Ukrainische Asylbewerberin möchte einen Deutschen heiraten

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)
Ukrainische Asylbewerberin möchte einen Deutschen heiraten

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage / ein Anliegen an das Forum: Eine ukrainische Asylbewerberin möchte einen deutschen Mann heiraten, sie ist aber zur Zeit noch mit einem Ukrainer verheiratet der in der Ukraine lebt.
Ist eine Heirat mit einem Deutschen in diesem Fall "uneingeschränkt" möglich oder gibt es bestimmte "Hürden" / bzw. "Hindernisse" zu beachten?

Wäre echt super, wenn sich jemand diesbezüglich auskennt.

Mit freundlichen Grüssen H.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ahso, weil die Dame aus dem vorigen Thread mittlerweile begriffen hat, dass ihr Aufenthalt in Deutschland nach einem negativ beschiedenen Widerspruch nur noch eine Frage der Zeit ist und auch eine Jobaufnahme eher weniger klappt, wenn keine Deutschkenntnisse vorliegen, hat sie nun einen Dummen gefunden, bzw plant es, um auf diesem Wege in Deutschland bleiben zu können... Wie clever.

Nein, das wird zum Glück nicht klappen. Sie wird, um heiraten zu können, die Bestätigung der Scheidung aus der Ukraine brauchen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Kleine Korrektur: erst einmal muss sie in der Ukraine geschieden werden. Diese Entscheidung muss dann rechtskräftig werden, dann muss dieses Dokument in Deutschland implementiert werden, allein letzteres dauert zumindest in meinem Land etliche Monate, und dann kann sie überlegen, ob sie einen DEutschen heiratet.

wirdwerden

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Bigamie ist in Deutschland verboten. Sie kann eine erneute Eheschließung erst dann ins Auge fassen, wenn sie rechtmäßig geschieden ist.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Bigamie ist in Deutschland verboten. Sie kann eine erneute Eheschließung erst dann ins Auge fassen, wenn sie rechtmäßig geschieden ist.
Na ja, in diesem Land ist vieles verboten und wird trotzdem gemacht.

Unabhängig davon: Für eine Heirat in Deutschland muss sie diverse Papiere beibringen, unter anderem ein Ledigkeitszeugnis. Das kann kaum gelingen, die Heirat in Deutschland ist damit also nicht möglich.
Was für eine Heirat in einem anderen Land gebraucht wird, hängt von den dortigen Gesetzen ab. Es gibt Länder, die Vielehe gestatten, wobei das aber wohl eher Männern als Frauen erlaubt ist ... einfach mal dort nachfragen.

Unabhängig davon: was verspricht sie die Frau denn eigentlich davon? Selbst wenn sie ledig wäre, würde das ja erst mal nichts an ihrem Aufenthaltsstatus ändern, sofern sie tatsächlich bereits abgelehnt ist. Sie müsste jedenfalls in ihre Heimat zurück und dort die Familienzusammenführung beantragen.


Okay, der Ursprungsbeitrag sagt nichts von "abgelehnt". Dann kommt es für eine Heirat in Deutschland darauf an, welche Papiere die Frau denn so hat bzw. welche sie beibringen kann (natürlich mit Apostille). Wenn sie noch verheiratet ist, macht sie sich auf jeden Fall strafbar, muss aber ja nicht auffallen.
Wenn sie hier mit ihrem Mann zusammenleben will, wäre Mindestvoraussetzung ein Sprachnachweis.

Das Asylverfahren läuft auch bei einer Eheschließung erst mal weiter, sofern sie nicht ihren Antrag zurückzieht.
Zieht sie den zurück, muss sie ausreisen und kann von zu Hause aus Familienzusammenführung beantragen. Man beachte: das wird den dortigen Behörden bekannt werden und wie die auf Bigamie reagieren, sollte man vielleicht auch lieber erst in Erfahrung bringen.
Zieht sie den Antrag nicht zurück, ... na ja, kommt auf den Ausgang des Verfahrens an.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

@ quiddje: aus dem anderen Thread ergibt sich, dass der Antrag bereits abgelehnt ist und wohl nur noch eine kurzfristige Duldung besteht.

wirdwerden

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#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Um Missverständnisse zu vermeiden: Wer rechtsgültig heiratet, solange die Aufenthaltsgestattung als Asylbewerber gültig ist, kann natürlich direkt eine Aufenthaltserlaubnis als Ehepartner erhalten und muss nicht wieder ausreisen. Den Asylantrag kann man danach einfach zurückziehen (oder weiterlaufen lassen). Nicht umsonst gelten Frau und Kind als "Königsweg" zum Bleiberecht in Deutschland (was wiederum eine Menge Leid über die Ehepartner bringt, die nicht geahnt haben, dass sie allein Aufenthaltsbeschaffer sind).

Hier ist aber, wie in den anderen Beiträgen betont, eine rechtsgültige Ehe ausgeschlossen. Die Heirat mit einem Deutschen ist entweder möglich (wenn die Frau durch Dokumente belegt, dass sie geschieden ist) oder sie ist nicht möglich. Für mich hat es sich eher nach Satire angehört, wenn gefragt wird: "Ist eine Heirat mit einem Deutschen in diesem Fall (also im Fall, dass man schon verheiratet ist!) "uneingeschränkt" möglich ...?". Wer nur ansatzweise mit den Gepflogenheiten des westlichen Rechts vertraut ist, sollte wissen, dass kein Verheirateter hier nochmal heiraten kann (in der Ukraine übrigens auch). Vor Tricksereien kann man nur warnen: strafrechtliche Probleme wegen Bigamie, Urkundenfälschung, Erschleichung eines Aufenthaltstitels.

Ansonsten: Selbst wenn die Frau rechtsgültig geschieden sein sollte und nun einen Deutschen heiratet, müsste sie sich darauf gefasst machen, dass die Behörden mit viel Skepsis darauf schauen, ob sie wirklich einen Aufenthaltstitel erhält (Stichwort: Schutzwürdigkeit der Ehe). Denn natürlich gehen bei der Ausländerbehörde alle Alarmlampen an, wenn ein Asylbewerber ohne wirklichen Asylgrund vorher mit allen rechtlichen Mitteln versucht hat, den Aufenthalt hier irgendwie zu verlängern, und dann, kurz vor einer Abschiebung, plötzlich Heiratspläne aufkommen.

Wenn es sich um denselben Fall wie hier handeln sollte: Vor wenigen Wochen ging es noch darum, wegen einer Ausbildung bleiben zu können. Jetzt plötzlich ein Ehekandidat - selbst wenn die Frau ledig wäre, wäre nicht sicher, dass sie nach Eheschließung bleiben könnte. Das erste Posting zu diesem Fall hieß "Ukrainische Asylsuchende möchte langfristig in Deutschland bleiben", und so hört es sich leider auch an: irgendwie in Deutschland bleiben. Allein, um die vielen Menschen zu schützen, die mit ehrlichen Absichten eine Ehe eingehen, ist es berechtigt, dass die Ausländerbehörde hier ganz genau hinschaut.

Kurze Ergänzung:

Zitat (von wirdwerden):
@ quiddje: aus dem anderen Thread ergibt sich, dass der Antrag bereits abgelehnt ist und wohl nur noch eine kurzfristige Duldung besteht.

wirdwerden

Nicht ganz. Bislang lief das Verfahren noch, weil der Anwalt Rechtsmittel eingelegt hat. Die Frage nach einem möglichen weiteren Aufenthalt mit einer Duldung (nach der wahrscheinlichen endgültigen Ablehnung) kam von der Fragestellerin. Ändert aber letztendlich nichts an der Bleibeprognose.

-- Editiert von Felicite am 11.12.2018 17:05

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Wäre echt super, wenn sich jemand diesbezüglich auskennt.
Ich kann durchaus verstehen, dass diese Ukrainerin hier in D bleiben will. Du hast ja schon etliche Fragen dazu gestellt. Alle Antworten liefen aber darauf hinaus, dass sie nicht hierbleiben kann.
Nun fragst du, ob eine verheiratete ukrainische Frau, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde und die nur eine Duldung hat, einen deutschen Mann heiraten könnte, damit sie in D bleiben kann?
Ist dir nicht bekannt, dass in Europa Bigamie verboten ist?

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#8
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist dir nicht bekannt, dass in Europa Bigamie verboten ist?

Zumindest grundsätzlich bei Frauen und bei Männern die nicht dem islamischen Glauben angehören.

Prof. Mathias Rohe, Jurist und Islamwissenschaftler über die Vereinbarkeit von deutschem Recht und muslimischem Glauben. Auf: Frankfurter Rundschau online, 28.11.2002. www.fr-aktuell.de, Stand 28.6.2005.

Und wie sieht es mit der Polygamie aus?
Wenn ein Mann einreist, der in seinem Heimatland nach den islamischen Vorschriften rechtmäßig mehrere Ehefrauen geheiratet hat, akzeptieren wir diese polygame Ehe auch hier. Es gibt sogar im Sozialgesetzbuch entsprechende Vorschriften, zum Beispiel wenn es um Rentenanwartschaften geht. Würden wir das nicht tun, würden wir den Frauen Steine statt Brot geben. Denn sie haben sich ja darauf eingestellt, was ihre Versorgung angeht.

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/konfliktstoff-kopftuch/63264/mathias-rohe

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#9
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die fundierten Antworten!

Die Sache ist in der Tat sehr verzwickt. Allerdings ist es nicht so, dass die Frau aus niedrigen bzw. bösartigen Gründen den deutschen Staat "ausnutzen" will. Sie ist ehrlich gewillt, die Sprache schnell zu lernen und zu arbeiten. Sie hat zur Zeit 2 Putzjobs und besucht 2 Sprachkurse. Sie steht jeden Tag um 04:30 Uhr auf, putzt bis 7:30 Uhr. Danach geht sie zum Sprachkurs von 8:15 Uhr bis 13 Uhr. Am Montag und Mittwoch gibt es zudem noch einen zweiten Sprachkurs von 17:45 bis 19:45 Uhr. Samstag putzt sie von 7-11 Uhr.

Es hat sich aber dennoch eine Liebesbeziehung zu einem Deutschen entwickelt. Das hat auch sehr individuelle Gründe. Die Ehe ist nicht sehr gut und letztlich musste sie den Man heiraten, weil sie keine andere Wahl hatte. Sie wollte sich auch schon in der Ukraine trennen. Das ist aber alles sehr vertrackt. Mir geht es nur um die rechtliche Situation.
Am liebsten würde sie sich in Deutschland von dem ukrainischen Mann trennen, wenn das möglich ist. Denn sich in der Ukraine scheiden zu lassen, wäre zu gefährlich, weil der Mann eine Trennung unter keinen Umständen akzeptieren würde. Und eine Asylbewerberin mit Auftenhaltsgestattung kann ja ohnehin nicht in die Ukraine reisen um sich scheiden zu lassen.


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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Bis die Scheidung durch ist, ist das Asylverfahren entschieden. Hier in D ist eine Scheidung nicht unter einem Jahr durchziehbar.

Und wenn sie abgelehnt ist, reist sie aus. Dann kann sie halt in der Ukraine ihre Scheidung weiter betreiben. Wenn sie dann irgendwann die Scheidungspapiere in den Händen hält und die Scheidung hier in Deutschland implementiert ist, was auch nicht in zwei Wochen passieren wird, dann kommt das Problem des Zuzugs zum Ehegatten. Und da wird genau das passieren, was oben schon angesprochen wurde: Man wird sehr, sehr genau auf diese Eheschließung schauen und dazu gehören dann beispielsweise getrennte Interviews und so weiter und so weiter. Da die Dame noch nicht so lange in Deutschland ist und ergo diese Beziehung gerade erst mal frisch entstanden ist, werden die beiden alle Hände voll zu tun haben, diesen Prozess zu überstehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

@ #10: ich sehe einfach keinen Ansatzpunkt für eine Scheidung in Deutschland. Mann und Kids leben in der Ukraine. Dort ist die Scheidung durchzuziehen. Soll angeblich viel einfacher und schneller sein als in Deutschland. Aber auch eine schnelle Scheidung in der Ukraine wird nicht bis zum Zeitpunkt der Ausreise durchgezogen sein. Dazu kommt dann die Zeit bis zur Rechtskraft, dann gegebenenfalls die Implementierung in Deutschland, die dauert wirklich, sie kann diese Rumtrixerei schlicht und ergreifend vergessen. Ist es immer noch nicht angekommen? Nochmals: Asylverfahren fast aussichtslos, Heirat in Deutschland derzeit ausgeschlossen, andere Gründe zum Hierbleiben gibt es nicht.

@ ....ya 380: alles schön und gut, gleichwohl eröffnet die muslimische Vielweiberei nicht die Option , mit derselben in Deutschland durch mehrere Eheschließungen zu beginnen.

wirdwerden

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#12
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

- Gelöscht -

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 12.12.2018 09:23

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

...und hier ginge es ja auch um Vielmännerei.

wirdwerden

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Die Sache ist gar nicht verzwickt. Die Ukrainerin hat sich falsche Hoffnung zum Bleiberecht in D gemacht.

Zitat (von Heike83):
Allerdings ist es nicht so, dass die Frau aus niedrigen bzw. bösartigen Gründen den deutschen Staat "ausnutzen" will.
Sorry, aber du hast selbst leider noch nicht verstanden, um was es bei der Ukrainerin geht. Wie willst du ihr das dann verklickern? Als ob jemals das frühe Aufstehen und/oder heftige Arbeit ein Recht ergäbe, in diesem Staat einen dauernden Aufenthalt zu erhalten. Vollkommen falsch!
Es geht doch nur um die entspr. Aufenthaltserlaubnis. Die bekommt sie aber nicht, weil der deutsche Staat eben in fast allen Fällen nicht so entscheidet, wie die Ukrainer es wollen.
Ob sie hier arbeitet und deutsch lernt, ist irrelevant. Ihr Asylbegehren ist abgelehnt, ihr Klage am Verwaltungsgericht wird auch abgewiesen werden. Sie wird D verlassen müssen.
Zitat (von Heike83):
Mir geht es nur um die rechtliche Situation.
Und mit dieser kann sie weder heiraten (weil sie schon verheiratet ist) noch kann sie aus anderen Gründen bleiben.
Und was ist mit ihren Kindern? Der Ehemann wird sie nicht hergeben, stimmts?
Zitat (von Heike83):
Und eine Asylbewerberin mit Auftenhaltsgestattung kann ja ohnehin nicht in die Ukraine reisen um sich scheiden zu lassen.
Warum nicht ? Wer hat ihr das geschrieben? Oder wer hat dir das gesagt?
Es wird doch sogar von Syrern verlangt, nach Syrien zu reisen, um entspr. Erledigungen dort im Lande zu machen...obwohl die Leute als Geflüchtete hier anerkennt sind. Obwohl das gesamte Land Kriegsgebiet ist.

btw. Gestern traf ich bei der hiesigen ABH einen jungen Ukrainer, der seit 2016 mit Frau und 4j.Kind in D ist. Kommt aus Lugansk. Hat auch nach der Ablehnung geklagt, hat verloren. Seit Anfang 09/2018 macht er eine Ausbildung. Er hat nur deswegen eine sog. Ausbildungsduldung. Ob Frau und Kind bleiben können? Er weiss es noch nicht. Die Ukraine ist groß.
Wie bei den Afghanen. Das Land ist groß, nicht überall ist stets und ständig Krieg und lebensbedrohliche Situation.
...sagt die Politik...
:sad:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Eines muss man der Lady lassen: ihr ist es durch die Tatsachenverdrehung offensichtlich gelungen, einen Freundeskreis um sich zu scharren, der ihr jeden Blödsinn glaubt. Es ist ein denkbar einfacher Fall, bestehend aus zwei Elementen. Familiäre Trennung und Verlassen des Landes aus wirtschaftlichen Gründen.

Familiäre Klärung hat in der Ukraine stattzufinden, der andere Grund ist kein Asylgrund. Ob sie nach regulärer Ausreise wieder einreisen darf, und aus welchen Gründen, das ist dann zu klären. Wenn die Voraussetzungen sauber vorliegen. Und, auch in der Ukraine gibt es Anwälte, wirklich, die eine Scheidung durchziehen. Es gibt sogar deutsche Anwälte, die das dort tun. Aber mit Sicherheit nicht bis zum 15. Januar, also binnen eines Monats. Und, dass ein Ehepartner nicht geschieden werden möchte, das haben wir doch ständig, in der Ukraine und in Deutschland. Also was soll das Gezuchte?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eines muss man der Lady lassen
Und wenn sie nun schwanger wird?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wenn sie nun schwanger wird?

Das Kind kann doch auch in der Ukraine geboren werden und bis zu einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung gilt sowieso der angeheiratete Ehemann als Vater.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Dann ändert sich auch nichts. Das Kind kommt ehelich auf die Welt und das wars. Eine andere Vaterschaft, da stellt der Gesetzgeber schon strenge Anforderungen. Es muss ein Scheidungsverfahren anhängig sein, Ehemann, biologischer Vater und Mutter müssen eine übereinstimmende Erklärung beim Jugendamt abgeben. Das wird hier ja wohl kaum möglich sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dann ändert sich auch nichts.
Danke. Hoffentlich liest @Heike das und übermittelt es.
Es wird hier ja offenbar wirklich alles versucht...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Sehe ich auch so, dann das arme Kind

wirdwerden








0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Als nächstes ist sie dann schwer krank....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Als nächstes ist sie dann schwer krank....

Das müsste dann wohl von einem Amtsarzt diagnostiziert werden.

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