Übertragen Neu Pass Aufenthaltstittel

2. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dunyam
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragen Neu Pass Aufenthaltstittel

Ich bin türkischer Staatsbürger, mein unbefristetet Aufenthaltstitel soll in den neuen Pass übertragen bzw eine Eat ausgestellt werden. Hierzu wurde von der Ausländerbehörde eine schriftliche Erklärung von mir verlangt wo mein Nationalpass von 2011 bis 2018 ist. Habe den alten Pass verloren und keine Verlustanzeige erstellt. Kann ich hierzu eine eidesstattliche Erklärung abgeben oder was genau kann ich machen? Desweiteren werden von mir Nachweise über meinen Aufenthalt im Bundesgebiet seit 2010 verlangt. Welche Nachweise wären hierbei ausreichend? Würde eine Mitgliedsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend sein.
Mfg
Kenan

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Warum fragst Du nicht bei den Stellen nach, die diese Nachweise von Dir verlangen? Die müssten doch, besser als wir, am Ehesten wissen was sie von Dir sehen wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Dunyam):
Desweiteren werden von mir Nachweise über meinen Aufenthalt im Bundesgebiet seit 2010 verlangt. Welche Nachweise wären hierbei ausreichend? Würde eine Mitgliedsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend sein.


Eine Mitgliedsbescheinigung reicht sicher nicht. Denn man kann problemlos GKV-Mitglied sein und sich (überwiegend oder durchgängig) im Ausland aufhalten.

Geeignet ist alles, was den langfristigen Aufenthalt in Deutschland glaubhaft machen kann. Also am besten (wenn vorhanden) Gehaltsbescheinigungen vom in Deutschland ansässigen Arbeitgeber vorlegen. Wenn man all die Jahre durchgängig gearbeitet hat, sollte das ausreichen. Wenn man in der Schule war, legt man die Zeugnisse vor, wenn man studiert hat, entsprechende Nachweise für die Teilnahme an Seminaren, Prüfungen usw.

Wenn es da große Lücken gibt, kann man Belege für Behördenkontakte suchen - Termine bei der Arbeitsagentur, Kfz-Zulassungsstelle, Meldestelle usw., hilfsweise evtl. auch noch Nachweise für Arztbesuche, Termine bei der Bank usw. Die genannten Beispiele haben natürlich abnehmende Beweiskraft, weil die Lücken da meist größer sind. Letztlich sollte man das, was man zuhause hat, in übersichtlicher Anordnung vorlegen. Wenn der ABH das nicht reichen sollte, wird sie nachfragen und einen Hinweis geben, welche weiteren Belege geeignet sind.

Zitat (von Dunyam):
Hierzu wurde von der Ausländerbehörde eine schriftliche Erklärung von mir verlangt wo mein Nationalpass von 2011 bis 2018 ist. Habe den alten Pass verloren und keine Verlustanzeige erstellt. Kann ich hierzu eine eidesstattliche Erklärung abgeben oder was genau kann ich machen?


Einfach schriftlich erklären, dass man den Pass verloren hat, am besten auch wo und wann, aber zumindest, wann man den Verlust bemerkt hat. Vielleicht gibt es ja noch einen Beleg, wann man sich das letzte Mal mit diesem Pass ausgewiesen hat (Behördenkontakt). Ungefragt sollte man keine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Letztlich wird man der ABH aber erklären müssen, weshalb man keine Verlustanzeige gemacht hat. Denn wenn der Pass noch die eingeklebte Niederlassungserlaubnis enthält, kann er evtl. genutzt werden, um illegal nach Deutschland einzureisen und sich hier aufzuhalten.

Es gibt halt auch Leute mit Aufenthaltstitel in Deutschland, die mit Absicht darauf verzichten, einen Pass-"Verlust" anzuzeigen, um anderen mit dem verkauften oder verliehenen Pass die bequeme Einreise zu ermöglichen. Da werden die Behörden natürlich hellhörig und das bringt dann leider Leute, die den Pass wirklich verloren haben, in Erklärungsnot. Problematisch wäre es natürlich, wenn man den Verlust erst zu dem Zeitpunkt bemerkt hat, wenn der Pass seine Gültigkeit verliert (also für eine illegale Einreise nicht mehr nutzbar ist).

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen