Hallo leute unzwar wollte ich ein wiederkehrervisum nach deutschland beantragen. Also ich bin in deutschland geboren und aufgewachsen. Hab 17 jahre in deutschland gelebt. Da ich aber seit 1 1/2 jahren in der türkei bin brauche ich ein visum nach deutschland also ich hab jetz alle papiere was man für des visum braucht. Hab aber mal gehört dass man noch eine krankenversicherung machen muss die in deutschland gültig ist. Also z.b. Axa. allianz usw. Ich wollte fragen für wie lange man die krankenversicherung machen muss also ich werde ja in deutschland dann für immer leben
Visum für Deutschland
Notfall?
Notfall?
Zitat:Ich wollte fragen für wie lange man die krankenversicherung machen muss
Solange Du in Deutschalnd lebst.
Zur Sicherung des Lebensunterhalts gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung, eine Reiseversicherung reicht dafür nicht aus (die gilt nur bei vorübergehenden Aufenthalten z.B. Besuch, Urlaub).
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Wie lang muss die dann sein die Krankenversicherung. Würde so eine 1 jährige reichen. Oder kann man auch irgendwie so eine krankenversicherung machen die unbefristet ist. Also wenn ich dann in deutschland bin will ich eh gleich arbeiten. Wär ja dann auch automatisch krankenversichert. Fürs visum aber brauch ich jetz einen wenn ich z.b. so eine unbefristete machen würde z.b. von der firma allianz hier in der türkei könnte ich des ja dann auch abbrechen odrt die versicherung wenn ich dann in deutschland bin. Und eine arbeit hab.
Meine schwester die in deutschland lebt hatte mal bei der aok gefragt ob des geht. Die meinten dass die des nicht machen können und ich es von der türkei machen muss. Würde es reichen wenn ich z.b. bei der firma allianz oder axa eine unbefristete krankenversicherung machen würde?
Zitat:Wie lang muss die dann sein die Krankenversicherung.
Was war denn an "Solange Du in Deutschalnd lebst." unverständlich?
Zitat:Würde es reichen wenn ich z.b. bei der firma allianz oder axa eine unbefristete krankenversicherung machen würde?
Die bieten meines Wissens nur Zusatzversicherungen, die reichen definitiv nicht.
Zitat:Die meinten dass die des nicht machen können und ich es von der türkei machen muss.
Dann solltest Du das halt von der Türkei aus regeln. E-Mail, Fax, Briefpost stehen ja als Komunikationsmittel zur Verfügung.
Die Schwester kann keine Verträge für Dich abschließen.
Zitat:§ 37
Recht auf Wiederkehr
(1) Einem Ausländer, der als Minderjähriger rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1. der Ausländer sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat,
2. [color=transparent]sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat,[/color] und
3. der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise gestellt wird.
Soll der Aufenthalt über eine Erwerbstätigkeit gesichert werden, ist die Krankenversicherung ja auch gesichert.
Oder besteht hier eine Unterhaltsverpflichtung?
Und jetzt?
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