Hallo,
meine Freundin, aus Indien stammend, möchte zu mir nach Deutschland (Berlin) kommen. Hierfür benötigen wir eine Verpflichtungserklärung, da sie sich ansonsten den Lebensunterhalt nicht leisten kann und auch kein Visum bekommen wird.
Bezüglich den finanziellen Kriterien der VE habe ich mich bereits informiert. Ich würde aber gerne wissen, was passiert, sollten wir uns in ihrer Studentenzeit, in welcher ich die VE beantragen werde, auseinanderleben?!
Sollte sie bei mir aus meiner Wohnung ausziehen, muss ich nach wie vor für ihren Lebensunterhalt als Studentin sorgen (trotz Trennung)?! Gäbe es andere Möglichkeiten mich davor zu schützen oder ähnliches?
So weit ich weiß gilt die VE für 5 Jahre bzw. solange bis sie einen anderen Visum Status erhält (z.b. Arbeitsvisum nach Studium). Ist dies richtig?!
Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe!!!!
Viele Grüße!
Verpflichtungserklärung als Student, dringend!!
26. März 2019
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Frage vom 26. März 2019 | 08:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflichtungserklärung als Student, dringend!!
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#1
Antwort vom 26. März 2019 | 17:15
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
..
-- Editiert von fb367463-2 am 26.03.2019 17:17
#2
Antwort vom 26. März 2019 | 17:16
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Zitat:Wer sich gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung verpflichtet, die Lebensunterhaltungskosten eines Ausländers zu zahlen, muss dies künftig nur noch für die Dauer von fünf Jahren tun. Der fünfjährige Zeitraum beginnt mit der Einreise des Ausländers.Zitat:Das Integrationsgesetz legt jedoch auch fest, dass die Verpflichtungserklärung vor Ablauf der fünf Jahre nicht erlischt, auch nicht durch die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels z.B. nach einem positiv durchlaufenen Asylverfahren
https://resettlement.de/verpflichtungserklaerung-wird-auf-fuenf-jahre-begrenzt/
ZitatIch würde aber gerne wissen, was passiert, sollten wir uns in ihrer Studentenzeit, in welcher ich die VE beantragen werde, auseinanderleben?! :
Sie zahlen weiter.
Natürlich, wer denn sonst? Schützen können Sie sich, indem Sie keine Verpflichtungserklärung abgeben. Ansonsten sind Sie in der Pflicht.Zitat:Sollte sie bei mir aus meiner Wohnung ausziehen, muss ich nach wie vor für ihren Lebensunterhalt als Studentin sorgen (trotz Trennung)?! Gäbe es andere Möglichkeiten mich davor zu schützen oder ähnliches?
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#3
Antwort vom 27. März 2019 | 11:21
Von
Status: Unbeschreiblich (31992 Beiträge, 5630x hilfreich)
Bist du dir bewusst, was alles zum Lebensunterhalt gehört? Evtl. auch die Kosten für ein Studium?Zitatda sie sich ansonsten den Lebensunterhalt nicht leisten kann und auch kein Visum bekommen wird. :
Warum möchte sie nach D kommen und warum würde sie kein Visum bekommen?Zitatmeine Freundin, aus Indien stammend, möchte zu mir nach Deutschland (Berlin) kommen. :
Es gibt eine Vielzahl von Visa für sehr unterschiedliche Zwecke.
Das verstehe ich nicht. Du würdest erst in ihrer Studentenzeit die VE beantragen?ZitatIch würde aber gerne wissen, was passiert, sollten wir uns in ihrer Studentenzeit, in welcher ich die VE beantragen werde, auseinanderleben?! :
Sie bekommt ohne deine VE gar kein Einreisevisum. Du müsstest also VORHER die Erklärung geben, damit sie in Indien ein Visum beantragen kann.
Wie sollte sie in Deutschland ein Visum zum Studium bekommen? Oder gar ein Arbeitsvisum nach dem Studium?
Nö. Eine VE für bestimmte Teile hilft nicht, denn sie würde damit kein Visum erhalten.ZitatGäbe es andere Möglichkeiten mich davor zu schützen oder ähnliches? :
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