Vaterschaftsanerkennung Asyl etc

20. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lara.lasir
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsanerkennung Asyl etc

Hallo
Und zwar Ich 17 Jahre alt bekomme die nächste Wochen ein Baby
Mein Freund war 2015 in Deutschland mit falscher Identität etc. 2017 wurde ihn gesagt er soll freiwillig zurück ins Heimatland und seine Duldung wollten die nicht verlängern (was nicht sein Heimatland war ) er hatte Angst bekommen und ist abgehauen jetzt ist er in der EU und jetzt möchte
ich das er zurück kommt fürs Baby .Meine Rechtsanwältin meint er hat ein recht hier in Deutschland zu bleiben wenn er eine Vaterschaft Anerkennung macht und sich selbst anzeigt wegen dem Identitäts Schwindel . Meine Frage ist hatt meine Rechtsanwältin recht ?
Wer hatte die selbe Situation ? ( er hat kein Asyl beantragt hatt in einer jugendhilfe gelebt )

Bitte spart euch sinnlose Kommentare oder sonstiges das er mich und das Kind nur gemacht hat wegen Papiere er braucht die Papiere nicht er kann auch ohne weiter leben wo er gerade lebt und wenn er auf Papiere aus ist es gibt genug verzweifelte deutsche Frauen die er heiraten konnte und sofort einen Aufenthalt haben könnte anstatt sich mit einer minderjährigen rum zu treiben Punkt !!

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Dann sollte er schnellstens in sein Heimatland zurückkehren, bei der deutschen Botschaft die Vaterschaft für das Kind erklären (das geht auch vorgeburtlich) und danach ein Visum zur Familienzusammenführung zu seinem Kind nach Deutschland beantragen.

Zitat (von Lara.lasir):
.... er braucht die Papiere nicht er kann auch ohne weiter leben wo er gerade lebt und wenn er auf Papiere aus ist es gibt genug verzweifelte deutsche Frauen die er heiraten konnte und sofort einen Aufenthalt haben könnte anstatt sich mit einer minderjährigen rum zu treiben Punkt !!

Ohne rechtmäßiges Aufenthaltsrecht und ordentliche Papiere kann er nirgendwo heiraten und was da irgendein Anwalt erzählt hat, stimmt auch nur zur Hälfte. Ein Kind begründet noch lange kein Aufenthaltsrecht, dazu ist noch einiges mehr erforderlich.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 20.08.2018 22:06

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Z.B. ordentliche Papiere. Ohne die wird er nicht in die Geburtsurkunde eingetragen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Lara.lasir):
(...) er braucht die Papiere nicht er kann auch ohne weiter leben(...)
Ja, gültige Papiere und legaler Aufenthalt sind was für Loser.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und er weiss seit wann, dass er Vater wird? Um nichts gekümmert?

Das Baby bekommt ja dem Himmel sei Dank einen Vormund. Bleibt zu hoffen, dass der das Chaos zumindest für das Kleine regeln kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Vermutlich gibt es nur nicht genug verzweifelte Frauen, die eine Aufenthaltsberechtigung auf zwei Beinen produzieren möchten, die ist weitaus besser und verlässlicher als eine "nur Ehe ohne Kind". Dazu kommt, daß erwachsene deutsche Frauen vielfach nicht so... äh... formbar sind wie eine noch sehr junge Frau.

Aber gut, der Schaden ist angerichtet. Sie sollten sicherheitshalber auch mal im Forum www.1001geschichten.de nachlesen, was so alles in der internationalen Liebe, speziell was Flüchtlinge, Asylanten, etc angetan, abgehen kann - wenn Sie das nicht möchten, auch okay, aber dieser Rat ist zu befolgen:

Zitat:
Dann sollte er schnellstens in sein Heimatland zurückkehren, bei der deutschen Botschaft die Vaterschaft für das Kind erklären (das geht auch vorgeburtlich) und danach ein Visum zur Familienzusammenführung zu seinem Kind nach Deutschland beantragen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Diesen Thread sollten Sie sich durchlesen, die Ausgangslage ist Ihrer ähnlich

EDIT
Erst dann gesehen, daß Sie den schon gefunden hatten :)

-- Editiert von fb367463-2 am 22.08.2018 03:36

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nochmals: ohne Papiere gibt es keinen Eintrag als Vater, weder in Deutschland direkt noch über die Botschaft aus dem Ausland heraus.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Schön wie alle sofort wissen, dass der Kindsvater offensichtlich ein "illegaler Mensch" ist
Alle - ausser Dir - haben den Eingengsbeitrag gelesen.


Zitat (von cabel):
der versucht durch so eine Methode nach Deutschland zu kommen.
Erfahrungswert.


Zitat (von cabel):

Fun Fact an alle: Gerüchteweise gibt es Liebe oder Verliebtheit auch über Landesgrenzen hinaus und das auch beim rumschmusen mal ein Unfall passieren kann ist ja nun auch nicht neu. Wie sich das nun hier dar stellt, darüber denke ich kann sich keiner ein Urteil erlauben. Und da die Nürnberger Rassengesetze seid 45 zum Glück nicht mehr gelten, sollten einige hier doch etwas vorsichtiger mit ihren Aussagen sein.
Danke, dass Du uns, alte Nazis hier, daran erinnert hat.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

2017 abgehauen und nun kommt das Baby...?

Du möchtest das er zurück kommt, er möchte das auch?

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 23.08.2018 00:30

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
2017 abgehauen und nun kommt das Baby...? (...)
Wie wir jetzt wissen gelten "die Nürnberger Rassengesetze seid 45 zum Glück nicht mehr" - also komme uns bitte nicht mit Fakten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Und da die Nürnberger Rassengesetze seid 45 zum Glück nicht mehr gelten, sollten einige hier doch etwas vorsichtiger mit ihren Aussagen sein.


@Cabel: Möglicherweise sollten Sie die Nürnberger Rassengesetze selbst mal gründlich lesen und den Inhalt zur Kenntnis nehmen, da ging es um eine ganz andere "Thematik" als in diesem Thread. Aber als rhetorische Keule kann man sie ja dennoch hernehmen, gell? Ja das kann man, aber sie sollten wenigstens halbwegs zum Thema passen...

Ansonsten schließe ich mich wirdwerden an: Ohne Papiere und geklärten Aufenthaltsstatus (entweder legal in der EU oder zurück im Heimatland) gibt es keinen Eintrag in die Geburtsurkunde und auch keine Heirat mit wem auch immer. Und damit auch keinen legalen Aufenthalt in Deutschland. Kind hin oder her, Liebe hin oder her.

PS: Ich finde es auch befremdlich wenn in einem juristischen Forum dieses spezielle Thema fast immer in die gleichen nicht-juristischen "Tips" mündet. Zumal die TE im Eingangspost bereits ausdrücklich darauf hingewiesen hat dass sie genau an jeden "Tips" nicht interessiert ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von Osmos):

PS: Ich finde es auch befremdlich wenn in einem juristischen Forum dieses spezielle Thema fast immer in die gleichen nicht-juristischen "Tips" mündet. Zumal die TE im Eingangspost bereits ausdrücklich darauf hingewiesen hat dass sie genau an jeden "Tips" nicht interessiert ist.
Es gibt aber andere, die vielleicht nicht selbst posten, aber nach Antworten suchen - die Frage wird jedenfalls öfter auftreten als Otto Normalverbraucher sich das so denkt. Und vielleicht ist die eine oder andere der werdenden Mütter dann doch an den Links interessiert und überlegt noch mal - man darf ja hoffen.

Hier ist allerdings schon die Überschrift ziemlich irreführend, da es ja nicht um Asyl geht (der coole Macker kommt doch auch ohne irgendwelche rechtsstaatlichen Institutionen klar) und jetzt auch nicht mehr gehen müsste, wenn denn der werdende Vater nicht offenbar genauso naiv ist wie die werdende Mutter.
Aber keine Sorge: Da die Mutter minderjährig ist, wird das Jugendamt sich schon kümmern. Einen "Vormund", wie oben angedroht, gibt es zwar nicht mehr leider, aber immerhin einen Betreuer, und wahrscheinlich ist das für den keine vollkommen neue Situation.

In irgend einem Forum las ich die Bezeichnung "Amiga - Syndrom". "Amiga steht dabei für "Aber meiner ist ganz anders".
Der hiesige ist vielleicht ein leicht abweichendes Exemplar zum Standard, denn die meisten gehen etwas planvoller vor, bevor sie mit einer Deutschen ihre Aufenthaltserlaubnis zeugen. Aber keine Sorge: der bekommt auch irgendwelche Papiere organisiert, die ihm eine lange Familienkarriere hierzulande garantieren.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alacrity
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Vater sollte eine Vaterschaftsanerkennung machen. Wenn er in Deutschland ist, kann er das beim Notar oder Jugendamt tun. Dabei sollte er seine wahre Identität preisgeben. Du musst der Anerkennung zustimmen. Weil du noch minderjährig bist müssen auch deine Eltern zustimmen.

Eine Sorgeerklärung könnt ihr auch gleich machen. Wiederum müssen deine Eltern zustimmen. Verweigerst du dem Vater die gemeinsame Sorge, kann er klagen, um sie zu erhalten.
Bis du volljährig wirst übt der Vater dann allein das Sorgerecht für euer Kind aus.

Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann man vom Vater nicht verlangen, dass er ausreist, sei es auch nur vorübergehend. Er wird zunächst mindestens eine Duldung, später eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Ggf. erwarten den Vater aber noch Strafen für vergangenes Fehlverhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ Alacrity: ohne Papiere des Vaters klappt keine Vaterschaftsanerkennung. Geht nicht. Das Kind kommt in diesen Tagen zur Welt. Wie soll er da nach Deutschland kommen, ohne Papiere? Und welche Zauberfee sollte diese herbeizaubern? Er stand doch schon einmal in Deutschland vor der Abschiebung, ist dann ausgewiesen worden. Lebt jetzt irgendwo im EU-Raum illegal.

Natürlich lassen wir so Leute ohne Papiere, ohne alles gerne rein, die nehmen dann das Geld, was sie ja üppig haben, in die Hand, marschieren zum Notar, zahlen den auch gleich, um alles in die Wege zu leiten?

@ quiddje: kleine Korrektur. Den Vormund gibt es noch, natürlich. Das Neugeborene wird einen bekommen. Nur das Vormundschaftsgericht ist abgeschafft, wurde mit dem Familiengericht zusammen gelegt.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Lara.lasir
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sein pass und Ausweis hat er beantragt und kommt bald :)

Zitat (von wirdwerden):
Z.B. ordentliche Papiere. Ohne die wird er nicht in die Geburtsurkunde eingetragen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lara.lasir
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Tjaa er kann auch ohne leben da er einen guten job hat der auch gefragt ist und somit auch gerne schwarz was angeboten wird :D er lebt ja seid 2 Jahren fast illegal und hat alles

Zitat (von alya_teufelchen):
Zitat (von Lara.lasir):
(...) er braucht die Papiere nicht er kann auch ohne weiter leben(...)
Ja, gültige Papiere und legaler Aufenthalt sind was für Loser.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lara.lasir
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat sich drum gekümmert seine echten Papiere zu besorgen und drun gekümmert das die Rechtsanwältin bezahlt wird finanzielle hilft er mir auch bei um Was soll er sich denn noch kümmern wenn das Kind den garnicht da ist? Ja das Kind bekommt ein Vormund aber wenn ich 18 bin kriege ich das Sorgerecht obwohl ich nicht verstehe warum Mann das jetzt so betonen muss ? ??

Zitat (von wirdwerden):
Und er weiss seit wann, dass er Vater wird? Um nichts gekümmert?

Das Baby bekommt ja dem Himmel sei Dank einen Vormund. Bleibt zu hoffen, dass der das Chaos zumindest für das Kleine regeln kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lara.lasir
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider gibt es sehr viele ältere deutsche frauen die mehrfach verarscht werden :) und die junge frau die formbar ist ist für Leute die verarschen doch eigentlich nur Zeitverschwendung
wenn Mann heiraten kann und sofort an Papiere gelingt

Zitat (von fb367463-2):
Vermutlich gibt es nur nicht genug verzweifelte Frauen, die eine Aufenthaltsberechtigung auf zwei Beinen produzieren möchten, die ist weitaus besser und verlässlicher als eine "nur Ehe ohne Kind". Dazu kommt, daß erwachsene deutsche Frauen vielfach nicht so... äh... formbar sind wie eine noch sehr junge Frau.

Aber gut, der Schaden ist angerichtet. Sie sollten sicherheitshalber auch mal im Forum www.1001geschichten.de nachlesen, was so alles in der internationalen Liebe, speziell was Flüchtlinge, Asylanten, etc angetan, abgehen kann - wenn Sie das nicht möchten, auch okay, aber dieser Rat ist zu befolgen:

Zitat:
Dann sollte er schnellstens in sein Heimatland zurückkehren, bei der deutschen Botschaft die Vaterschaft für das Kind erklären (das geht auch vorgeburtlich) und danach ein Visum zur Familienzusammenführung zu seinem Kind nach Deutschland beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Lara.lasir
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich war ja wohl auch bei ihm wo er zurzeit wohnt ?

Zitat (von Basti2709):
2017 abgehauen und nun kommt das Baby...?

Du möchtest das er zurück kommt, er möchte das auch?

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 23.08.2018 00:30

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Lara.lasir
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön
Es nervt echt Mann sagt das und trozdem kommen unnötige Kommentare
Ja seine Papiere aus dem Heimatland also Pass Geburtsurkunde und ausweiss hat er beantragt und sind bald da :)

Zitat (von Osmos):
Zitat (von cabel):
Und da die Nürnberger Rassengesetze seid 45 zum Glück nicht mehr gelten, sollten einige hier doch etwas vorsichtiger mit ihren Aussagen sein.


@Cabel: Möglicherweise sollten Sie die Nürnberger Rassengesetze selbst mal gründlich lesen und den Inhalt zur Kenntnis nehmen, da ging es um eine ganz andere "Thematik" als in diesem Thread. Aber als rhetorische Keule kann man sie ja dennoch hernehmen, gell? Ja das kann man, aber sie sollten wenigstens halbwegs zum Thema passen...

Ansonsten schließe ich mich wirdwerden an: Ohne Papiere und geklärten Aufenthaltsstatus (entweder legal in der EU oder zurück im Heimatland) gibt es keinen Eintrag in die Geburtsurkunde und auch keine Heirat mit wem auch immer. Und damit auch keinen legalen Aufenthalt in Deutschland. Kind hin oder her, Liebe hin oder her.

PS: Ich finde es auch befremdlich wenn in einem juristischen Forum dieses spezielle Thema fast immer in die gleichen nicht-juristischen "Tips" mündet. Zumal die TE im Eingangspost bereits ausdrücklich darauf hingewiesen hat dass sie genau an jeden "Tips" nicht interessiert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lara.lasir
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ohmann kann man nicht mal sachlich und juristisch bleiben? Othman wenn sie so ein Hass haben dann gehen sie doch in komischen seiten wo sie sich über diese Männer Beschweren können ja leider gibt es so viele Männer die Frauen nur wegen Papiere schwängern aber gottseidank sind nicht alle so und bitte kommen sie mir nicht mit irgend ein ****** syndrom an echt jetzt es reicht !!quote=quiddje]

Zitat (von Osmos):

PS: Ich finde es auch befremdlich wenn in einem juristischen Forum dieses spezielle Thema fast immer in die gleichen nicht-juristischen "Tips" mündet. Zumal die TE im Eingangspost bereits ausdrücklich darauf hingewiesen hat dass sie genau an jeden "Tips" nicht interessiert ist.
Es gibt aber andere, die vielleicht nicht selbst posten, aber nach Antworten suchen - die Frage wird jedenfalls öfter auftreten als Otto Normalverbraucher sich das so denkt. Und vielleicht ist die eine oder andere der werdenden Mütter dann doch an den Links interessiert und überlegt noch mal - man darf ja hoffen.

Hier ist allerdings schon die Überschrift ziemlich irreführend, da es ja nicht um Asyl geht (der coole Macker kommt doch auch ohne irgendwelche rechtsstaatlichen Institutionen klar) und jetzt auch nicht mehr gehen müsste, wenn denn der werdende Vater nicht offenbar genauso naiv ist wie die werdende Mutter.
Aber keine Sorge: Da die Mutter minderjährig ist, wird das Jugendamt sich schon kümmern. Einen "Vormund", wie oben angedroht, gibt es zwar nicht mehr leider, aber immerhin einen Betreuer, und wahrscheinlich ist das für den keine vollkommen neue Situation.

In irgend einem Forum las ich die Bezeichnung "Amiga - Syndrom". "Amiga steht dabei für "Aber meiner ist ganz anders".
Der hiesige ist vielleicht ein leicht abweichendes Exemplar zum Standard, denn die meisten gehen etwas planvoller vor, bevor sie mit einer Deutschen ihre Aufenthaltserlaubnis zeugen. Aber keine Sorge: der bekommt auch irgendwelche Papiere organisiert, die ihm eine lange Familienkarriere hierzulande garantieren.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Г

Zitat (von Lara.lasir):
Tjaa er kann auch ohne leben da er einen guten job hat der auch gefragt ist und somit auch gerne schwarz was angeboten wird :D er lebt ja seid 2 Jahren fast illegal und hat alles
Zitat (von alya_teufelchen):
Zitat (von Lara.lasir):
(...) er braucht die Papiere nicht er kann auch ohne weiter leben(...)
Ja, gültige Papiere und legaler Aufenthalt sind was für Loser.
Bestmmt Gehirnhirung oder Kernkaftphysiker.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Doch, einen Vormund gibt es noch. Der wird nach der Geburt für das Baby auch gleich bestellt. Es gibt nur das Vormundschaftsgericht nicht mehr, das ist jetzt mit dem Familiengericht zusammen gelegt. Und es gibt keinen Vormund für Volljährige mehr, da heißt das dann Betreuer.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Bestimmt Gehirnchirurg oder Kernkraftphysiker.

Auch als Gehirnchirurg oder Kernkraftphysiker wäre er ohne Aufenthaltstitel illegal in Deutschland und dürfte nicht arbeiten. Welche Institution würde ihn denn ohne ordentliche Papiere einstellen?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Auch als Gehirnchirurg oder Kernkraftphysiker wäre er ohne Aufenthaltstitel illegal in Deutschland und dürfte nicht arbeiten. Welche Institution würde ihn denn ohne ordentliche Papiere einstellen?
quote=Lara.lasir]da er einen guten job hat der auch gefragt ist und somit auch gerne schwarz was angeboten wird :D er lebt ja seid 2 Jahren fast illegal und hat alles

Voll krasser Überflieger mache Arbeit schwarz, brauche nur Kindergeld und Aufenthaltserlaubnis.

Nun ja - ich wünsche Ihnen alles Gute, ich hoffe wirklich, daß er ein AMIGA ist und vielleicht dieses Mal dann doch alles so läuft, wie Sie es sich erhoffen. Alles Gute für Sie und vor allem das Kleine.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na ja, wenn der biologische Vater so toll verdient, dann wird er ja auch jetzt, wie es sich gehört, für die werdende Mutter sorgen, der Mindestsatz dürfte derzeit bei so ca 700 € liegen, dazu kommt dann noch die Ausstattung für das Baby sowie Kindesunterhalt von mindestens 250 € sowie evtl. Krankenkassenkosten u.s.w.

Außerdem steht es der jungen Mutter doch frei, spätestens in einem Jahr (wenn sie das alleinige Sorgerecht hat) mit dem Kind zum Vater zu ziehen. Wo ist das Problem? Wir müssen uns doch nun wirklich keine Kriminellen nach Deutschland rein holen. Denn Schwarzarbeit ist kriminell!

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Warum trollst Du hier in alten Beiträgen rum?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.