Ukrainische Asylsuchende möchte langfristig in Deutschland bleiben

8. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)
Ukrainische Asylsuchende möchte langfristig in Deutschland bleiben

Hallo an das Forum.

Wenn sich jemand in diesem Fall auskennt, wäre ich sehr dankbar! :)

Eine kurze, aktuelle Beschreibung des Falles:

Eine ukrainische Frau, die zur Zeit ein Asylverfahren durchläuft (der Titel des Passes lautet "Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens"), hat das Problem, dass sie gerne einen weiteren Sprachkurs machen möchte. Ihr Anwalt sagte, sie müsse sich jetzt halt einen günstigen selbst besorgen. Allerdings hat sie lediglich ca. 320 € im Monat zur Verfügung und die Kurse sind teilweise "recht teuer" (3 Monate 850€ z.B.). Ob sie arbeiten darf, weiß sie erst am 15.10.
Es wäre dann der 2. Sprachkurs, da sie einen ersten in Soest gemacht hat ( 4,5 Monate, der Kurs hatte den Titel: "Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerber"). Sie ist im März 18 nach Deutschland eingereist. Seit dem 26.9. wohnt sie in Paderborn. Sie musste von Soest nach Paderborn umziehen. Das sind die Rahmendaten

Ich kenne mich auf diesem Gebiet so gut wie gar nicht aus...

Meine Fragen zielen nun darauf, was die rationalste bzw. sinnvollste Lösung ist, sofern die Frau das Ziel hat, langfristig in Deutschland zu arbeiten und zu wohnen.

Sollte man zuerst einen weiteren Sprachkurs machen?

Sollte man zuerst eine Arbeit annehmen und dann einen Sprachkurst machen?

Oder beides parallel? (Falls sie eine Arbeit annehmen darf)

Könnte sie sich von Freunden Geld leihen, wenn der Kurs zu teuer ist? Darf sie sogar Geld geschenkt bekommen?
(Sie hat in Deutschland 3 Freundinnen, die bereit wären, finanziell zu helfen)
Ob das rechtlich möglich ist, weiß ich leider nicht ...

Ich wäre sehr dankbar, wenn ich eine sachgerechte Antwort bekommen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Heike 83

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Ob sie arbeiten darf, weiß sie erst am 15.10.
Moin, was ist das für ein Termin?
Findet sich in ihrem Ausweis kein Vermerk zur Erwerbstätigkeit?
Der erste Kurs war wahrscheinlich eher kein Sprachkurs gewesen sein . Die Sprachkurse werden nach Stunden eingeteilt. Oder hat sie ein *Zertifikat* über eine Stufe erhalten? (A1-A2, B1 usw.)

Einen Sprachkurs zu besuchen dürfte ihr erlaubt sein. Wenn sie Freunde hat, könnten diese die Kursgebühren direkt beim Kursträger begleichen. Solche Kurse werden auch für andere Deutschlernwillige angeboten.
Zitat (von Heike83):
Ihr Anwalt sagte,
Warum hat sie jetzt einen Anwalt?

Ich kenne Asylbewerber (nicht aus der Ukraine), die noch immer nur diese Gestattung haben (seit Sommer 2017 im A-Verfahren), allerdings längst die Integrations-/Sprachkurse bis B1 absolviert haben, auch die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit haben und schon arbeiten. Die Kurse hat auf Antrag das BAMF bezahlt. Der zuständige Leistungsträger Asylbewerberleistungen ist das Sozialamt.
Kommt sie aus der Ost-Ukraine ?

Zitat (von Heike83):
Sie musste von Soest nach Paderborn umziehen.
Wer hat das verfügt? Ist sie in einer kommunalen A-Unterkunft untergebracht? Wenn ja, dann gibt es dort Sozialarbeiter, die die Fragen punktgenau beantworten können, denn sie können in ihren Ausweis gucken.
Zitat (von Heike83):
Oder beides parallel? (Falls sie eine Arbeit annehmen darf)
Auf jeden Fall zu empfehlen. Sie wird nicht Vollzeit arbeiten und die Kurse sind iaR keine Vollzeitkurse.

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