Guten Tag zusammen,
Folgender fiktiver Fall:
Person A ist in Deutschland geboren und hatte auch von Geburt an NUR die deutsche Staatsangehörigkeit.
Jetzt wird A vom griechischen Militär einberufen (Mutter von A ist dort geboren). Im Konsulat ist überhaupt nicht darauf eingegangen worden, dass A kein Grieche ist, es wird darauf beharrt, dass A sich Freikaufen muss oder nie wieder einreisen dürfe bzw. die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren könne.
Die Mutter von A gab inzwischen an, dass sie ihren Sohn schon bei der Geburt dort zum Wehrdienst angemeldet habe, das wäre damals verpflichtend gewesen, damit das Kind einen deutschen Pass bekommen konnte.
Das hört sich für mich alles sehr undurchsichtig an. Kennt sich damit zufällig jemand aus?
Vielen Dank und LG
Trotz deutscher Staatsangehörigkeit Wehrpflicht im Ausland
Notfall?
Notfall?
Die Kernfrage ist, ob das Kind auch die griechische Staasangehörigkeit hat. Das ist zu klären. Kann natürlich wegen der Staatsangehörigkeit der Mutter sein.
wirdwerden
Von Geburt an laut deutscher Behörden nur die deutsche.
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Woher wissen das die deutschen Behörden? Die wissen nur das, was ihnen eingereicht wird, was also in ihrer Akte ist. Das ist in Griechenland zu klären.
wirdwerden
Wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt Griechin war, sind Sie auch Grieche - Staatsangehörigkeiten werden quasi per Abstammung vererbt.
Die Mutter von A gab inzwischen an, dass sie ihren Sohn schon bei der Geburt dort zum Wehrdienst angemeldet habe, das wäre damals verpflichtend gewesen, damit das Kind einen deutschen Pass bekommen konnte. Dann war sie wohl Griechin - als dt. Staatsangehörige würde sie ihren Sohn wohl kaum für irgendwas bei den griechischen Behörden anmelden...
ZitatWoher wissen das die deutschen Behörden? Die wissen nur das, was ihnen eingereicht wird, was also in ihrer Akte ist. Das ist in Griechenland zu klären. :
wirdwerden
Ein Freikaufen halte ich innerhalb der EU für nicht zulässig. Zumal mir unverständlich ist, weshalb ein Deutscher im griechischen Konsulat hinterlegt sein sollte. Wie wurde er denn einberufen? Schriftlich aus Griechenland an die deutsche Heimadresse? Oder vom Konsulat an die Heimadresse? (Daraus ergeben sich mögliche Klageansätze)
Die Deutsche STA kann er nicht verlieren. Ich halte das alles für absoluten Quatsch.
Zitatdas wäre damals verpflichtend gewesen, damit das Kind einen deutschen Pass bekommen konnte. :
Halte ich auch für Unsinn.
-- Editiert von Situla am 23.07.2017 17:37
ZitatPerson A ist in Deutschland geboren und hatte auch von Geburt an NUR die deutsche Staatsangehörigkeit. :
Bei einem ausländischen Elternteil ist es i.d.R. überhaupt nicht möglich, nur mit der deutschen Staatsangehörigkeit geboren zu werden. Im Normalfall "erbt" man die Staatsangehörigkeit beider Eltern. Es gibt zwar Staatsangehörigkeiten, die man bei der Geburt im Ausland nicht erhält, aber das ist bei einem griechischen Elternteil mit Sicherheit nicht der Fall.
Arbeiten Sie eigentlich? Dafür gibt es nämlich einen "unbefristeten Aufschub": http://m.griechenland.diplo.de/Vertretung/griechenland/de/02/Botschafter__und__Abteilungen/Wehrdienstableistung__fuer__Personen__mit__doppelter__Staatsangehoerigkeit.html
Muemmel liegt hier richtig. Also muss es eine doppelte Staatsangehörigkeit geben. Die Mutter hat offensichtlich das Kind damals beim Konsulat / Botschaft angemeldet.
Ist der Wehrdienst bereits in Deutschland vollzogen, auch Ersatzdienst, dann würde das auch für den griechischen gelten. Siehe Anhang.
Aufschlussreich für mich ist, dass doch Ausgleichzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen gültig sind
Situla, das liegt daran, dass trotz allem anderslautendem Gerede keiner der EU-Staaten seine Souveränität aufgegeben hat oder aufgeben wird. Einheitliches Vorgehen ist nur da geboten, wo es wirtschaftliche Vorteile gibt. Alles andere, insbesondere die Realisierung von (Steuer)Geldern ist nach wie vor Landessache und wird es auch nach meiner Einschätzung auch bleiben. Wir schaffen es ja nicht mal in Deutschland intern ein einheitliches Schulsystem oder Gewerbesteuersystem aufzubauen. Da heisst das Ganze dann Föderalismus.
wirdwerden
Meine Kinder sind deutsch-Finnisch. Daher ein paar Anregungen zum selber recherchieren:
- Die Staatsangehörigkeit wird von den Eltern vererbt (also keine Registrierung, 'Bewerbung' oder förmliche 'Annahme' nötig).
- Die EU-Staaten akzeptieren heutzutage untereinander Mehrstaatlichkeit.
- Nachteil: ggf. mehrfach Wehrdienst. Das Problem ist bekannt und gelöst etwa mit Anerkennung eines abgeleisteten Wehrdienstes für das andere Land.
- evtl. verlierst du als Auslandsgrieche deine griech. Staatsangehörigkeit, wenn du nach Eintritt der Volljährigkeit keine Aktion zeigst (griech. Pass beantragst). Folge: Keine Staatsangehörigkeit, keine dortige Wehrpflicht.
Zitat- evtl. verlierst du als Auslandsgrieche deine griech. Staatsangehörigkeit, wenn du nach Eintritt der Volljährigkeit keine Aktion zeigst (griech. Pass beantragst). Folge: Keine Staatsangehörigkeit, keine dortige Wehrpflicht. :
Ganz so einfach geht das auch nicht.
Die Nichtinhabe eines Passes sagt noch längst nichts darüber aus, dass man diese Staatsangehörigkeit nicht besitzt. Dazu bedarf es schon genauere Be- und Nachweise.
In Deutschland gibt es dazu den Staatsangehörigkeitsausweis. Ansonsten gibt es eine
Negativbescheinigung, welche bestätigt, dass man die entsprechende Staatsangehörigkeit nicht besitzt.
Das ist auch nicht meine Behauptung.Zitat:Zitat- evtl. verlierst du als Auslandsgrieche deine griech. Staatsangehörigkeit, wenn du nach Eintritt der Volljährigkeit keine Aktion zeigst (griech. Pass beantragst). Folge: Keine Staatsangehörigkeit, keine dortige Wehrpflicht. :
Ganz so einfach geht das auch nicht.
Die Nichtinhabe eines Passes sagt noch längst nichts darüber aus, dass man diese Staatsangehörigkeit nicht besitzt.
Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Es geht hier tatsächlich nicht um mich (als Frau habe ich mit Wehrdienst selber nicht viel zu tun), sondern nur um eine Grundsatzdiskussion zu einem ähnlich gelagerten Fall.
Ich selber bin nämlich auch der Meinung, dass es durch Staatsbürgerschaft in so einem Fall eine Verbindung geben müsste, da ja nicht einfach jedes Land nach Belieben Leute aus dem Ausland einberufen kann.
In dem Fall der diese Fragen aufgeworfen hat, werden tatsächlich 3600€ Ausgleichszahlzngen zum Freikauf gefordert. Zur vollständigen (kostenlosen Befreiung) wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag oder befristet und die Ehe mit einer Deutschen vorrausgesetzt.
Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Es geht hier tatsächlich nicht um mich (als Frau habe ich mit Wehrdienst selber nicht viel zu tun), sondern nur um eine Grundsatzdiskussion zu einem ähnlich gelagerten Fall.
Ich selber bin nämlich auch der Meinung, dass es durch Staatsbürgerschaft in so einem Fall eine Verbindung geben müsste, da ja nicht einfach jedes Land nach Belieben Leute aus dem Ausland einberufen kann.
In dem Fall der diese Fragen aufgeworfen hat, werden tatsächlich 3600€ Ausgleichszahlzngen zum Freikauf gefordert. Zur vollständigen (kostenlosen Befreiung) wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag oder befristet und die Ehe mit einer Deutschen vorrausgesetzt.
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