Visum zur Eheschließung Ausländerbehörde

15. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
woodie123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Visum zur Eheschließung Ausländerbehörde

Hallo,

ich (deutscher Staatsbürger) möchte meine Verlobte aus der dominikanischen Republik in Deutschland heiraten. Das Verfahren liegt im Moment bei der Ausländerbehörde, alles andere ist erledigt.
Heute kam ein Brief in dem man von mir folgende Unterlagen verlangt.

Personalausweis/ Reisepass
Gehaltsnachweise
Mietvertrag
Verpflichtungserklärung

Über die Verpflichtungserklärung für die 4 Tage nach der Einreise bis zur Eheschließung war ich informiert, aber
ich dachte das bei deutschen Staatsangehörigen das Einkommen und Wohnraum nicht berücksichtigt werden?

Was darf also die Ausländerbehörde zur Vorlage verlangen.

Peinlich, aber ich finde meinen Mietvertrag nach 15 Jahren nicht mehr, habe den nie gebraucht und nun ist er nicht zu finden. Leider ist mein Vermieter auch noch im Urlaub bis Ende des Monats, so das die Zeit jetzt sehr knapp wird Ersatz zu besorgen.




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von woodie123):
...ich dachte das bei deutschen Staatsangehörigen das Einkommen und Wohnraum nicht berücksichtigt werden?

Ist es auch nicht, aber anscheinend versendet die Ausländerbehörde Formbriefe und schreibt nicht jeden Brief individuell. Zeigen Sie also ihre Lohnabrechnung oder eben auch nicht.

Der Nachweis einer Wohnung ist nur insoweit relevant, dass keine Obdachlosigkeit vorliegen sollte. Möglicherweise finden Sie eine andere Möglichkeit die Inhabe einer Wohnung gegenüber der Ausländerbehörde zu belegen.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 15.07.2018 10:36

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
woodie123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Super ! Vielen Dank, dass war sehr hilfreich. Habe ja die Nebenkostenabrechnungen aus all den Jahren und die Meldung zum Umzug noch.
Lohnabrechnung muss ich so oder so zeigen, denn ich brauche ja die VE

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Für den Zeitraum und dem Termin der Eheschließung ist eine Verpflichtungserklärung notwendig.
Für diese Verpflichtungserklärung muss die Bonität nachgewiesen werden.

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#4
 Von 
woodie123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Für den Zeitraum und dem Termin der Eheschließung ist eine Verpflichtungserklärung notwendig.
Für diese Verpflichtungserklärung muss die Bonität nachgewiesen werden.



Das weiß ich und habe auch schon alles dafür vorbereitet. Denke mit 1954,- Netto sollte es keine Probleme geben als nicht Unterhaltspflichtiger Geschiedener . Bin weit über dem Satz H4

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
woodie123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

So ich brauche hier doch nochmal Hilfe.

Die Ausländerbehörde besteht auf dem Mietvertrag obwohl ich Nebenkosten Abrechnungen der vergangenen 4 Jahre gezeigt habe. Da steht wohl die qm und Zimmer Zahl der Wohnung nicht drin. Wozu auch immer die das brauchen.

Außerdem reichen die 1954,-- Euro Gehalt angeblich nicht, ich soll ein Sperrkonto mit 2500 Euro einrichten. Woher nehmen? Wie gesagt, bin geschieden und keinerlei Unterhaltsverpflichtungen.

Nein, es gibt in meiner Familie oder Freundeskreis niemanden der mehr verdient, Mutter in Rente Bruder in USA, Vater verstorben, alle anderen haben selbst Familie und da wird es nicht möglich sein. Verzweiflung macht sich breit.
Die Hochzeit soll am 21 August sein, so ist es zumindest vom Standesamt festgelegt und der flug ist gebucht und bezahlt.

Was tun?

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#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von woodie123):
Was tun?

Eventuell reicht auch eine Bankbürgschaft aus. Es sind ja nur die paar Tage bis zur Eheschließung.

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