Verheiratet (Ehemann deutscher Pass, Ehefrau irakischer Pass)

14. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bababaaiii
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verheiratet (Ehemann deutscher Pass, Ehefrau irakischer Pass)

Hallo zusammen,


Zu mir:
26 Jahre alt,
Studium in Deutschland abgeschlossen,
seit über 10 Jahren deutscher Staatsbürger.


Zu meiner Ehefrau:
24 Jahre alt,
Analphabetin,
irakische Staatsbürgerin.

Wir haben im Dezember geheiratet.

Aus dem Göthe Institut ist nichts geworden (laut Lehrerin bringe es nichts, da sie Analphabetin ist). Das Göthe Institut möchte auch keinen Brief deswegen schreiben. Nur bekomme ich eine Quittung und den zugehörigen Storno dazu.
Wir haben unser Geld wieder erhalten. Die Schule ist zwei Stunden von meiner Ehefrau entfernt und die Familie hat etwas dagegen, dass Sie jeden Tag die zwei Stunden hin und Zurückfährt.


Nun war ich bei der Ausländerbehörde, die haben mir ein Visum für ein Sprachkurs empfohlen.
Die deutsche Botschaft schrieb mir per Mail, dass ich es versuchen könne, jedoch die Chancen auf ein Sprachvisum sehr gering sind. Sie solle sich einen Analphabet Kurs in Erbil (zwei Stunden von uns) suchen.
Trotz den zwei Stunden interessiere das nicht der Botschaft.


Irgendwie bin ich sehr angepisst...

Welche Möglichkeiten habe ich nun?


1) In den Irak reisen, meine Frau schwängern, damit sie das Visum erhält? Kann mir jemand erklären, wie das funktioniert?
2) Ein Sprachkurs in Deutschland kommt nicht in Frage laut Botschaft, gibt es eine andere Variante?
3) Ein Jahr warten und sagen, dass es trotz Bemühung nicht geklappt hat??

Für jeden Tipp bin ich dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

zu 1. Was sollen wir dir erklären? Du bist verheiratet. Du wirst doch hoffentlich wissen, wie deine Frau schwanger werden kann.
zu 3. Das wird nichts bringen. Deine Frau müsste doch das ganze Jahr mit den Bemühungen nachweisen. Wenn ihre Familie sie aber nicht nach Erbil fahren lässt, geht das wohl nicht.
Einfach abwarten ist doch keine nachgewiesene Bemühung.

Ich hatte empfohlen, den Härtefall (Analphabetin, teure und weite Entfernung,) der dt. Botschaft zu schildern.
In dem anderen Beitrag von letzter Woche kannst du jede Menge Argumente finden, die den Härtefall untermauern. Muss deine Frau eigentlich den A1-Nachweis schon zur Visumbeantragung vorlegen? Oder könnte sie jetzt das Visum beantragen?

Gibts evtl. im TV/youtube so eine Art Deutschkurs für Analphabeten? Für A1 genügt das einfache Sprechen und einfache Verstehen. Sie müsste eben ohne Lesen und Schreiben sich auf einfach Art ausdrücken können. Und einfaches Deutsch verstehen.

Bitte schreibe weitere Antworten in einem Beitrag. Bitte eröffne nicht jeweils neue Beiträge.
Es gehört bisher alles zu einem Thema.
Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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