Hallo,
ich moechte ein halbes Jahr in der USA arbeiten. Ich habe allerdings zwei Jugendstrafen, einmal eine verwarnung und einmal musste ich Sozialstunden leisten.
Diese Jugendstrafen sollten nicht in meinem Fuehrungszeugnis auftauchen, richtig?
nach § 57 BZRG
kann die Amerikanische Botschaft ja ein Fuehrungszeugnis beantragen.
Heisst das, dass ich fuer die USA dann als nicht vorbestraft gelte?
Kann die Botschaft auf anderem Weg von den Strafen erfahren?
-- Editiert kenn-kein-nicknamen am 16.01.2013 15:42
USA Arbeitsvisum mit Jugendstrafen
Notfall?
Notfall?
Nun, auf welchen Daten US-Behörden Zugriff haben und auf welche nicht, ist ein hier oft besprochenes Thema. Resultat: Keiner weiß was Genaues... Im vorliegenden Fall möchte ich mal VERMUTEN, daß sie auf diese Daten keinen Zugriff haben: Diese Urteile stehen nicht nur nicht im Führungszeugnis, sondern auch nicht im Bundeszentralregister. Sie sind nur im Erziehungsregister erfaßt, auf welches nur sehr begrenzt zugegriffen werden darf - daher meine Vermutung.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Möglicherweise wirst Du bei der Visumsbeantragung danach gefragt. Dann solltest Du wahrheitsgemäß darauf antworten. Falschangaben sind strafbar.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
naja wenn mein führungszeugnis und mein zentralregister leer sind bin ich ja nicht mehr vorbestraft, dann antworte ich ja wahrheitsgemäß
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten