Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung trotz Scheidung

23. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
elena123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung trotz Scheidung

Hallo,

hier die Situation: Mein bald Exmann ist Ecuadorianer und hat durch Heirat eine Aufenthaltsgenehmigung bis Februar 2019. Wenn es gut läuft ist die Scheidung dieses Jahr noch durch. Er hat keinen Job, momentan keine Wohnung, bezieht auch kein Hartz4. Es gibt ein gemeinsames Kind jedoch besteht kein Umgang und er zahlt auch keinen Unterhalt. Was wird denn nächstes Jahr passieren wenn seine Aufenthaltsgenehmigung erlischt, wird er dann abgeschoben oder wird sie trotz allem verlängert?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das hängt davon ab, was er macht. Kinder sind quasi Aufenthaltsgenehmigungen auf zwei Beinen. Durch das Kind kann er folglich ein Bleiberecht erwirken.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von elena123123):
Was wird denn nächstes Jahr passieren wenn seine Aufenthaltsgenehmigung erlischt, wird er dann abgeschoben oder wird sie trotz allem verlängert?

Abgeschoben werden Kriminelle oder Personen die eine Ausreiseaufforderung beharrlich ignorieren.

Zitat (von fb367463-2):
Durch das Kind kann er folglich ein Bleiberecht erwirken.

Wenn er sich um das Kind kümmert, sein Sorgerecht wahrnimmt und entsprechend seinem Einkünften Unterhalt bezahlt. Ein Allheilmittel zum weiteren Aufenthalt ist ein Kind nicht in jeden Fall.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich will ja nicht unken, aber so mancher Vater hat angesichts der drohenden Ausreiseverpflichtung plötzlich "sein Herz für's Kind" entdeckt. Was ja trotzdem grundsätzlich gut ist - Hauptsache, das Kind hat was von seinem Vater.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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