Umzug nach Deutschland (Ich Deutscher Staatsbuerger meine Frau Chinesin)

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Valdur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug nach Deutschland (Ich Deutscher Staatsbuerger meine Frau Chinesin)

Hallo zusammen,

tldr: Ehepar wohnt in Spanien, er Deutscher sie Chinesin. Ziel ist es nach Berlin zu ziehen. Was fuer Visa / Optionen haben wir?

Wir leben und arbeiten beide in Spanien und sind bald verheiratet. Sie hat ein Arbeitsvisum durch Ihre arbeit und ich kann aufgrund der EU hier frei arbeiten.

Unser Ziel ist es nach Deutschland / Berlin zu ziehen, im Internet finde ich sehr viele Artikel wie eine Familien nachholung gemacht werden kann (sprich ich wuerde bereits in Deutschland leben).

Hat jemand erfahrung wie dieser Prozess ablaufen kann? Muss ich zuerst eine Arbeit / Wohnsitz in Berlin finden und sie kommt als touristin bis ich soweit stabil bin um ein etwas groesseres Visum zu beantragen, wie z.B:

https://service.berlin.de/dienstleistung/328191/

Wir waeren fuer jedlichen Tipp oder Anregung zu diesem Thema sehr dankbar!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Wenn ihr verheiratet seid, macht es keinen Sinn mehr für deine dann Ehefrau als Touristin einzureisen, ein Touristenvisa berechtigt nicht zum Daueraufenthalt und eine "Umwandlung" in das richtige Visa ist nicht möglich, bedeutet sie müsste Deutschland dann wieder verlassen.

Also entweder Visum zur Eheschließung, wenn hier geheiratet werden soll, oder Visum zur Familienzusammenführung, wenn die Heirat zum Zeitpunkt des Umzugs bereits vollzogen wurde.

Voraussetzung ist aber erstmal, dass DU hier ansässig bist.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Fürs Visum zur Familienzusammenführung muss der deutsche Ehepartner noch nicht in Deutschland ansässig sein, da kann man gemeinsam einreisen.
Allerdings setzt dieses Visum z.B. deutsche Sprachkenntnisse voraus, die bereits vorher erworben worden sein müssen.
Das Visum zur Eheschließung hingegen verlangt in der Tat. dass der künftige in Deutschland ansässig ist. Und wenn man danach eine Aufenthaltserlaubnis für die Führung der Ehe haben will, braucht man auch wieder den Sprachtest.
Mein Tipp also: die Frau sollte Deutsch lernen.

-- Editiert von quiddje am 11.02.2019 13:15

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie lange sind Sie (deutsche Staatsbürger) schon in Spanien gemeldet und arbeiten dort (zahlen dort Steuern etc.)?

Wo wird geheiratet? Spanien oder China?

Zitat:
Sie hat ein Arbeitsvisum durch Ihre arbeit


Mit einem spanischen Arbeitsvisum darf sie sich bis zu 90 Tage in einem 180 Zeitraum in Deutschland aufhalten - dort aber nicht arbeiten.

-- Editiert von vundaal76 am 11.02.2019 14:11

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#4
 Von 
Valdur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal fuer die Antworten.

Ich bin seid fast 2 Jahren in Spanien gemeldet und zahle auch hier Steuern. Ich denke wir werden unsere Ehe hier in Spanien Registrieren lassen, so wie ich das verstehe wird das in Deutschland anerkannt.

Ich war mir unsicher mit den Anforderungen zur Familien Zusammenfuehrung. Mancherorts lese ich, dass ich einen festen Wohnsitz in Deutschland haben muss und die mittel nachweisen muss um notfalls meine Frau zu unterstuetzen (mal abgesehen von den deutsch Kentnissen).

Ich denke die Mittel haben wir und die deutsch Kentnisse sollten auch machbar sein. Nur der Punkt mit einem festen Wohnsitz macht mir ein bisschen sorgen da ich eigentlich nicht erst alleine nach Deutschland ziehen will. Nur um sie dann nach zu hohlen.

Vllt. habe ich aber auch etwas falsch verstanden?

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Für euch dürfte der §30 des Aufenthaltsgesetz ausreichen (https://dejure.org/gesetze/AufenthG/30.html).

Interessant vielleicht auch:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/04-auslehepartner/606478



1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Valdur):
Ich war mir unsicher mit den Anforderungen zur Familien Zusammenfuehrung. Mancherorts lese ich, dass ich einen festen Wohnsitz in Deutschland haben muss und die mittel nachweisen muss um notfalls meine Frau zu unterstuetzen (mal abgesehen von den deutsch Kentnissen).

Ich denke die Mittel haben wir und die deutsch Kentnisse sollten auch machbar sein. Nur der Punkt mit einem festen Wohnsitz macht mir ein bisschen sorgen da ich eigentlich nicht erst alleine nach Deutschland ziehen will. Nur um sie dann nach zu hohlen.


Um es nochmal zu betonen, es ist, wie @quiddje gesagt hat: Der deutsche Partner muss nicht vorher nach Deutschland ziehen, um die Ehefrau per "Ehegattennachzug" nachzuholen. Einen "festen Wohnsitz" braucht man nur in dem Sinne, dass man weiß, wo man nach dem Umzug nach Deutschand erstmal wohnen wird. Das ist wichtig, damit man weiß, welche Ausländerbehörde beim Antrag beteiligt ist (und natürlich, weil Obdachlosigkeit vermieden werden soll). Wenn man eine Wohngelegenheit für die erste Zeit in Deutschland hat (und sei es auch nur kurzfristig, indem man bei Verwandten oder Freunden unterkommt), reicht das vollkommen aus. Dann kann man natürlich gemeinsam nach Deutschland ziehen (alles andere wäre eine Zumutung - man denke nur an eine Familie mit kleinen Kindern).

Sprachkenntnisse auf A1-Niveau muss der Ehepartner beim "Ehegattennachzug" nach Aufenthaltsgesetz bei der Visumsbeantragung nachweisen. Auf die finanziellen Mittel kommt es beim Nachzug zu deutschen Staatsbürgern hingegen nicht an.

Allerdings kann es hier noch eine andere Möglichkeit geben: das EU-Freizügigkeitsrecht. Normalerweise können sich EU-Bürger in dem Land, dessen Staatsbürger sie sind, nicht auf die EU-Freizügigkeit berufen. Ausnahme: Wenn sie in einem anderen Land (hier: Spanien) mit ihren Angehörigen bereits von ihrer Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben und mit ihren Angehörigen wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Also wenn du als EU-Bürger in Spanien EU-Freizügigkeit genutzt hat, hat deine Lebenspartnerin oder Ehefrau ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht. Dieses kann sie, wenn sie mit dir nach Deutschland zieht, mitnehmen. Der Vorteil wäre, dass deutsche Sprachkenntnisse nicht vor der Visumsbeantragung nachgewiesen werden müssen. Also sollte man das ins Auge fassen, wenn es wider Erwarten doch Schwierigkeiten mit der Deutsch-Prüfung geben sollte. Ihr müsst nur weisen können, dass sie dort eine abgeleitete Freizügigkeit genossen hat. Eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zur Arbeit schließt ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht zumindest nicht aus. Ihr könntet, falls ihr diesen Weg gehen wollt, bei den zuständigen Behörden eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen (das hilft bei den deutschen Behörden). Ein Vorteil bei der Mitnahme der Freizügigkeit ist auch, dass ihr ohne Visum einreisen und anschließend bleiben könnt. (zu den Grundlagen des mitgenommenen Freizügigkeitsrecht siehe z.B. EuGH, 12.03.2014 - C-456/12 , C-457/12 )

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Valdur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Jetzt habe ich aufjedenfall ein paar neue Anhaltspunkte nach dennen ich recherchieren kann :)

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