Verweigerte Aufehaltstitelübergabe im Abholtermin

12. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
unwissender123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerte Aufehaltstitelübergabe im Abholtermin

Sehr geehrte Anwältinen und Anwälte,

Ich hatte vor ungefähr 6 monaten Monaten einen Reiseausweis für Ausländer benatragt, da ich mein Pass verloren hatte und die Konsulate meines Heimatlandes kein neuen Pass ausstellen und wegen Corona Reisemöglichkeit bestand. Der Antrag wurde ungefähr vor 3 Monaten angnommen, und ich habe Abholungstermin erhalten, für Reiseausweis und Aufenthaltstitel mit dauer für 2 jahren. Allerdings, als ich letzte Woche zu den Abholugstermin ging, mir wurde plötzlich gesagt, dass sie "WEGEN EINER STRAFTAT" mir die Dokumenten nicht aushändigen können und ich noch warten müsse. Dabei war ich noch nie vorbestraft.
Der Enzige Fall woreine Ermittlungsverfahren gegen mich geöffnet wurde, war wegen Fahrerflut, wo mich 'selbst angezeigt' angezeigt habe das ich spöter ich nach kleinen Parkschäden dummerweise zettel hinterlassen habe. Aber das Verfahren wurde später gemäß Par. 153 Abs. 1 der Straffprozessordnung eingellt und ich musste nur 30 Eur Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit zahlen.
Aber mir wurde als Grund der Verweigerung der Übergabe kein konkreter Fall genannt, und ich weiß deshalb nicht wie ich in dieser Stelle tun muß. Solch eine Ungwissheit belastet mich Psychologisch sehr. Ich habe heuet ein Führungszeugnis beantragt und noch warte darauf.

Ich würde mich auf jede Beratung freuen.


Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von unwissender123123 am 12.10.2021 00:39

-- Editiert von Moderator topic am 12.10.2021 14:21

-- Thema wurde verschoben am 12.10.2021 14:21

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von unwissender123123):
Sehr geehrte Anwältinen und Anwälte,


Ich würde mich auf jede Beratung freuen.


Moin, dies hier ist ein user-Forum. "Beratung" von Anwälten und Anwältinnen gibt's gegen Honorar um die Ecke:
https://www.frag-einen-anwalt.de

Zu Deiner Frage:

Zitat (von unwissender123123):
Ich habe heuet ein Führungszeugnis beantragt


Wenn es tatsächlich nichts weiter gab, als die Einstellung nach § 153 StPO steht dort nichts drin. Auch im Bundeszentralregister steht dann nichts. Lediglich im Zentralen Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft, wenn die Sache noch nicht länger als 2 Jahre her ist. Und die Ausländerbehörde hat damals eine Mitteilung im Rahmen der sog. MiStra erhalten.

Zitat (von unwissender123123):
wie ich in dieser Stelle tun muß.


Mehr als

Zitat (von unwissender123123):
noch warten


kannst Du kaum tun. Du könntest versuchen Akteneinsicht per Anwalt bei der Ausländerbehörde zu bekommen, aber das wird die Sache wahrscheinlich einfach nur noch länger verzögern als wenn Du einfach abwartest. Eine § 153 StPO Einstellung ist kein Verweigerungsgrund hinsichtlich des Reiseausweises.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ich habe heuet ein Führungszeugnis beantragt und noch warte darauf. Das war verhältnismäßig sinnlos, denn von einer Vorstrafe würden Sie wissen. Außerdem stehen da nicht alle Vorstrafen drin, weswegen die Ausländerbehörde "tiefer gräbt", indem sie einen Bundeszentralregisterauszug anfordert. Aber auch da kann ohne Verurteilung nichts drin stehen, wie Streetworker schon zutreffend schrieb.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von unwissender123123):
Sehr geehrte Anwältinen und Anwälte,

Zitat:
Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum




Zitat (von unwissender123123):
und ich weiß deshalb nicht wie ich in dieser Stelle tun muß.

Abwarten. Mehr kann man derzeit nicht machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anderssein39
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend!
Du kannst beim Gericht einen Beratungsschein beantragen. diesen bekommst du je nach Amtsgericht in der so genannten Bürgerberatung. Einfach fragen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von anderssein39):
Du kannst beim Gericht einen Beratungsschein beantragen.
Erklärst du bitte, wozu der Fragesteller das tun sollte und wozu er sich beraten lassen sollte?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anderssein39
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du kannst beim Gericht einen Beratungsschein beantragen.

Erklärst du bitte, wozu der Fragesteller das tun sollte und wozu er sich beraten lassen sollte?



GELÖSCHT WEGEN VERSTOß GEGEN URHEBERRECHTE UND NUTZUNGERECHTE




-- Editiert von Moderator am 14.10.2021 18:38

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von anderssein39):
Wenn Sie bei einem Rechtsproblem anwaltliche Hilfe brauchen,
Der Fragesteller benötigt keine solche Hilfe.

Er kann nur abwarten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
80ad
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo hast du denn deinen Pass verloren?
Du hast aber einen offiziellen Führerschein?

0x Hilfreiche Antwort

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