Guten Tag,
Eine deutsche Frau lebt mit ihrem Ausländer seit 9 Monaten zusammen. Und sind verheiratet. Er hat seit Dezember seinen Aufenthaltitel nach §25,5 bekommen aus humanitären Gründen. Jetz soll Verlängert werden statt weiterhin 6 Monaten für ein paar Jahre. Und die Ausländerbehörde möchte ihn auch Verlängern aber vorrausichtlich mit einem Intergrationskurs.
Er arbeitet aber in Vollzeit in einem Restaurant mit unterschiedlichen Zeiten. Sodass er über einen Fernlehrgang von A1 bis B1 über das Goethe Institut einen Kurs belegt.
Für eine Tagesschule hat er keine Zeit, da er die Familie ernähren muss kann er die Arbeit auch nicht aufgeben. Und zudem lernt seine Frau fleißig mit ihm. ihm noch deutsch. Wenn er sich mit seiner Frau unterhält kann er sehr gut deutsch, nur bei Behörden hat er noch Probleme.
Zur Frage: Muss er noch am Integrationskurs teilnehmen?
2. Dieser Satz: "die sich im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden," bedeutet dies auch bei normaler erwerbstätigkeit? Oder nur wenn er Ausbildung macht ist er befreit?
3. Was bedeutet dieser Satz: "die die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachweisen"? Zählt da auch dieser Fernlehrgang dazu oder was wird damit gemeint?
4. Ab wann hat mean einen erkennbar geringem integrationsbedarf?
Vielen Dank.
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Verlängerung von Aufenthaltstitel
5. Mai 2013
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Frage vom 5. Mai 2013 | 15:18
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung von Aufenthaltstitel
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#1
Antwort vom 5. Mai 2013 | 17:39
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
quote:
Zur Frage: Muss er noch am Integrationskurs teilnehmen?
Das sollte er mit seiner Aufenthaltsbehörde klären.
Im Übrigen steht ihm, auf Grund der Eheschließung mit einer Deutschen, ein Aufenthaltstitel nach § 28 zu.
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