Visum für Deutschland

9. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
AK5858
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)
Visum für Deutschland

Hallo leute unzwar wollte ich ein wiederkehrervisum nach deutschland beantragen. Also ich bin in deutschland geboren und aufgewachsen. Hab 17 jahre in deutschland gelebt. Da ich aber seit 1 1/2 jahren in der türkei bin brauche ich ein visum nach deutschland also ich hab jetz alle papiere was man für des visum braucht. Hab aber mal gehört dass man noch eine krankenversicherung machen muss die in deutschland gültig ist. Also z.b. Axa. allianz usw. Ich wollte fragen für wie lange man die krankenversicherung machen muss also ich werde ja in deutschland dann für immer leben

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat:
Ich wollte fragen für wie lange man die krankenversicherung machen muss

Solange Du in Deutschalnd lebst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zur Sicherung des Lebensunterhalts gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung, eine Reiseversicherung reicht dafür nicht aus (die gilt nur bei vorübergehenden Aufenthalten z.B. Besuch, Urlaub).

3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
AK5858
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie lang muss die dann sein die Krankenversicherung. Würde so eine 1 jährige reichen. Oder kann man auch irgendwie so eine krankenversicherung machen die unbefristet ist. Also wenn ich dann in deutschland bin will ich eh gleich arbeiten. Wär ja dann auch automatisch krankenversichert. Fürs visum aber brauch ich jetz einen wenn ich z.b. so eine unbefristete machen würde z.b. von der firma allianz hier in der türkei könnte ich des ja dann auch abbrechen odrt die versicherung wenn ich dann in deutschland bin. Und eine arbeit hab.

2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
AK5858
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Meine schwester die in deutschland lebt hatte mal bei der aok gefragt ob des geht. Die meinten dass die des nicht machen können und ich es von der türkei machen muss. Würde es reichen wenn ich z.b. bei der firma allianz oder axa eine unbefristete krankenversicherung machen würde?

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat:
Wie lang muss die dann sein die Krankenversicherung.

Was war denn an "Solange Du in Deutschalnd lebst." unverständlich?



Zitat:
Würde es reichen wenn ich z.b. bei der firma allianz oder axa eine unbefristete krankenversicherung machen würde?

Die bieten meines Wissens nur Zusatzversicherungen, die reichen definitiv nicht.



Zitat:
Die meinten dass die des nicht machen können und ich es von der türkei machen muss.

Dann solltest Du das halt von der Türkei aus regeln. E-Mail, Fax, Briefpost stehen ja als Komunikationsmittel zur Verfügung.
Die Schwester kann keine Verträge für Dich abschließen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat:
§ 37
Recht auf Wiederkehr

(1) Einem Ausländer, der als Minderjähriger rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1. der Ausländer sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat,
2. [color=transparent]sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat,[/color] und
3. der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise gestellt wird.


Soll der Aufenthalt über eine Erwerbstätigkeit gesichert werden, ist die Krankenversicherung ja auch gesichert.
Oder besteht hier eine Unterhaltsverpflichtung?

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