Hallo:
Person A hat eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG seit 2006
Bei den letzten Verlängerungen wurden die üblichen Unterlagen wie Nachweis zum Lebensunterhalt (z.B. Bescheide der Sozialbehörden) und Atteste verlangt.
Diesmal möchte die Ausländerbehörde auch noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Was könnte der Grund sein?
Würde der Arzt von Person A eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, dann wäre sie aktuell.
Alte AU Bescheinigungen hat Person A nur vom Ende des Jahres 2015 bis März 2016, aufgrund dieser AU Bescheinigungen wurde nach einer Untersuchung durch medizinischen Dienst der Arbeitsagentur Person A aus der Vermittlung herausgenommen und wird im Arbeitsamt von einer speziellen Abteilung betreut.
Das Ganze macht Person A sehr große Angst, dass sie ausgewiesen werden könnte!!! sehr große Angst! Der Zustand ist hierdurch noch mal verschlimmert! <<< das nur am Rande.
Danke
Ungewöhnliche Forderungen
Notfall?
Notfall?
Könnten SIe hier mal genau widergeben mit welchen Worten die Ausländerbehörde Krankschreibungen fordert?
Es ist eher unüblich, dass Au-Bescheinigungen aus vergangenen Jahren gefordert werden.
ZitatKönnten SIe hier mal genau widergeben mit welchen Worten die Ausländerbehörde Krankschreibungen fordert? :
Es ist eher unüblich, dass Au-Bescheinigungen aus vergangenen Jahren gefordert werden.
Aus der E-Mail-Antwort der Ausländerbehörde und das ist die 2. E-Mail-Antwort, die gleich lautet:
Ebenfalls wurde Ihnen mehrfach mitgeteilt, dass Sie folgende Unterlagen spätestens am Tag der Vorsprache (30.01.2018) vorlegen müssen
Ausführliche Ärztliche Atteste
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Gültiger Nationalpass und/oder Nachweise über die Beantragung/Verlängerung
Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII / Grundsicherung
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es geht hier aller Wahrscheinlichkeit nach wohl um den Fall, welcher in einem anderen Forum bereits umfangreich diskutiert wurde.
Der/die TS hat ihren Termin zur Verlängerung ihres Aufenthaltstitels bei der ABH unter Hinweis auf ihren Krankenstand bereits mehrfach verschoben. Da sich die ABH anscheinend (ebenso wie ich) nicht vorstellen kann, dass der/die TS seit einem halben Jahr so sterbenskrank ist, dass er/sie nicht einmal in der Lage ist einen Gesprächstermin bei der ABH wahrzunehmen, verlangt sie jetzt konkrete Nachweise, welche die Krankschreibung belegen.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 21.01.2018 19:30
Es gibt Meinungen, die sagen, dass die Ausländerbehörde die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sehen möchte, weil ohne diese AU Bescheinigung ich ausgewiesen werden soll und der Aufenthalt nicht verlängert werden soll.
Eine arbeitsunfähige Person wird wohl nicht abgeschoben.
Sollte ich also diesen Meinungen nach keine AU Bescheinigungen vorlegen, droht mir die Ausweisung/Abschiebung und Nicht – Verlängerung des Aufenthaltstitels.
Sie sagen, dass Ausländerbehörde die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen der Terminverschiebungen sehen möchte.
Was hier stimmt, ist unklar.
Natürlich wäre Ihre Meinung die bessere für Lage eines Betroffenen als die da oben,
Wen man als Betroffene so etwas hört, wie die anderen Meinungen da oben, dann hat man Angst!
Warum sollte eine arbeitsunfähige Person nicht abgeschoben werden können? Der Vorteil dabei ist, dass der Abschiebung kein Job entgegensteht.
-- Editiert von fb367463-2 am 22.01.2018 08:10
ZitatWen man als Betroffene so etwas hört, wie die anderen Meinungen da oben, dann hat man Angst! :
Hier kann genaueres über den Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG nachgelesen werden:
https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/15-hinweise-fuer-andere-fluechtlingsgruppen/138-fluechtlinge-mit-einer-aufenthaltserlaubnis-nach-25-abs-4-satz-2-aufenthg/
ZitatWarum sollte eine arbeitsunfähige Person nicht abgeschoben werden können? Der Vorteil dabei ist, dass der Abschiebung kein Job entgegensteht. :
-- Editiert von fb367463-2 am 22.01.2018 08:10
Haben Sie eine Gesetzesgrundlage oder § für diese Behauptung?
Zitat:ZitatWen man als Betroffene so etwas hört, wie die anderen Meinungen da oben, dann hat man Angst! :
Hier kann genaueres über den Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG nachgelesen werden:
https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/15-hinweise-fuer-andere-fluechtlingsgruppen/138-fluechtlinge-mit-einer-aufenthaltserlaubnis-nach-25-abs-4-satz-2-aufenthg/
Ja, gelesen.
Wahrscheinlich ist Ihr Beitrag oben richtig.
Aber:
Problematisch ist, dass ich Sozialleistungen beziehe.
-- Editiert von Sussanne am 22.01.2018 10:09
ZitatProblematisch ist, dass ich Sozialleistungen beziehe. :
Das wäre doch ein weiterer Grund, ihren Aufenthalt alsbald zu beenden.
Zitat:Nur noch „lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden", sollen eine Abschiebung des Betroffenen verhindern können. In Fällen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) sei die Abschiebung regelmäßig möglich, heißt es in der Gesetzesbegründung. Es sei denn, die Abschiebung führe zu einer wesentlichen Gesundheits- oder Selbstgefährdung. Betont wird zudem, dass die medizinische Versorgung im Zielstaat nicht der in Deutschland entsprechen muss. Strengere formale Kriterien sollen künftig auch für ärztliche Gutachten gelten (siehe Kasten).
https://m.aerzteblatt.de/print/175428.htm
Verstehe ich das richtig? Die Person erhält Sozialleistungen, erscheint aber nicht zu den Verlängerungsterminen, weil angeblich krank, ist aber noch nicht einmal AU und legt entsprechend - auch auf Aufforderung - keine AU-Bescheinigung vor?
Wow! Das ist meine Antwort: Wow!
Eine Frage:
Wird eine Ausweisung vorher schriftlich angekündigt?
Wird dieser Bescheid einer Ausweisung per Post geschickt oder wird er bei Vorsprache/Termin ausgehändigt?
Was kommt nach einem solchen Bescheid? Wohl eine Abschiebung, wenn man ausreist?
ZitatWird eine Ausweisung vorher schriftlich angekündigt? :
Ja. Da steht dann (in kurz) "Ihre Ausreise hat bis zum xx.xx.2018 zu erfolgen.
ZitatWas kommt nach einem solchen Bescheid? :
Wenn die Ausreise nicht freiwillig erfolgt ist, kommen irgendwann die Herren in blau von der Bundespolizei und geleiten einen erst in Abschiebehaft und dann zum Flugzeug.
Wenn man es soweit kommen lässt, gibt es übrigens noch ein lebenslanges Wiedereinreiseverbot dazu.
ZitatWohl eine Abschiebung, wenn man ausreist? :
Wenn man von selbst ausreist, kommt auch keine Abschiebung.
Was halten Sie denn erstmal davon Ihre AU-Bescheinigungen mit zum Termin zu nehmen, den Sie nun hoffentlich endlich mal wahrnehmen werden.
Lange wird die Ausländerbehörde das Spielchen nicht mehr mitmachen.
Zitat:Zitat. :
Was halten Sie denn erstmal davon Ihre AU-Bescheinigungen mit zum Termin zu nehmen, den Sie nun hoffentlich endlich mal wahrnehmen werden.
Lange wird die Ausländerbehörde das Spielchen nicht mehr mitmachen.
Ich habe NUR AU Bescheinigung vom Ende 2015 und Anfang 206 bis Mitte März 2016.
Aufgrund dieser wurde AU Bescheinigungen wurde ich nach Untersuchung durch med. Dienst der Agentur dann vom Arbeitsamt aus der Vermittlung herausgenommen und wurde in ein spezielles Team dort übergeben. In dieser speziellen Abteilung werden schwere Fälle betreut.
Ich wurde von dieser spez Abteilung mehrfach zu Beantragung Rente wegen Erwerbsminderung aufgefordert.
Ich bin diesen Nachforderungen nicht nachgekommen.
Ein Teil, ein schwerer Teil, meiner Erkrankung ist, dass ich Gesetze und Behörden meiden muss, weil ich wegen Gesetze und Behörden Schlimmes erlitten habe.
Bei der vorletzten Aufforderung zu Erwerbsminderung, die ich ausschlagen musste, hat das Arbeitsamt die Leistungen eingestellt und das Sozialgericht hat dann wieder anders entschieden.
Es ist nicht eine Unhöflichkeit oder Ignorierung der Gesetze und Behörden in Deutschland oder Mangel an Respekt, sondern Erkrankung.
Zurück zu AU Bescheinigung: wenn ich diese Woche eine AU Bescheinigung bekomme, dann habe ich Angst, dass diese nicht akzeptiert wird, weil sie zu frisch ist und nur kurze Zeit erfasst.
Eine AU Bescheinigung bekomme ich, bin seit 1998 in Behandlung.
-- Editiert von Sussanne am 22.01.2018 18:21
Zitat:Ein Teil, ein schwerer Teil, meiner Erkrankung ist, dass ich Gesetze und Behörden meiden muss
Ja, das kenne ich. Hab ich auch.
Zitat:Zitat:Ein Teil, ein schwerer Teil, meiner Erkrankung ist, dass ich Gesetze und Behörden meiden muss
Ja, das kenne ich. Hab ich auch.
Hierbei dürfte es sich wohl um eine weitverbreitete Volkskrankheit handeln. Besonders bei der Annäherung an das örtliche Finanzamt machen sich bei mir erhebliche allergische Beschwerden bemerkbar.
Derartige schwere Fälle von Behördenallergie lassen sich m.W. nur durch einen jahrelangen Aufenthalt in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie oder schneller noch, in den heimatlichen Gefilden des Herkunftslandes heilen.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 22.01.2018 21:16
ZitatEin Teil, ein schwerer Teil, meiner Erkrankung ist, dass ich Gesetze und Behörden meiden muss, :
Dann ist Deutschland eher das falsche Land, denn Gesetze und Behörden haben hier eine große Tradition. Ein Verbleib hier dürfte nicht gesundheitsfödernd sein.
Empfehlenswert wären Norwegen,Schweden, Australien, USA, Kanada. Dort gibt es einige zauberhafte Fleckchen, wo man von Gesetzen und Behörden weitgehend unbehelligt leben kann.
Dass einige Leute ihren nicht in sich behalten können und dann das Internet ein Platz ist, wo sie sich dann entleeren.
- gelöscht -
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 22.01.2018 21:20
ZitatIch bin diesen Nachforderungen nicht nachgekommen. :
Ein Teil, ein schwerer Teil, meiner Erkrankung ist, dass ich Gesetze und Behörden meiden muss, weil ich wegen Gesetze und Behörden Schlimmes erlitten habe.
Ich hatte mal einen Fall im Arbeitsrecht - da stellte einer einen Antrag auf ein Einzelbüro, "damit ich die Füße hochlegen kann".
Ihre Erläuterung erstaunt mich mindestens so sehr wie der damalige Antrag.
Zitat:ZitatIch bin diesen Nachforderungen nicht nachgekommen. :
Ein Teil, ein schwerer Teil, meiner Erkrankung ist, dass ich Gesetze und Behörden meiden muss, weil ich wegen Gesetze und Behörden Schlimmes erlitten habe.
Ich hatte mal einen Fall im Arbeitsrecht - da stellte einer einen Antrag auf ein Einzelbüro, "damit ich die Füße hochlegen kann".
Ihre Erläuterung erstaunt mich mindestens so sehr wie der damalige Antrag.
Ich habe Übergriffe deswegen erlitten. Deswegen fällt das Gegenüberstellen sehr schwer, so schwer, dass das Leben komplett außer Kontrolle ist.
Ich kann Ihre Haltung verstehen.
Dann ist es wohl ein ganz, ganz, ganz, ganz tragischer Zufall, dass Sie zudem nicht arbeiten können oder wollen und Ihnen die Abschiebung droht.
-- Editiert von TachelesNow am 23.01.2018 11:07
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen