Visum zum Familiennachzug, Gültigkeit

6. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kevin88
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Visum zum Familiennachzug, Gültigkeit

Hallo,
meine Frau und ich haben im Ausland geheiratet. Sie möchte August nach Deutschland mit einem Visum zur Familienzusammenführung ziehen.
Ich habe immer die Info gelesen, dass dieses Visum eine Gültigkeit von 3 Monaten hat.

Heißt dies, dass nach Erteilung des Visums binnen drei Monate meine Frau nach Deutschland fliegen muss?? D.h. wir müssten den Visumsantrag so terminieren, dass sie frühestens im Mai (3 Monate vor August) ihr Visum erhält.

Oder ist es so zu verstehen, dass sie sich innerhalb von 3 Monaten nach Einreise in Deutschland bei den Behörden melden muss, das Visum aber längere Zeit vor dem Flug besitzen darf? Wie lange vor dem Flug kann man in diesem Fall das Visum vorher ausgestellt bekommen? 1 Jahr??

Ich finde hierzu leider keine klaren Informationen und die Botschaft hat mir auch keine Auskunft erteilen wollen.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Kevin72):
Heißt dies, dass nach Erteilung des Visums binnen drei Monate meine Frau nach Deutschland fliegen muss??
Ja, so ist das gemeint.
Innerhalb der 3 Monate Gültigkeit muss deine Frau einen Flug nach D buchen, herfliegen und sich nach der Einreise zeitnah bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.
Zitat (von Kevin72):
Sie möchte August nach Deutschland
Das geht nicht nach ihren Wünschen. Wann das Visum erteilt wird, entscheidet die Botschaft.
Zitat (von Kevin72):
Wie lange vor dem Flug kann man in diesem Fall das Visum vorher ausgestellt bekommen? 1 Jahr??

Beispiel:
Deine Frau bekommt eine Einladung zur Botschaft für den 6.1.
Dort bekommt sie das Visum ausgehändigt.
Dieses wird gültig sein vom 6.1. bis 5.3.
In dieser Zeit muss sie herkommen.

Sobald sie das Visum hat, bleibt genug Zeit, einen günstigen Flug zu buchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kevin88
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist schlecht.
Ende Juli schließt sie ihr Studium ab und Ende August fängt schon ihr Deutschkurs an.

D.h. wenn das Konsulat unerwartet schnell das Visum ausstellt, kann sie ihr Studium nicht bis Ende Juli abschließen. Wenn es mit der Terminvergabe und Visumsausstellung zu lange dauert, verpasst sie ihren Deutschkurs und muss drei Monate auf den nächsten warten...

Und innerhalb von zwei Monaten einen günstigen Flug in der Urlaubszeit buchen??
Das sind unnötige Barrieren, die seitens der Behörden gelegt werden !!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Kevin72):
Heißt dies, dass nach Erteilung des Visums binnen drei Monate meine Frau nach Deutschland fliegen muss?? D.h. wir müssten den Visumsantrag so terminieren, dass sie frühestens im Mai (3 Monate vor August) ihr Visum erhält.

Selbstverständlich wird die Ausstellung bzw. die Gültigkeit des Visums von der Botschaft entsprechend dem Wünschen des Antragsstellers terminiert. Wenn sie erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Deutschland fliegen will oder kann, dann muss sie das bei der Abholung des Visums bei der Botschaft nur kundtun. Dann wird das Einreisedatum entsprechend ihres Wunsches in das Visum eingetragen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Kevin72):
Ende August fängt schon ihr Deutschkurs an.
Deutschkurse fangen jederzeit an.
Zitat (von Kevin72):
Das sind unnötige Barrieren, die seitens der Behörden gelegt werden !!!
Wieso Unnötige Barrieren? Was wird denn verhindert oder erschwert?
Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
dann muss sie das bei der Abholung des Visums bei der Botschaft nur kundtun.
Bei der Abholung des Visums? Ist das nicht zu spät? Wenn das eine Selbstverständlichkeit für die Botschaft ist, dann sollte der Wunsch doch bereits beim Visumsantrag geäußert werden.



-- Editiert von Anami am 07.01.2019 14:49

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kevin88
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deutschkurse fangen jederzeit an.

Die Deutschkurse in unserer Wunschschule fangen nicht jederzeit an.

Zitat (von Anami):
Bei der Abholung des Visums? Ist das nicht zu spät? Wenn das eine Selbstverständlichkeit für die Botschaft ist, dann sollte der Wunsch doch bereits beim Visumsantrag geäußert werden.

Verstehe ich richtig, dass ich theoretisch jetzt das Visum beantragen kann mit dem Wunsch, dass das Visum von August bis Ende Oktober Gültigkeit hat??
Ist das nur eine Vermutung von euch? Die Botschaft hat mir diese Information nämlich nicht gegeben, rücken aber auch nur wenig Infos heraus.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Kevin72):
Verstehe ich richtig, dass ich theoretisch jetzt das Visum beantragen kann mit dem Wunsch, dass das Visum von August bis Ende Oktober Gültigkeit hat??

Nein das kannst du nicht, denn Du benötigst ja das Visum nicht, das muss Deine Frau bei der zuständigen deutschen Vertretung schon selber machen. Dabei sollte sie auch gleich den gewünschten Einreisetermin benennen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Korrekt, das Visum kann Deine Frau einfach für einen konkreten Zeitraum beantragen, dann wird es entsprechend terminiert.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen