USA Arbeitsvisum mit Jugendstrafen

16. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
kenn-kein-nicknamen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
USA Arbeitsvisum mit Jugendstrafen

Hallo,

ich moechte ein halbes Jahr in der USA arbeiten. Ich habe allerdings zwei Jugendstrafen, einmal eine verwarnung und einmal musste ich Sozialstunden leisten.
Diese Jugendstrafen sollten nicht in meinem Fuehrungszeugnis auftauchen, richtig?
nach § 57 BZRG kann die Amerikanische Botschaft ja ein Fuehrungszeugnis beantragen.
Heisst das, dass ich fuer die USA dann als nicht vorbestraft gelte?
Kann die Botschaft auf anderem Weg von den Strafen erfahren?

-- Editiert kenn-kein-nicknamen am 16.01.2013 15:42

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Nun, auf welchen Daten US-Behörden Zugriff haben und auf welche nicht, ist ein hier oft besprochenes Thema. Resultat: Keiner weiß was Genaues... Im vorliegenden Fall möchte ich mal VERMUTEN, daß sie auf diese Daten keinen Zugriff haben: Diese Urteile stehen nicht nur nicht im Führungszeugnis, sondern auch nicht im Bundeszentralregister. Sie sind nur im Erziehungsregister erfaßt, auf welches nur sehr begrenzt zugegriffen werden darf - daher meine Vermutung.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Möglicherweise wirst Du bei der Visumsbeantragung danach gefragt. Dann solltest Du wahrheitsgemäß darauf antworten. Falschangaben sind strafbar.

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""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kenn-kein-nicknamen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

naja wenn mein führungszeugnis und mein zentralregister leer sind bin ich ja nicht mehr vorbestraft, dann antworte ich ja wahrheitsgemäß

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