitatGute Frage - mich wundert, dass die TE keine Niederlassungserlaubnis hat. Die gibt es doch eigentlich hier nach 3 Jahren... :
Das wissen wir doch gar nicht, hat sie nicht geschrieben.
Doch, hat sie. Oder haben Sie schon mal von einer NE gehört, die befristet ist?
Zitat:Ich habe Aufenthalts- und Berufserlaubnis bis 2020.
ZitatDoch, hat sie. Oder haben Sie schon mal von einer NE gehört, die befristet ist? :
Zitat: Ich habe Aufenthalts- und Berufserlaubnis bis 2020.
Na eben darum, befristet bis 2020
Also doch nur eine Aufenthaltserlaubnis und die wird nur verlängert wenn der
Lebensunterhalt gesichert ist.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 30.04.2019 20:27
ZitatDas kommt vor allen auf Ihren derzeitigen Aufenthaltstitel an. :
Über welchen Aufenthaltstitel verfügen Sie, nach welchen Paragrafen?
Paragraf 28 Abs. 1 Satz 1 №1
Zitat:ZitatDoch, hat sie. Oder haben Sie schon mal von einer NE gehört, die befristet ist? :
Zitat: Ich habe Aufenthalts- und Berufserlaubnis bis 2020.
Na eben darum, befristet bis 2020
Also doch nur eine Aufenthaltserlaubnis und die wird nur verlängert wenn der
Lebensunterhalt gesichert ist.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 30.04.2019 20:27
Bedeutet das, dass ich bleiben kann, wenn ich einen Job finde?
Das bedeutet es in der Tat. Allerdings nicht nur einen Job, sondern einen, wo Sie so viel verdienen, dass Sie nicht auf Sozialleistungen wie Alg 2 angewiesen sind - ein Minijob oder dergleichen würde also wohl nicht reichen.
ZitatDas bedeutet es in der Tat. Allerdings nicht nur einen Job, sondern einen, wo Sie so viel verdienen, dass Sie nicht auf Sozialleistungen wie Alg 2 angewiesen sind :
Aller Wahrscheinlichkeit nach, wird man die Aufenthaltserlaubnis zunächst nach §31 Aufenthaltsgesetz für ein Jahr verlängern. In dieser Zeit muss/sollte es gelingen eine Arbeitsstelle zu finden, mit dessen Einkommen eine Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet ist. Damit ist die Chance gegeben, weiterhin in Deutschland zu verbleiben.
Damit ist die Chance gegeben, weiterhin in Deutschland zu verbleiben. Und in 2 Jahren könnte man sich dann sogar die Einbürgerung beantragen, da man die Hauptvoraussetzungen (8 Jahre Aufenthalt und gesicherter Lebensunterhalt) dann erfüllt.
Zitat:Zitateine Arbeitsstelle zu finden, mit dessen Einkommen eine Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet ist. :
Kann diesen Job befristet sein (z.B. 6 Monate oder 1 Jahr) oder nur unbefristet?
Kann die Stelle in der Ausbildung ein ausreichender Grund sein, um im Land zu bleiben?
-- Editiert von Chris247 am 01.05.2019 15:37
Kann diesen Job befristet sein (z.B. 6 Monate oder 1 Jahr) oder nur unbefristet? Bei einer befristeten Stelle wird die AE wohl auch entsprechend befristet - also besser unbefristet.
Kann die Stelle in der Ausbildung ein ausreichender Grund sein, um im Land zu bleiben? Angesichts der geringen Vergütungen in der Ausbildung dürfte es da ein Problem geben - es soll schließlich der Lebensunterhalt gesichert werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten