Verlängerung des Aufenthaltstitels

16. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nemr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung des Aufenthaltstitels

Hallo,mein Mann(nicht Deutscher) ist mit mir(deutsche) verheiratet,er hat zuerst für 3Jahre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen,nun muss er seine Aufenthaltserlaubnis verlängern.Das wird ihm aber seit neuem Gsetz nicht so schnell zugeteilt.Die haben ihm eine Fiktionsbescheinigung gegeben,da er an eine Sicherheitsbefragung teilnehmen muss.Was ist das?Hat jemand Erfahrung damit was bei der Sicherheitsbefragung geschieht?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Weshalb eine Sicherheitsbefragung durchgeführt wird, ergibt sich aus § 54 Aufenthaltsgesetz.
Die Fragen werden sicherlich nicht im Netz ersichtlich sein.....sonst könnte man sich darauf vorbereiten.

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