Hallo,
ich komme aus Polen, mein Mann aus Algierien ( unbefristet Aufenthalterlaubnis). Wir sind 2005 veheiratet und haben 3 Kinder.
Habe ständig Probleme von ARGE ,mit Aufenthalt. Ich muss immer noch den vorlegen und auch jede paar Jahre verlängern. Bekomme das auch ohne Probleme,aber nur aus dem grund das ich Kinder habe die in Deutschland geboren sind.
Meine frage lautet : was kann ich machen das ich Unbefristet Aufenthalterlaubniss bekomme,ohne zu Arbeiten?
Mein Sohn ist Schwerbehindert seit seinen Geburt,hat Pflegestufe 3. Und ich muss mich um Ihn kümmern, daswegen gehe ich nicht arbeiten.
Danke für Antworten,
Emili
Unbefristete Aufenthalt für Frau aus Polen
18. Juni 2015
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Frage vom 18. Juni 2015 | 11:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 7x hilfreich)
Unbefristete Aufenthalt für Frau aus Polen
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#2
Antwort vom 18. Juni 2015 | 13:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 7x hilfreich)
Ich höre immer das Menschen aus EU Länder brauchen kein Aufenthalt mehr usw. ich aber schon.
Und wenn meine Kinder groß werden ,dann werde ich nicht mehr hier leben dürfen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#4
Antwort vom 18. Juni 2015 | 13:38
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Zitat:ich komme aus Polen,
Wenn Du polnische Staatsangehörige, ergo EU-Bürgerin bist, dann genießt Du Freizügigkeit und benötigst keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Zitat:Habe ständig Probleme von ARGE ,mit Aufenthalt. Ich muss immer noch den vorlegen und auch jede paar Jahre verlängern.
Nein, brauchst Du als polnische Staatsbürgerin nicht.
Was Du mit der ARGE zu tun hast ist ein soziales Problem, kein ausländerrechtliches.
#5
Antwort vom 18. Juni 2015 | 16:37
Von
Status: Weiser (16553 Beiträge, 9319x hilfreich)
Zitat:Wenn Du polnische Staatsangehörige, ergo EU-Bürgerin bist, dann genießt Du Freizügigkeit und benötigst keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
ganz so einfach ist das nicht:
Die Freizügigkeit gilt erstmal nur für für EU-Bürger, die zum Arbeiten nach D kommen oder hier Arbeit suchen, sowie deren Familienangehörige, siehe §2 des Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
EU-Bürger, die in D weder arbeiten, noch ersthaft Arbeit suchen, und auch in den letzten 12 Monaten nicht in D gearbeitet haben, haben das Recht auf Freizügigkeit nur, "wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen." - §4 FreizügG/EU.
Also:
Wenn die Fragestellerin ohne Sozialleistungen auskommen würde, dann wäre sie freizügigkeitsberechtigt und bräuchte gar keine Aufenthaltserlaubnis.
Da sie aber Sozialleistungen bezieht, ist weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
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#7
Antwort vom 18. Juni 2015 | 17:13
Von
Status: Lehrling (1239 Beiträge, 1510x hilfreich)
ZitatWenn Du polnische Staatsangehörige, ergo EU-Bürgerin bist, dann genießt Du Freizügigkeit und benötigst keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. :
Aus dem, was Emili schreibt, kann ich nicht herauslesen, dass sie freizügigkeitsberechtigt ist. Freizügig ist ja nicht jeder EU-Bürger automatisch. Da Emili weder erwerbstätig ist, noch Arbeit sucht und auch ihren Unterhalt nicht eigenständig finanzieren kann, kann sie sich nicht auf die EU-Freizügigkeit berufen (näher nachzulesen in § 2 FreizügG/EU).
ZitatDa dein Mann hier eine unbef. Aufenthalt hat, kannst du evtl. ein Ehegattennachzugsvisa beantragen - müsste dann eigenlich unbefristet sein. :
Unbefristet ist der Aufenthalt zur Familienzusammenführung erst mal auch nicht (das kann er erst nach Jahren werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist). Zudem: Da der Ehemann Algerier ist, müsste der Unterhalt der Familie schon vor der Einreise komplett gesichert sein - und das ist er wohl nach mehreren Jahren Aufenthalt noch nicht.
Bleibt die Frage der Kinder:
ZitatBekomme das auch ohne Probleme,aber nur aus dem grund das ich Kinder habe die in Deutschland geboren sind. :
Da der Mann eine Niederlassungserlaubnis hat, sind die Kinder möglicherweise deutsche Staatsbürger. Dann wird Emili als Mutter auch zumindest bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes immer wieder eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch wenn die Kinder ausländische Staatsbürger sein sollten, ist eine AE aus humanitären Gründen möglich. Eine unbefristete AE (Niederlassungserlaubnis) ist aber unabhängig von den Kindern nicht möglich, da sie von Sozialleistungen abhängig ist. Da wäre es einfacher, die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 10 StAG zu beantragen. Normalerweise sollte auch hier der Lebensunterhalt gesichert sein, aber wenn man die Inanspruchnahme von Sozialleistungen "nicht zu vertreten" hat (was bei einem schwerstbehinderten Kind wohl nachvollziehbar ist), kann man trotzdem eingebürgert werden.
#8
Antwort vom 18. Juni 2015 | 19:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 7x hilfreich)
Vielen Dank,
alle meine fragen sind beantwortet.
Noch eine:Wie lang muss man arbeiten um den Aufenthalt Problem zu lösen?
Reicht es auch paar Stunden Arbeit, also Mini Job?
Grüße,
Emili
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