Visa D für Ausländer

28. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go491506-33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Visa D für Ausländer

Hallo zusammen! Ich habe 2 Fragen: 1-ich komme aus der Ukraine aber arbeite achon seit 2 Jahren in der Schweiz( d.h. ich habe einen Aufenthaltstitel). Jetzt habe ich den Job in Deutschland gefunden- kann ich das deutsche Visum in der Schweiz bekommen oder soll nach der Ukraine fahren?
2- ich studierte auch an der ukrainischen Universität und habe bachelor Diploma als Übersetzerin und der Job in Deutschland ist als Pflegehilfe. Also gibt es Chance das Visum zu bekommen wenn mein Diploma nicht filür Pflegehilfe ist?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von go491506-33):
Jetzt habe ich den Job in Deutschland gefunden- kann ich das deutsche Visum in der Schweiz bekommen oder soll nach der Ukraine fahren?

Zunächst sollten Sie sich erst einmal um die Arbeitserlaubnis kümmern. Ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit dürfen Sie in Deutschland keine Arbeit aufnehmen. Diese Zustimmung wird allerdings erst dann erteilt, wenn sich kein Deutscher, EU-Bürger oder privilegierter Drittstaatenangehöriger für diesen Arbeitsplatz finden lässt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go491506-33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Ich habe im Internet gefunden dass ich muss nichts mit der Arbeitagentur machen, sondern die Botschaft meldet sich and der Arbeitsagentur. Ist es wirklich so, weil mein Arbeitsgeber hat mir nur den Vertrag gegeben und hat gesagt dass das reicht für Visa

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 1504x hilfreich)

Zitat (von go491506-33):
1-ich komme aus der Ukraine aber arbeite achon seit 2 Jahren in der Schweiz( d.h. ich habe einen Aufenthaltstitel). Jetzt habe ich den Job in Deutschland gefunden- kann ich das deutsche Visum in der Schweiz bekommen oder soll nach der Ukraine fahren?


Ja. Ein Visum kann bei der deutschen Vertretung in der Schweiz beantragt werden.

Zitat (von go491506-33):
2- ich studierte auch an der ukrainischen Universität und habe bachelor Diploma als Übersetzerin und der Job in Deutschland ist als Pflegehilfe. Also gibt es Chance das Visum zu bekommen wenn mein Diploma nicht filür Pflegehilfe ist?


Nein. Ein Hochschulabschluss ist nur dann relevant, wenn man in einem Beruf arbeiten wird, der dieser Qualifikation entspricht - hier wäre das eine Arbeit als Übersetzerin. Das Diplom hilft aber natürlich beim Nachweis der Sprachkenntnisse. Wichtig für die Visumserteilung ist, dass die Qualifikation für den Beruf, den man ausüben will, vorhanden ist.

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zunächst sollten Sie sich erst einmal um die Arbeitserlaubnis kümmern. Ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit dürfen Sie in Deutschland keine Arbeit aufnehmen. Diese Zustimmung wird allerdings erst dann erteilt, wenn sich kein Deutscher, EU-Bürger oder privilegierter Drittstaatenangehöriger für diesen Arbeitsplatz finden lässt.


Das stimmt so allgemein nicht. Pflegeberufe stehen als "Berufe Gesundheits-, Krankenpflege (ohne Spezialisierung)" auf der "Positivliste" der Arbeitsagentur und hier wird die Zustimmung entsprechen § 6 (2) Satz 1 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung ohne Vorrangprüfung erteilt. Pflegehelfer ist auch ein Ausbildungsberuf.

Natürlich werden dann die übrigen Voraussetzungen noch geprüft. Wir wissen nicht, welche der nötigen Nachweise vom Arbeitgeber bereits erbracht wurden. Ob der Arbeitgeber Recht hat, wenn er meint, es reicht für ein Visum, kann man nur erfahren, wenn man das Visum beantragt. Wenn etwas fehlt, wird die deutsche Vertretung darauf hinweisen.

Um die Arbeitserlaubnis kann man sich natürlich nicht vor der Antragstellung kümmern. Die Arbeitserlaubnis wird von der Ausländerbehörde zusammen mit dem Aufenthaltstitel gewährt, wenn man mit dem richtigen Visum eingereist ist.

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