Verpflichtungserklärung als Student, dringend!!

26. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go511649-82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflichtungserklärung als Student, dringend!!

Hallo,

meine Freundin, aus Indien stammend, möchte zu mir nach Deutschland (Berlin) kommen. Hierfür benötigen wir eine Verpflichtungserklärung, da sie sich ansonsten den Lebensunterhalt nicht leisten kann und auch kein Visum bekommen wird.

Bezüglich den finanziellen Kriterien der VE habe ich mich bereits informiert. Ich würde aber gerne wissen, was passiert, sollten wir uns in ihrer Studentenzeit, in welcher ich die VE beantragen werde, auseinanderleben?!
Sollte sie bei mir aus meiner Wohnung ausziehen, muss ich nach wie vor für ihren Lebensunterhalt als Studentin sorgen (trotz Trennung)?! Gäbe es andere Möglichkeiten mich davor zu schützen oder ähnliches?

So weit ich weiß gilt die VE für 5 Jahre bzw. solange bis sie einen anderen Visum Status erhält (z.b. Arbeitsvisum nach Studium). Ist dies richtig?!

Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe!!!!
Viele Grüße!

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

..

-- Editiert von fb367463-2 am 26.03.2019 17:17

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat:
Wer sich gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung verpflichtet, die Lebensunterhaltungskosten eines Ausländers zu zahlen, muss dies künftig nur noch für die Dauer von fünf Jahren tun. Der fünfjährige Zeitraum beginnt mit der Einreise des Ausländers.
Zitat:
Das Integrationsgesetz legt jedoch auch fest, dass die Verpflichtungserklärung vor Ablauf der fünf Jahre nicht erlischt, auch nicht durch die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels z.B. nach einem positiv durchlaufenen Asylverfahren

https://resettlement.de/verpflichtungserklaerung-wird-auf-fuenf-jahre-begrenzt/


Zitat (von go511649-82):
Ich würde aber gerne wissen, was passiert, sollten wir uns in ihrer Studentenzeit, in welcher ich die VE beantragen werde, auseinanderleben?!

Sie zahlen weiter.

Zitat:
Sollte sie bei mir aus meiner Wohnung ausziehen, muss ich nach wie vor für ihren Lebensunterhalt als Studentin sorgen (trotz Trennung)?! Gäbe es andere Möglichkeiten mich davor zu schützen oder ähnliches?
Natürlich, wer denn sonst? Schützen können Sie sich, indem Sie keine Verpflichtungserklärung abgeben. Ansonsten sind Sie in der Pflicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go511649-82):
da sie sich ansonsten den Lebensunterhalt nicht leisten kann und auch kein Visum bekommen wird.
Bist du dir bewusst, was alles zum Lebensunterhalt gehört? Evtl. auch die Kosten für ein Studium?
Zitat (von go511649-82):
meine Freundin, aus Indien stammend, möchte zu mir nach Deutschland (Berlin) kommen.
Warum möchte sie nach D kommen und warum würde sie kein Visum bekommen?
Es gibt eine Vielzahl von Visa für sehr unterschiedliche Zwecke.
Zitat (von go511649-82):
Ich würde aber gerne wissen, was passiert, sollten wir uns in ihrer Studentenzeit, in welcher ich die VE beantragen werde, auseinanderleben?!
Das verstehe ich nicht. Du würdest erst in ihrer Studentenzeit die VE beantragen?

Sie bekommt ohne deine VE gar kein Einreisevisum. Du müsstest also VORHER die Erklärung geben, damit sie in Indien ein Visum beantragen kann.
Wie sollte sie in Deutschland ein Visum zum Studium bekommen? Oder gar ein Arbeitsvisum nach dem Studium?

Zitat (von go511649-82):
Gäbe es andere Möglichkeiten mich davor zu schützen oder ähnliches?
Nö. Eine VE für bestimmte Teile hilft nicht, denn sie würde damit kein Visum erhalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.989 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen