Übersetzer ermächtigt durch Landesjustizverwaltung

4. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)
Übersetzer ermächtigt durch Landesjustizverwaltung

Hallo liebe Leute,

bezüglich einer Übersetzung einer ukrainischen Geburtsurkunde ins Deutsche fordert die Behörde, dass die Übersetzung von einem durch die Landesjustizverwaltung ermächtigten Übersetzer vollzogen werden soll.

Wo findet man solch eine(n) Übersetzer/in?

Vielen Dank für Rat!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Wo findet man solch eine(n) Übersetzer/in?

Kennst Du "google"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kennst Du "google"?


Begriffe dafür sind "beglaubigte Übersetzung" oder "Übersetzer Landgericht".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

..... und vereidigter Übersetzer.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Infos!

Eine Frage noch: Wenn man aber z.B. in Hamburg als Übersetzer vereidigt/ermächtigt wurde, gilt die Echtheit eines Dokumentes dann auch vor nordrhein-westfälischen Behörden/Ämtern?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Heike, das müsste bei den zuständigen Behörden erfragt werden. Denn hier prallen ja Landesrecht und Bundesrecht aufeinander.

wirdwerden

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#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Eine Liste der zugelassenen Übersetzer bekommt man auch in der Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts.

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