"Verfolgung" in der Heimat Georgien

8. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)
"Verfolgung" in der Heimat Georgien

Ist die Verfolgung durch eine Privatperson (Morddrohungen) die im Heimatland eventuell von der Justiz nicht ausreichend ernstgenommen wird ein Grund auf Asyl bei uns zu hoffen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.06.2010 15:01:33
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 62x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

auch in D führt das Ausstoßen von Morddrohungen in der Regel nicht dazu, daß der Betroffene unter Polizeischutz gestellt wird, sondern bloß dazu, daß gegen den Drohenden wegen des Bagatelldeliktes "Bedrohung" ermittelt wird.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
guest-12312.07.2010 11:06:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

Ein Asylgrund besteht nur bei politischer Verfolgung. Dazu gehört schon ein wenig mehr als eine Drohung einer Privatperson, selbst wenn diese politische (rassistische etc.) Motive haben sollte.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

na, ganz so kann man das nicht sagen. § 60 des Aufenthaltsgesetzes legt eine Menge Gründe für ein Abschiebeverbot fest. Das heißt dann zwar nicht Asyl, hat aber dieselbe Wirkung - man darf bleiben. Und die Gründe können auch rassisch, religiös etc. sein oder schlicht in "Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" bestehen. Auch kann die Verfolgung auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Allerdings halte ich die Chancen der TE für äußerst gering, mit einem solchen Antrag durchzukommen.

Gruß vom mümmel

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