Guten Tag,
ich kam im Oktober 2004 nach Deutschland, wegen meines Studiums, das ich im Januar 2007 abgeschlossen habe (Hälfte des Studium beträgt 14 Monaten). Im Februar 2007 habe ich angefangen bei einer Firma als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten (Ende August werden es 14 Monaten wegen des Studiums + 31 Monaten wegen der Arbeit = 45 Monaten).
Neulich war ich beim Bürgeramt und habe eine neue Arbeitserlaubnis (AE) beantragt, da meine alte AE Ende August abläuft. Als ich meinen Vertrag, der lediglich über 7 Monaten ist, abgegen habe, habe ich den Beamten angesprochen und sagte, dass ich bisher immer die Einschränkung gehabt habe, dass ich nur bei der Firma arbeiten darf, und gefragt, ob ich jetzt diese Einschränkung nicht mehr haben kann. Die Antwort war "innerhalb von 3 jähriger Beschäftigung muss Arbeitsamt zustimmen, nach 3 Jahren muss Ausländerbehörde nichts nachfragen". Dann hat der Beamter im Computer meinen Namen gefunden und sagte "Sie sind wissenschaftlicher Mitarbeiter, dann brauchen wir garnichts nachfragen". Erst war ich mit der Antwort glücklich, da ich dachte, dass ich eine AE bekomme, wo drinne steht "Beschäftigung erlaubt", ohne irgendeine Einschränkung. Meine neue AE habe ich befristet bekommen (7 Monaten, wie im Arbeitsvertrag steht), aber doch wieder mit der Einschränkung, dass ich nur bei der Firma arbeiten darf.
Also, habe ich die Antwort falsch verstanden, oder hat er es einfach vergessen?
Ich kenne welche, die so eine AE bekommen haben, obwohl die auch nicht mal 3 Jahren gearbeitet haben.
Und eine andere Frage: nach 7 Monaten werden es für mich insgesamt 52 Monaten. Wenn ich dann meinen Vertrag nochmal verlängern werde (z.B 12 Monaten), darf ich eine Niederlassungserlaubnis bekommen?
oder wie ich es von jemandem gehört habe, muss ich dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben?
Hoffe, dass mir jemand helfen kann.
viele Grüße
Erkan
Uneingeschränkte Arbeitserlaubnis
25. August 2009
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Frage vom 25. August 2009 | 22:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Uneingeschränkte Arbeitserlaubnis
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 26. August 2009 | 08:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antwort. Dieser Link ist mir bekannt. Leider finde ich die Information, die ich brauche, dort nicht. Es steht nirgendwo, dass eine uneingeschränkte AE ausgestellt wird, wenn...
oder dass man eine Niederlassungserlaubnis bekommt, nur wenn ein unbefristeter Arbetsvertrag vorliegt (da steht nur, dass Lebensunterhalt gesichert sein soll, aber die Bedeutung, was es ganz genau ist, steht nirgendwo)...
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