Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit - Folgen?

30. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ali2016
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit - Folgen?

Hallo,

ich bin seit meiner Geburt türk. Staatsbürger und seit einigen Jahren Deutscher durch Einbürgerung.
Während ich auf die Entlassungserlaubnis warte, spiele ich mit dem Gedanken, doch die türk. Staatsangehörigkeit zu behalten, da ich aus familiären Gründen mehrmals im Jahr in die Türkei fliege und es für mich doch praktischer ist.

Nun meine Frage:
-Kann ich auf die durch Einbürgerung erlangte deutsche Staatsangehörigkeit verzichten?
-Behalte ich die alte Niederlassungserlaubnis? (Habe ja theoretisch immer noch die türkische Staatsangehörigkeit mit einer Niederlassungserlaubnis)
-In welcher Reihenfolge sollte ich vorgehen, falls ich einen neuen Aufenthaltstitel oder Niederlassungstitel beantragen muss?

Ich hoffe Sie können mir behilflich sein.

-- Editier von Ali2016 am 30.08.2016 20:49

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Kann ich auf die durch Einbürgerung erlangte deutsche Staatsangehörigkeit verzichten? Kann man machen, sofern man kein Soldat, Beamter, Richter etc. ist (§ 26(1) StAG).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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