Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis vorraussetzung

26. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
pa479814-22
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis vorraussetzung

Schönen guten Tag,

es handelt sich um meinen Schwiegervater und Schiegermutter.
Sie sind Algerier und leben seit 30 Jahren in Deutschland.
Mein Schwiegervater arbeitet vollzeit und verdient ca 1200 Euro. Er ist fest und unbefristet eingestellt.
Die Miete beträgt ca. 700 Euro.
Sie sprechen Deutsch und kennen sich in Deutschland aus.
Der Aufenthalt wurden bisher bei beiden immer nur auf ein paar Jahre verlängert.

Sie waren beim Ausländeramt und wollten einen unbefristeten Aufenthalt beantragen. Allerdings stellte sich die Sachbearbeiterin quer mit der Begründung, dass der Verdienst zu niedrig sei.
1. Hat sie in diesem Fall recht?
2. Gibt es eine möglichkeit dies auszuhebeln in dem man sagt, dass die Kinder sie finanziel unterstützen würden oder der gleichen?
3. Könnte ein zusätzlicher unbefristeter Minijobvertrag für abhilfe schaffen?
4. Muss die Schwiegermutter auch zusätzlich arbeiten oder langt es wenn nur ein Lebenspartner den Lebensunterhalt bestreitet?

Danke für eure Antworten....

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32294 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von pa479814-22):
Allerdings stellte sich die Sachbearbeiterin quer mit der Begründung, dass der Verdienst zu niedrig sei.
Grundsätzlich genügt quer-Stellen nicht.
Aber es gibt Voraussetzungen, die Ausländer erfüllen müssen, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis /NE zu bekommen. Wahrscheinlich ist alles außer dem LU gesichert und nachgewiesen.
Der Gesetzgeber hat es so geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

Den gesicherten LU (nach § 9 Abs.2, Nr.2) sieht die ABH aus dem soz-hilferechtlichen Mindestbedarf. Der ist hier (389+389+700) =1.478,-

zu 1. ja
zu 2. kann man sagen, ist aber der ABH egal.
zu 3. das genügt, das wären dann netto 1.200 + 450 = 1.650,-
zu 4. ja, es genügt, wenn einer den LU für beide durch eigenes Einkommen erreicht.

Deinen Schwiegereltern bleiben nach diesen Angaben bei netto 1.200,- nur ca. 500,- im Monat zum Leben. Nur danach richtet sich die ABH.

Ausländerbehörde=ABH=Ausländeramt
Lebensunterhalt= LU

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