Ukrainische Heirat: Nachweis des Familienstandes

25. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)
Ukrainische Heirat: Nachweis des Familienstandes

Hallo liebe Leute,

ich habe folgende Frage: Meine ukrainische Freundin muss, da sie in Deutschland heiraten will, vor dem ukrainischen Konsulat einen Nachweis über ihren Familienstand abgeben.

Welche Unterlagen will das Konsulat denn bezüglich dieser "eigenen Erklärung über den Familienstand" sehen? Was muss man für den Termin beim Konsulat (am 2.11. ist der) mitnehmen?

Meine Freundin hat das Konsulat deswegen schon mehrmals per Mail gefragt und dort vielleicht 30!!! mal angerufen. Aber niemand antwortet, außer dass sie auf der Internetseite den Termin am 2.11. machen konnte.

Weiß das hier jemand, welche Papiere man als ukrainische Staatsbürgerin dem Konsulat bezüglich des Familienstandes vorzeigen muss? Nur der ukrainische Nationalpass

Vielen Dank für Rat!

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15 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Familienstand ist

ledig
verheiratet
geschieden

Wenn sie nun heiraten will, muss sie nachweisen, dass sie ledig oder geschieden ist.
Denn Verheiratete dürfen nicht heiraten. Weder in D noch in der Ukraine. Das weißt du sicher auch.

Wenn sie bereits geschieden ist von ihrem ukrainischen Mann, dann gibt es ein Scheidungsurteil. Das kann sie mitnehmen. Daraus geht der Familienstand *GESCHIEDEN*розлучений hervor.
Wenn sie nur eine Heiratsurkunde/Eheurkunde свідоцтво про шлюб hat, braucht sie gar nicht erst zum Konsulat fahren.

Zitat (von Heike83):
Meine Freundin hat das Konsulat deswegen schon mehrmals per Mail gefragt und dort vielleicht 30!!! mal angerufen.
Warum hat sie das gemacht? Man hat ihr doch geschrieben, was vorzulegen ist . Der Nachweis zum Familienstand.
сімейний стан

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt natürlich, Anami. Ich dachte jetzt nur an andere Dokumente wie z.B. Reisepasse etc., nicht dass sie umsonst nach Düsseldorf fährt....

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Natürlich muss sie dort auch ihren Reisepass vorlegen um sich zu legitimieren.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
an andere Dokumente wie z.B. Reisepasse
Wahrscheinlich hat sie auch noch andere Dokumente, die nachweisen, dass sie sich zu Recht in D aufhält.
Etwa eine Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltstitel. Von der Ausländerbehörde. Eine aktuelle=gültige !

Ausländer Innen sind doch stets gut beraten, einen Hefter mit allen Nachweisen parat zu haben, der die Nachweise zum legalen Aufenthalt in D enthält. Hier also noch den Nachweis zum Familienstand wegen beabsichtigter Eheschließung.

Ich habe nochmal in deinen älteren Beiträgen bzw. denen deiner Freundin nachgelesen.
Im Januar 2020 hast du von deinem Mann geschrieben, mit dem du seit Juli 19 in einer Wohnung wohnst.
Im Januar sind deine leiblichen Kinder aus der Ukraine zu dir eingereist, die haben vorher bei deinem Ex-Mann=leiblicher Vater in der Ukraine gelebt.

Nun will geheiratet werden? Darf ich fragen, wer wen?
Ich gehe davon aus, dass es um die ukrainische Frau geht, die hier Asyl beantragt hat, hier einen Mann kennengelernt hat, hier ihre Ausbildung macht /wohl eine Ausbildungsduldung hat, ihre Kinder *hergeholt* hat, ...ihren ukrainischen Ex-Mann wieder nach Hause geschickt hat...
deren Asylverfahren mit Ablehnung endete, gegen welche sie klagte. Nun wurde auch diese Klage abgewiesen.
Das alles ist nicht illegal...

Falls das alles diese Person betrifft:
Ob man nun so schnell eine Eheschließung *durchkriegt*, um die nächste Hürde aufgrund des gescheiterten Asylantrages zu umgehen, darf bezweifelt werden?
Hat der Mann, den sie nun heiraten will, selbst alle erforderlichen Nachweise für eine Eheschließung?

Hier mal zum Nachlesen. Ist zwar für Berlin, dürfte in deinem Bundesland ganz ähnlich sein. Das will das Standesamt dann haben...
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/notwendige-unterlagen-zur-beantragung-der-eheschliessung-237513.php

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die ganze Frage ist doch etwas missverständlich. Welche Unterlagen die Freundin benötigt, wenn sie in Deutschland heiraten will, das erklärt der glücklichen Braut das zuständige deutsche Standesamt. Die Unterlagen, die aus der Ukraine zu beschaffen sind, da hilft ihr das Konsulat. Da sollte sie dann mit der Liste aufschlagen. Aber das ist der zweite Schritt.

Also, das Konsulat will primär nichts von ihr, sondern sie will etwas vom Konsulat. Nämlich die fehlenden ukrainischen amtlichen Dokumente, damit sie hier heiraten kann. Und die müssen recht aktuell sein. Also, eine Ledigkeitsbescheinigung, die 5 Jahre alt ist, die hilft da nicht weiter. Achtung, das war nur ein willkürliches Beispiel, um das Procedere klar zu machen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also, das Konsulat will primär nichts von ihr, sondern sie will etwas vom Konsulat.
Sicher? Offenbar gibt es nicht alle amtlichen Dokumente. Das Konsulat will also von ihr am 2.11. eine
Zitat (von Heike83):
eigenen Erklärung über den Familienstand"
FALLs sie andere übliche Dokumente nicht hat.
Damit diese Erklärung dann dem Standesamt vorgelegt werden kann.

Hier auf Seite 3 unten
https://kiew.diplo.de/blob/1281996/76a869799be9ba09674668bf28c70929/pdf-eheschliessung-deu-data.pdf

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Anami, das Konsulat will die Unterlagen von ihr, die es benötigt, um die für die Heirat erforderlichen Dokumente auszustellen. Wir sind uns ja ausnahmsweise mal im Prinzip einig. Sie soll also ihren ganzen Ordner schnappen, zum Konsulat marschieren, anhand der Forderungen vom Standesamt erklären, was benötigt wird und gut ist.

Nur, eine schnelle Prozedur wird das nicht. Und, sie könnte ja in der Ukraine wieder verheiratet sein. Da ist einiges zu überprüfen.

wirdwerden

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Ich könnte wetten, dass das ukrainische Konsulat einfach sagen wird: Fahr an den Heimatort in der Ukraine besorge Dir dort die Dokumente!
Das wird insb. dann kommen, wenn sie behauptet, Asyl in Deutschland beantragt zu haben.

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#9
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das wird insb. dann kommen, wenn sie behauptet, Asyl in Deutschland beantragt zu haben.

In diesen Falle darf sie überhaupt keinen Kontakt zu "ihren" Konsulat aufnehmen, denn dann wird die ganze Asylantragstellung hinfällig. Schließlich hat sie doch beim Asylantrag behauptet, staatlicherseits, also vom ukrainischen Staat, verfolgt zu werden.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Doch, sie kann Kontakt aufnehmen. Sie befindet sich auch im Konsulat auf deutschem Boden. Die Meinung, das Konsulat sei exterritoriales Gelände, ist nicht zutreffend.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Aber der deutsche Staat/die Asylgesetzgebung verbietet das. Mit der Kontaktaufnahme zum Verfolgerstaat wird der Asylantrag bzw. die Asylgewährung obsolet.

Das hat doch überhaupt nichts mit der Exterritorialität der Räumlichkeiten oder des Geländes des Konsulats zu tun.
Guckst Du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Exterritorialit%C3%A4t


-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 27.10.2020 20:15

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Mit der Kontaktaufnahme zum Verfolgerstaat wird der Asylantrag bzw. die Asylgewährung obsolet.
Du kannst lesen, dass der Asylantrag längst abgelehnt wurde. Dass auch die Klage am VG schon abgewiesen wurde.
Sie wird jetzt mindestens eine Duldung haben. Vielleicht am OVG in Revision?

Was hat das jetzt mit dem Betreten des Konsulats zu tun? Sie soll dort eine Erklärung abgeben. Weil sie heiraten will.
----------------------------------------------
Die vielen syrischen Flüchtlinge, deren Asylantrag positiv beschieden wurde und die trotzdem in die syr. Botschaft mussten, um dort einen syr. Reisepass zu kaufen... :schock: ...deren Asylgewährung wurde auch nicht obsolet.
Sind alle wieder rausgekommen, haben gesehen, wie die fetten Geldbündel gerollt wurden... die dem Verfolgerstaat wieder Euro einspülten... und haben inzwischen verlängerte AE,

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die vielen syrischen Flüchtlinge, deren Asylantrag positiv beschieden wurde
Ich korrigiere meine Aussage: Die anerkannten Flüchtlinge müssen nicht in die Botschaft, um einen neuen/aktuellen Reisepass ihres Herkunftslandes zu kaufen.
Es betrifft die Personen, die im Wege der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen sind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Sie ist ja nicht im Wege der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen. Sie kommt weiterhin nicht aus Syrien. Ihr Asylantrag ist abgelehnt.

So, unter diesen Voraussetzungen ist es ihr zumutbar, die erforderlichen Papiere zusammen zu bekommen. Inkl. der Dokumente, die aus ihrem Heimatland kommen müssen.

wirdwerden

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sie ist ja nicht im Wege der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen.
Bitte lesen. Danke.

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