Trotz deutscher Staatsangehörigkeit Wehrpflicht im Ausland

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go470901-14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Trotz deutscher Staatsangehörigkeit Wehrpflicht im Ausland

Guten Tag zusammen,

Folgender fiktiver Fall:
Person A ist in Deutschland geboren und hatte auch von Geburt an NUR die deutsche Staatsangehörigkeit.
Jetzt wird A vom griechischen Militär einberufen (Mutter von A ist dort geboren). Im Konsulat ist überhaupt nicht darauf eingegangen worden, dass A kein Grieche ist, es wird darauf beharrt, dass A sich Freikaufen muss oder nie wieder einreisen dürfe bzw. die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren könne.
Die Mutter von A gab inzwischen an, dass sie ihren Sohn schon bei der Geburt dort zum Wehrdienst angemeldet habe, das wäre damals verpflichtend gewesen, damit das Kind einen deutschen Pass bekommen konnte.

Das hört sich für mich alles sehr undurchsichtig an. Kennt sich damit zufällig jemand aus?

Vielen Dank und LG

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Die Kernfrage ist, ob das Kind auch die griechische Staasangehörigkeit hat. Das ist zu klären. Kann natürlich wegen der Staatsangehörigkeit der Mutter sein.

wirdwerden

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#2
 Von 
go470901-14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Von Geburt an laut deutscher Behörden nur die deutsche.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Woher wissen das die deutschen Behörden? Die wissen nur das, was ihnen eingereicht wird, was also in ihrer Akte ist. Das ist in Griechenland zu klären.

wirdwerden

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt Griechin war, sind Sie auch Grieche - Staatsangehörigkeiten werden quasi per Abstammung vererbt.
Die Mutter von A gab inzwischen an, dass sie ihren Sohn schon bei der Geburt dort zum Wehrdienst angemeldet habe, das wäre damals verpflichtend gewesen, damit das Kind einen deutschen Pass bekommen konnte. Dann war sie wohl Griechin - als dt. Staatsangehörige würde sie ihren Sohn wohl kaum für irgendwas bei den griechischen Behörden anmelden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Woher wissen das die deutschen Behörden? Die wissen nur das, was ihnen eingereicht wird, was also in ihrer Akte ist. Das ist in Griechenland zu klären.

wirdwerden



Ein Freikaufen halte ich innerhalb der EU für nicht zulässig. Zumal mir unverständlich ist, weshalb ein Deutscher im griechischen Konsulat hinterlegt sein sollte. Wie wurde er denn einberufen? Schriftlich aus Griechenland an die deutsche Heimadresse? Oder vom Konsulat an die Heimadresse? (Daraus ergeben sich mögliche Klageansätze)

Die Deutsche STA kann er nicht verlieren. Ich halte das alles für absoluten Quatsch.
Zitat (von go470901-14):
das wäre damals verpflichtend gewesen, damit das Kind einen deutschen Pass bekommen konnte.


Halte ich auch für Unsinn.

-- Editiert von Situla am 23.07.2017 17:37

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#6
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Zitat (von go470901-14):
Person A ist in Deutschland geboren und hatte auch von Geburt an NUR die deutsche Staatsangehörigkeit.

Bei einem ausländischen Elternteil ist es i.d.R. überhaupt nicht möglich, nur mit der deutschen Staatsangehörigkeit geboren zu werden. Im Normalfall "erbt" man die Staatsangehörigkeit beider Eltern. Es gibt zwar Staatsangehörigkeiten, die man bei der Geburt im Ausland nicht erhält, aber das ist bei einem griechischen Elternteil mit Sicherheit nicht der Fall.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Muemmel liegt hier richtig. Also muss es eine doppelte Staatsangehörigkeit geben. Die Mutter hat offensichtlich das Kind damals beim Konsulat / Botschaft angemeldet.

Ist der Wehrdienst bereits in Deutschland vollzogen, auch Ersatzdienst, dann würde das auch für den griechischen gelten. Siehe Anhang.

Aufschlussreich für mich ist, dass doch Ausgleichzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen gültig sind

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Situla, das liegt daran, dass trotz allem anderslautendem Gerede keiner der EU-Staaten seine Souveränität aufgegeben hat oder aufgeben wird. Einheitliches Vorgehen ist nur da geboten, wo es wirtschaftliche Vorteile gibt. Alles andere, insbesondere die Realisierung von (Steuer)Geldern ist nach wie vor Landessache und wird es auch nach meiner Einschätzung auch bleiben. Wir schaffen es ja nicht mal in Deutschland intern ein einheitliches Schulsystem oder Gewerbesteuersystem aufzubauen. Da heisst das Ganze dann Föderalismus.

wirdwerden

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#10
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Meine Kinder sind deutsch-Finnisch. Daher ein paar Anregungen zum selber recherchieren:

- Die Staatsangehörigkeit wird von den Eltern vererbt (also keine Registrierung, 'Bewerbung' oder förmliche 'Annahme' nötig).
- Die EU-Staaten akzeptieren heutzutage untereinander Mehrstaatlichkeit.
- Nachteil: ggf. mehrfach Wehrdienst. Das Problem ist bekannt und gelöst etwa mit Anerkennung eines abgeleisteten Wehrdienstes für das andere Land.
- evtl. verlierst du als Auslandsgrieche deine griech. Staatsangehörigkeit, wenn du nach Eintritt der Volljährigkeit keine Aktion zeigst (griech. Pass beantragst). Folge: Keine Staatsangehörigkeit, keine dortige Wehrpflicht.

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#11
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von koivu):
- evtl. verlierst du als Auslandsgrieche deine griech. Staatsangehörigkeit, wenn du nach Eintritt der Volljährigkeit keine Aktion zeigst (griech. Pass beantragst). Folge: Keine Staatsangehörigkeit, keine dortige Wehrpflicht.

Ganz so einfach geht das auch nicht.
Die Nichtinhabe eines Passes sagt noch längst nichts darüber aus, dass man diese Staatsangehörigkeit nicht besitzt. Dazu bedarf es schon genauere Be- und Nachweise.
In Deutschland gibt es dazu den Staatsangehörigkeitsausweis. Ansonsten gibt es eine
Negativbescheinigung, welche bestätigt, dass man die entsprechende Staatsangehörigkeit nicht besitzt.

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#12
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat (von koivu):
- evtl. verlierst du als Auslandsgrieche deine griech. Staatsangehörigkeit, wenn du nach Eintritt der Volljährigkeit keine Aktion zeigst (griech. Pass beantragst). Folge: Keine Staatsangehörigkeit, keine dortige Wehrpflicht.

Ganz so einfach geht das auch nicht.
Die Nichtinhabe eines Passes sagt noch längst nichts darüber aus, dass man diese Staatsangehörigkeit nicht besitzt.
Das ist auch nicht meine Behauptung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go470901-14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Es geht hier tatsächlich nicht um mich (als Frau habe ich mit Wehrdienst selber nicht viel zu tun), sondern nur um eine Grundsatzdiskussion zu einem ähnlich gelagerten Fall.

Ich selber bin nämlich auch der Meinung, dass es durch Staatsbürgerschaft in so einem Fall eine Verbindung geben müsste, da ja nicht einfach jedes Land nach Belieben Leute aus dem Ausland einberufen kann.

In dem Fall der diese Fragen aufgeworfen hat, werden tatsächlich 3600€ Ausgleichszahlzngen zum Freikauf gefordert. Zur vollständigen (kostenlosen Befreiung) wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag oder befristet und die Ehe mit einer Deutschen vorrausgesetzt.

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#14
 Von 
go470901-14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Es geht hier tatsächlich nicht um mich (als Frau habe ich mit Wehrdienst selber nicht viel zu tun), sondern nur um eine Grundsatzdiskussion zu einem ähnlich gelagerten Fall.

Ich selber bin nämlich auch der Meinung, dass es durch Staatsbürgerschaft in so einem Fall eine Verbindung geben müsste, da ja nicht einfach jedes Land nach Belieben Leute aus dem Ausland einberufen kann.

In dem Fall der diese Fragen aufgeworfen hat, werden tatsächlich 3600€ Ausgleichszahlzngen zum Freikauf gefordert. Zur vollständigen (kostenlosen Befreiung) wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag oder befristet und die Ehe mit einer Deutschen vorrausgesetzt.

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