Hallo,
folgender Fall:
Eine Mutter aus dem Ausland (kein EU-Land) heiratet einen Deutschen.
Während der Ehe werden 2 Kinder geboren.
Das zweite Kind wurde nicht von dem Ehemann gezeugt, dieser hat die durch die Ehe automatisch bestehende Vaterschaft nie beanstanded, wusste jedoch, dass er nicht der leibliche Vater ist.
Die Eltern trennten sich, die Scheidung läuft noch.
Wegen des dt. "Vaters" hat das zweite Kind automatisch die dt. Staatsbürgerschaft erhalten. Nun hat der "Vater" die Vaterschaft angezweifelt, es gibt in wenigen Wochen einen Prozess. Die Mutter wird die Wahrheit sagen: Ja, er ist nicht Vater.
Was bedeutet dies für das Kind (2 Jahre)? Verliert es die dt. Staatsbürgerschaft? Falls ja: Wird es dann die Staatsbürgerschaft der Mutter bekommen?
Was hat das noch für Folgen, bzw. hat es Folgen für das Kind (außer den unterhaltsrechtlichen)?
Das Kind ist so auch über den "Vater" familienversichert (KV)- ändert sich da was?
Viele Grüße!!
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