Mein Verlobter kommt aus Albanien und mit Visum zur Eheschließung nach Deutschland. Muß er danach etwa wieder ausreisen und mit Visum zur Familienzusammenführung wieder einreisen?
Ich erhalte Hartz vier. Wann erhält er nach der Heirat Leistungen? Direkt oder nach drei Monaten?
Wenn er drei Monate nichts erhält, werden meine Leistungen dann auch gekürzt oder erhalte ich das selbe wie vorher? Er hat selbst keine Einkünfte
Visum zur Eheschließung / Leistung Hartz vier
18. Oktober 2016
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Frage vom 18. Oktober 2016 | 13:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Visum zur Eheschließung / Leistung Hartz vier
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2016 | 13:44
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
ZitatMein Verlobter kommt aus Albanien und mit Visum zur Eheschließung nach Deutschland. :
Normalerweise kann er nach erfolgter Eheschließung die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Das hängt natürlich von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Falls Sie Deutsche sind, ist die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts nicht erforderlich. Wenn Sie Ausländerin sind, allerdings schon.
#2
Antwort vom 18. Oktober 2016 | 19:16
Von
Status: Schüler (341 Beiträge, 66x hilfreich)
Hat denn ihr zukünftiger Ehemann in Albanien Arbeit? Vielleicht wäre es besser, dann zu ihm zu gehen und eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen anstatt wenn beide hier ohne Arbeit sind. Wäre das eine Möglichkeit?
Und jetzt?
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