Unbefristete Aufenthaltserlaubnis - Auslandsreise

20. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gal
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis - Auslandsreise

Hallo,

ich lebe in Deutschlend seit 7 Jahren und besitze eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Ich bin selbstaändig im handwerk und werde wahrscheinlich einen grossen Auftrag im Ausland bekommen, den ich auch dort komplett durchführen muss. Das bedeutet dass ich ca. 1 Jahr dort auch leben muss, da dass es hier mit Aufträgen nicht gut aussieht, möchte ich sehr diese Arbeit durchführen. DAs Problem ist dass wenn ich 6 monate im Ausland bin, erlischt die Aufenthaltserlaubnis. Meine Frage ist: wie kann ich die Aufenthaltserlaubnis doch behalten und den Auftrag durchzuführen? kann man diese Frist vielleicht auch verlängern? Wenn ja, wie macht mann dass?

Vielen Dank!

Gal

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Das Ausländergesetz wird ab Januar 2005 komplett vom Aufenthaltsgesetz abgelöst. D.h. die zur Zeit geltenden Rechtsgrundlagen existieren dann nicht mehr.

An Ihrer Stelle würde ich doch mal bei der Ausländerbehörde nachfragen, wenn Sie das nicht wollen, einen Anwalt. Das können Sie hier im Forum auch schon für ein paar Euro.

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#2
 Von 
fern45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt, aber es ist wahrsch. so, daß Sie Ihre Wohnung in D-land während des Wegseins behalten sollen und sich polizeilich nicht abmelden sollten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

naja,logisch währe ohne probleme zubekommen,
bevor die 6 monate frist abläuft,noch mal nach deutschland einreisen und dann wieder ihre arbeit nachgehen,also kurze einreise und dann ausreise

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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