Verpflichtung zum Integrationskurs. Wann muss man sich anmelden?

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go353057-82
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 17x hilfreich)
Verpflichtung zum Integrationskurs. Wann muss man sich anmelden?

Hallo zusammen,

wie viel Zeit hat man, um sich zu einem Integrationskurs anzumelden, wenn man zu einem verpflichtet wird, und sich bei einem unverzüglich anmelden muss. In welchen Fällen hat man Recht, sich zu einem Integrationskurs nicht sofort anzumelden? Welche gesundheitliche Probleme wären dafür ein Grund?
In der Verpflichtung steht "Die Teilnahme besteht gemäß § 44a Abs. 1 Nr. 1b AufenthG oder gemäß § 44a Abs. 1 Satz 7 AufenthG (keine ausreichenden Sprachkenntnisse)", "Die Teilnahmeverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt".


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich sage es mal frank und frei: Dieses Forum ist nicht dafür da, Ihnen zu helfen, einen getürkten Schrieb zusammen zu stellen, um dem I-Kurs fernbleiben zu können.

Zitat (von go353057-82):
In welchen Fällen hat man Recht, sich zu einem Integrationskurs nicht sofort anzumelden? Welche gesundheitliche Probleme wären dafür ein Grund?

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Bei der nächsten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte der Integrationskurs allerdings bereits erfolgreich abgeschlossen sein. Sonst gibt es nur ein Jahr Verlängerung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Arbeitsunfähigkeit führt nicht automatisch zur Lernunfähigkeit. Auch Schwangerschaft ist entgegen der sich immer weiter ausbreitenden Meinung kein Grund, jedwede Tätigkeit sofort abzubrechen. Für mich wäre ein länger andauernder Krankenhausaufenthalt ein akzeptabler Grund.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go353057-82):
und sich bei einem unverzüglich anmelden muss.
Unverzüglich bedeutet: Ohne Verzug. Also möglichst sofort. Die Anmeldung bedeutet nicht automatisch auch Beginn des Integrationskurses.
Zitat (von go353057-82):
Welche gesundheitliche Probleme wären dafür ein Grund?
Da käme Bettlägerigkeit, stationärer Aufenthalt, ansteckende Krankheit usw. in Frage. Das Attest eines Arztes ist notwendig.
Den Kurs selbst kann man häufig erst Wochen oder gar Monate später beginnen.
Du fragst nur nach der Anmeldung bei einem zugelassenen Träger.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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