Ist die Verfolgung durch eine Privatperson (Morddrohungen) die im Heimatland eventuell von der Justiz nicht ausreichend ernstgenommen wird ein Grund auf Asyl bei uns zu hoffen?
-----------------
" "
"Verfolgung" in der Heimat Georgien
Notfall?
Notfall?
--- editiert vom Admin
Hi,
auch in D führt das Ausstoßen von Morddrohungen in der Regel nicht dazu, daß der Betroffene unter Polizeischutz gestellt wird, sondern bloß dazu, daß gegen den Drohenden wegen des Bagatelldeliktes "Bedrohung" ermittelt wird.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Ein Asylgrund besteht nur bei politischer Verfolgung. Dazu gehört schon ein wenig mehr als eine Drohung einer Privatperson, selbst wenn diese politische (rassistische etc.) Motive haben sollte.
-----------------
""
Hi,
na, ganz so kann man das nicht sagen. § 60
des Aufenthaltsgesetzes legt eine Menge Gründe für ein Abschiebeverbot fest. Das heißt dann zwar nicht Asyl, hat aber dieselbe Wirkung - man darf bleiben. Und die Gründe können auch rassisch, religiös etc. sein oder schlicht in "Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" bestehen. Auch kann die Verfolgung auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Allerdings halte ich die Chancen der TE für äußerst gering, mit einem solchen Antrag durchzukommen.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
27 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten