Trennung: Deutscher und nicht EU Bürger

30. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Chris247
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung: Deutscher und nicht EU Bürger

Hallo zusammen,

Ich bin Ukrainerin. Ich will mich von meinem Ehemann (Deutscher) scheiden lassen.
Seit 7 Jahren sind wir verheiratet, seit 6 Jahren wohnen wir zusammen in Deutschland. Wir haben keine Kinder. Im Moment bin ich arbeitslos. Ich habe Aufenthalts- und Berufserlaubnis bis 2020.


Ich habe folgende Fragen:

1. Habe ich nach der Trennung das Recht, in Deutschland zu leben?
2. Was passiert mit meiner Aufenthalts- und Berufserlaubnis nach der Trennung? Bleiben sie vorhanden?
3. Wird den Staat mich während des Trennungsjahres irgendwie unterstützen oder nicht?
4. Welche Schritte ich unternehmen soll, um in Deutschland weiter zu bleiben?

Vielen Dank im Voraus.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Das kommt vor allen auf Ihren derzeitigen Aufenthaltstitel an.
Über welchen Aufenthaltstitel verfügen Sie, nach welchen Paragrafen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Gute Frage - mich wundert, dass die TE keine Niederlassungserlaubnis hat. Die gibt es doch eigentlich hier nach 3 Jahren...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von muemmel):

1. Ja.
2. Ja.

Na mal langsam, ohne Niederlassungserlaubnis bzw. DA-EU und ungesicherten Lebensunterhalt wird das etwas anders aussehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Gute Frage - mich wundert, dass die TE keine Niederlassungserlaubnis hat. Die gibt es doch eigentlich hier nach 3 Jahren...

Das wissen wir doch gar nicht, hat sie nicht geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Doch, hat sie. Oder haben Sie schon mal von einer NE gehört, die befristet ist?

Zitat:
Ich habe Aufenthalts- und Berufserlaubnis bis 2020.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Doch, hat sie. Oder haben Sie schon mal von einer NE gehört, die befristet ist?
Zitat: Ich habe Aufenthalts- und Berufserlaubnis bis 2020.

Na eben darum, befristet bis 2020
Also doch nur eine Aufenthaltserlaubnis und die wird nur verlängert wenn der
Lebensunterhalt gesichert ist.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 30.04.2019 20:27

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chris247
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Das kommt vor allen auf Ihren derzeitigen Aufenthaltstitel an.
Über welchen Aufenthaltstitel verfügen Sie, nach welchen Paragrafen?


Paragraf 28 Abs. 1 Satz 1 №1

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chris247
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zitat (von muemmel):
Doch, hat sie. Oder haben Sie schon mal von einer NE gehört, die befristet ist?
Zitat: Ich habe Aufenthalts- und Berufserlaubnis bis 2020.

Na eben darum, befristet bis 2020
Also doch nur eine Aufenthaltserlaubnis und die wird nur verlängert wenn der
Lebensunterhalt gesichert ist.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 30.04.2019 20:27


Bedeutet das, dass ich bleiben kann, wenn ich einen Job finde?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Das bedeutet es in der Tat. Allerdings nicht nur einen Job, sondern einen, wo Sie so viel verdienen, dass Sie nicht auf Sozialleistungen wie Alg 2 angewiesen sind - ein Minijob oder dergleichen würde also wohl nicht reichen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das bedeutet es in der Tat. Allerdings nicht nur einen Job, sondern einen, wo Sie so viel verdienen, dass Sie nicht auf Sozialleistungen wie Alg 2 angewiesen sind

Aller Wahrscheinlichkeit nach, wird man die Aufenthaltserlaubnis zunächst nach §31 Aufenthaltsgesetz für ein Jahr verlängern. In dieser Zeit muss/sollte es gelingen eine Arbeitsstelle zu finden, mit dessen Einkommen eine Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet ist. Damit ist die Chance gegeben, weiterhin in Deutschland zu verbleiben.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Damit ist die Chance gegeben, weiterhin in Deutschland zu verbleiben. Und in 2 Jahren könnte man sich dann sogar die Einbürgerung beantragen, da man die Hauptvoraussetzungen (8 Jahre Aufenthalt und gesicherter Lebensunterhalt) dann erfüllt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Chris247
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zitat (von muemmel):
eine Arbeitsstelle zu finden, mit dessen Einkommen eine Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet ist.


Kann diesen Job befristet sein (z.B. 6 Monate oder 1 Jahr) oder nur unbefristet?

Kann die Stelle in der Ausbildung ein ausreichender Grund sein, um im Land zu bleiben?

-- Editiert von Chris247 am 01.05.2019 15:37

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Kann diesen Job befristet sein (z.B. 6 Monate oder 1 Jahr) oder nur unbefristet? Bei einer befristeten Stelle wird die AE wohl auch entsprechend befristet - also besser unbefristet.
Kann die Stelle in der Ausbildung ein ausreichender Grund sein, um im Land zu bleiben? Angesichts der geringen Vergütungen in der Ausbildung dürfte es da ein Problem geben - es soll schließlich der Lebensunterhalt gesichert werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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