Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis trotz der langen Studium

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go422528-6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis trotz der langen Studium

Ich bin seit April 2016 in einem Masterprogramm in einer Hochschule eingeschrieben. Ich arbeitete vorher als Staatsbeamte in einer öffentlichen Anstalt in der Türkei. Weil ich das Recht gewonnen habe, im Ausland zu studieren, habe ich von meiner Anstalt unbezahlten Urlaub genommen und kam nach Deutschland, um zu studieren. (Nach dem Beamtengesetz Nr. 657 in der Türkei dürfen Beamten in der Türkei, die im Ausland studieren wollen, können unbezahlten Urlaub nehmen und im Ausland studieren, nach dem Abschluss des Studiums können diese Beamten ihre vorherigen staatlichen Arbeit in der Türkei fortsetzen.) Ich bin nach Deutschland auf der Grundlage dieses Gesetz gekommen. Ich habe bis Juli 2016 regelmäßig studiert und Prüfungen abgelegt. Aufgrund des Putschversuches am 15. Juli 2016 wurden alle Beamten im Ausland (egal im Dienst oder im Urlaub) in die Türkei abberufen. Ich kehrte dann in die Türkei zurück, um keine Probleme dann zu kriegen. Wegen des Ausnahmezustandes konnte ich mein Studium nicht lange fortsetzen. (Aufgrund des Ausnahmezustands dürfen die Beamten für lange Zeit nicht ins Ausland gehen) Ich konnte nicht regelmäßig studieren. Ich bin nach Deutschland gekommen, um ein paar Prüfungen abzulegen. Der Ausnahmezustand ist jetzt vorbei und ab Oktober wieder kann ich wieder mein Studium Vollzeit fortsetzen. Aber im April nächstes Jahr muss ich meine Aufenthaltstitel verlängern. Regelstudienzeit meines Masterprogram sind 3 Semester, und werde ich nächstes Jahr Regelstudienzeit um mehr als 3 Semester überschreiten. Meine Angst ist, dass die Ausländerbehörde meine Aufenthaltserlaubnis widerrufen wird, weil die zulässige Studiendauer um mehr als drei Semester überschritten ist.
Gibt es eine Lösung? Gibt es eine Möglichkeit zum Gericht zu gehen, gegen die Widerruf meiner Aufenthaltserlaubnis?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von go422528-6):
Gibt es eine Lösung? Gibt es eine Möglichkeit zum Gericht zu gehen, gegen die Widerruf meiner Aufenthaltserlaubnis?

Ist denn schon ein Widerruf der Aufenthaltserlaubnis erfolgt?
Wenn nicht, solltest Du umgehend mit der Ausländerbehörde sprechen und unter Darlegung der Gründe für die Verzögerungen beim Studium, eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wenn der Widerruf allerdings bereits ergangen ist, bleibt wohl bloß noch eine gerichtliche Klage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von go422528-6):
Meine Angst ist, dass die Ausländerbehörde meine Aufenthaltserlaubnis widerrufen wird, weil die zulässige Studiendauer um mehr als drei Semester überschritten ist.


Das Problem ist hier, dass die Aufenthaltserlaubnis nach den Schilderungen bereits per Gesetz erloschen ist. Bei über zwei Jahren im Ausland mit evtl. sporadischen Einreisen für Prüfungen ist die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr gültig. § 51 (1) AufenthG :

Zitat:
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
(...)
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, (...)


Auch bei kurzen Einreisen alle sechs Monate bleibt die AE nicht erhalten. Es gibt Sonderregelungen für Leute, die gegen ihren Willen im Ausland festgehalten wurden, z.B. für Zwangsverheiratete oder für Menschen, die im Ausland inhaftiert wurden. Ob das hier passt? Und vor allem, ob man sich als türkischer Staatsbeamter darauf berufen will? Vor allem bleibt aber, dass über zwei Jahre der eigentliche Zweck des Studiums nicht erfüllt wurde und anscheinend auch keine Urlaubssemester usw. genommen wurden.

Ansonsten: Es ist nicht immer leicht für die Ausländerbehörde nachzuvollziehen, dass eine Aufenthaltserlaubnis erloschen ist. Manchmal kommt man damit auch einfach durch (auch wenn man sich damit noch lange Zeit später Probleme einhandeln kann). Hier ist jedoch das Problem, dass man die lange Studiendauer gerade damit erklären will, dass man wegen des Ausnahmezustandes lange Zeit im Ausland war. Also entweder offenbart man den überlangen Aufenthalt in der Türkei oder man hat keine Erklärung für die überlange Studiendauer.

Allein die Einreise mit einer nicht mehr gültigen Aufenthaltserlaubnis wäre schon ein Vergehen (auch wenn das hier sicher nicht schwer wiegt). Deshalb kann es nicht schaden, sich hier anwaltlich beraten zu lassen. Da der Ausnahmezustand in der Türkei eine Menge Menschen betrifft, gibt es hier ja vielleicht schon gewisse Regelungen, auf die man sich beziehen kann. Oder direkt die ABH kontaktieren, alles erklären und nach den Möglichkeiten fragen.

(Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen, aber was ich noch am Rande ich loswerden muss: Für über 2 Jahre wurde hier einer der der meist sehr begehrten Masterstudienplätze blockiert. Bei einer Regelstudienzeit von 3 Semestern hätte ein anderer die Möglichkeit gehabt, sein Studium abzuschließen. Wenn man sein Studium für längere Zeit unterbrechen muss, sei es aus Krankheitsgründen oder weil man sich nicht am Studienort aufhalten kann, sollte man das auch ganz offiziell bei der Uni und als ausländischer Student auch bei der ABH machen. Meine Unizeit ist schon etwas her, aber auch heute gibt es sicher noch die Möglichkeit Krankheitssemester oder Urlaubssemester zu nehmen. Gerade bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung gehört das zur Fairness gegenüber anderen. Und hier hätte man sich auch Schwierigkeiten ersparen können: offizielle Unterbrechung des Studiums und Verlängerung der Wiedereinreisefrist bei der ABH oder Wiederaufnahme des Studiums nach Einreise mit neu erteiltem Visum.)

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