Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis

7. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Cillary Hinton
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis

Meine Freundin ist US-Amerikanerin und kam Anfang der 90er Jahre nach Deutschland.
Sie lebt und arbeitet seitdem hier als Selbstständige.

Sie hat noch nie irgendwelche staatlichen Zuwendungen beantragt, und immer ganz normal ihre Steuern und Rentenversicherungsbeiträge bezahlt.
Jedoch hat sie aus Unwissenheit ihren alten Pass ablaufen lassen.

In diesem Pass war eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung eingestempelt.
Sie muss daher jetzt jedes Jahr zur Ausländerbehörde, wo sie nach Nachweis ihrer Einkünfte nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommt.

Was kann meine Freundin tun, um wieder eine unbefristete AHG zu bekommen. In ein paar Jahren geht sie in Rente und kann dann womöglich auch nicht mehr arbeiten. Sie leidet jedenfalls unter dem ständigen Druck möglicherweise in die USA zurückgeschickt zu werden.

Eine Heirat kommt leider wegen meiner derzeitigen Situation als Lösung nicht in Frage.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Sie hätte doch nur bei der zuständigen Ausländerbehörde die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ( = Niederlassungserlaubnis) in den neuen Pass übertragen lassen müssen.

Im übrigen werden die Aufenthaltstitel schon seit ewigen Zeiten nicht mehr in den Pass eingestempelt und seit etlichen Jahren auch nicht mehr als Etikett in den Pass geklebt, sondern als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Form einer Plastikkarte erteilt.

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/ElektronischerAufenthalt/broschuere-eat-a4.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Wenn sich Deine Freundin allerdings zwischenzeitlich länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten haben sollte, dann ist ihr Aufenthaltstitel ohnehin erloschen und das Ganze beginnt von vorne mit einer (befristeten) AUfenthaltserlaubnis.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 08.02.2020 01:08

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#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Sie hätte doch nur bei der zuständigen Ausländerbehörde die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ( = Niederlassungserlaubnis) in den neuen Pass übertragen lassen müssen.


Wenn sie einmal im Jahr zur ABH gehen muss, um ihre AE zu verlängern, dann geht es nicht um ein Problem mit dem Übertrag in den neuen Pass. Das Problem war wohl eher, dass die Niederlassungserlaubnis wegen Verstoßes gegen die Passpflicht zurückgenommen worden ist. Diese Gefahr wird von manchem unterschätzt.

Zitat (von Cillary Hinton):
Was kann meine Freundin tun, um wieder eine unbefristete AHG zu bekommen.


Nach 5 Jahren mit befristeter Aufenthaltserlaubnis (AE) kann sie eine Niederlassungserlaubnis (NE) nach § 9 AufenthG erhalten, wenn sie die anderen Voraussetzungen auch erfüllt. Also müsstet ihr sehen, wann die 5-Jahres-Frist erfüllt sein wird und v.a. wie es dann voraussichtlich mit dem Lebensunterhalt aussehen wird.

Es ist natürlich ärgerlich, dass sie immer nur eine AE für ein Jahr bekommt (und nicht für 3 Jahre). Evtl. liegt das daran, dass die ABH die Verdienstprognose nicht als so verlässlich betrachtet. Dann könnte es auch etwas schwerer sein, die Lebensunterhaltsprognose für die Niederlassungserlaubnis zu erfüllen. Der Eintritt in die Rente könnte aber sogar alles einfacher machen: wenn die Rentenzahlung den Lebensunterhalt deckt. Die Rente kommt ja in verlässlicher Höhe Monat für Monat, anders als das mitunter wechselhafte Einkommen von Selbstständigen.

Hat sie denn evtl. in Erwägung gezogen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen? Zwar müsste sie die amerikanische Staatsbürgerschaft aufgeben. Die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung hat sie aber schon lange erfüllt (sie könnte den Einbürgerungsprozess nach § 10 StAG also wohl direkt starten). Zudem wird bei der Einbürgerung keine Prognose über die zukünftige Lebenunterhaltssicherung erstellt. Wenn man keine Sozialleistungen bezogen hat, reicht das aus. Die Bedingungen für die Einbürgerung sind in gewissen Bereichen niedriger als für die NE. Das sollte sie bedenken, falls es Schwierigkeiten mit der NE geben sollte.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cillary Hinton
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Evtl. liegt das daran, dass die ABH die Verdienstprognose


Genau, daran liegt es wohl.

Zitat (von Felicite):
Hat sie denn evtl. in Erwägung gezogen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen? Zwar müsste sie die amerikanische Staatsbürgerschaft aufgeben


Daran scheitert es. Ich hatte mich zwischenzeitlich schon auf dem Amt wegen einer doppelten Staatsbürgerschaft erkundigt.
Geht aber nicht.

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