Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation:
Ich wurde in 97 Deutschland geboren, bin hier aufgewachsen, verfüge über einen inländischen Hochschulabschluss und bin in NRW gemeldet. Ich wurde vor fast 10 Jahren nach Para. 10 StAG eingebürgert. Meine Eltern sind Kosovaren und haben die serbische und kosovarische Staatsangehörigkeit. Ich persönlich besitze nur die serbische St. . Die Auflage eine Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit herbeizuführen, werde ich bis zu meinem 23. Geburtstag wohl nicht erfüllen können. Die serbischen Behörden "schaffen" es nicht die nicht existierenden, aber nötigen Dokumente aus Serbien zu beschaffen. Ein Antrag auf Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung nach Para. 29 StAG wurde aus Unwissenheit nicht gestellt. Die Ausländerbehörde ist aktuell überlastet, ein Gespräch in angemessener Zeit zu erhalten scheint unmöglich.
Zu den eigentlichen Fragen:
Ist der zwangsläufige Verlust der Staatsangehörigkeit durch ein mir unbekanntes Schlupfloch noch vermeidbar?
Wenn nicht:
Nach Para. 38 AufenthG kann ich in meinem Fall innerhalb von 6 Monaten nach Verlust eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Die Frage ist hier, ob ich in der zwischenzeit die Rechte einer Person mit Niederlassungserlaubnis habe oder nicht. Wichtig wäre mir hier die Arbeitserlaubnis, da ich ungern in der aktuellen wirtschaftlichen Situation meinen Job verlieren möchte. Außerdem hoffe ich, dass keine serbischen Ausweisdokumente für den Antrag nötig sind, diese zu beschaffen kann wohl über ein Jahr dauern.
Falls während der Zeit keine Arbeitserlaubnis besteht: Ich habe gelesen, dass Studenten bis zu 120 Tage im Jahr einer Tätigkeit nachgehen können und das ohne Arbeitserlaubnis. Hier stellt sich die Frage, ob ich als Student weiterhin arbeiten könnte, bis dann die Niederlassungserlaubnis greift.
Ich danke im Voraus.
Verlust der Staatsangehörigkeit und die Folgen
18. März 2020
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Frage vom 18. März 2020 | 14:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlust der Staatsangehörigkeit und die Folgen
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#1
Antwort vom 18. März 2020 | 19:28
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Von wem wurde dir diese Auflage erteilt? Und WANN?ZitatDie Auflage eine Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit herbeizuführen, :
Du befürchtest den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit? Ich verstehe deine Befürchtung leider nicht.ZitatIst der zwangsläufige Verlust der Staatsangehörigkeit :
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ausbuergerung-entlassung-aus-der-serbischen-staatsangehoerigkeit_083342.html
Und jetzt?
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