Ich bin 19 Jahre alt und von Geburt an deutsche Staatsangehörige. Ich bin verheiratet mit einem Mann in Kosovo. Nun bin ich seid 7 Wochen schwanger.
Nun war mein Mann bei der deutschen Botschaft in Pristina um einen vorgezogenen Termin für die Erteilung eines Visums zu beantragen.
Leider hat mir die deutsche Botschaft gesagt, ich solle mich an das Ausländeramt oder einen Rechtsanwalt wenden, da mein Mann sonst nicht vor Geburt in Deutschland sein könnte.
Das Ausländeramt möchte nicht mit mir kooperieren und hat mir in dem Zusammenhang erklärt, dass ich nun auf mich alleine gestellt bin und das Kind alleine ohne Unterstützung von Seiten meines Mannes großziehen muss.
Mir stellt sich nun die Frage ob mein Ehemann einen Anspruch auf ein Visum hat, da er der rechtmäßige Vater ist und das Kind sowohl seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat, als auch bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wird.
Falls er einen Anspruch auf ein Visum hat würde mich interessieren was das für eine Art Visum ist bzw. wie genau es sich nennt und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen außerdem würde mich interessieren bis zu welchem Monat man mit der Einreise meines Mannes ins Bundesgebiet rechnen kann.
Visumantrag Ehemann
Notfall?
Notfall?
Ehe in Deutschland anerkannt?Zitatch bin verheiratet mit einem Mann in Kosovo. :
Das hast du garantiert falsch verstanden.ZitatDas Ausländeramt möchte nicht mit mir kooperieren und hat mir in dem Zusammenhang erklärt, dass ich nun auf mich alleine gestellt bin und das Kind alleine ohne Unterstützung von Seiten meines Mannes großziehen muss. :
Vor der 13. SSW braucht dein Mann gar nichts beantragen.
Das Kind bekommt die deutsche Staatsbürgerschaft, denn du bist ja die deutsche Mutter.
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Hat sich Ihr Mann in der Vergangenheit in Deutschland aufgehalten, wenn ja mit welchem Aufenthaltsstatus?
Es könnte um einen Abschiebefall aus früherer Zeit gehen... also vor der Eheschließung.
Die Ehe wurde in Kosovo geschlossen und in Deutschland anerkannt.
Mein Mann lebt im Moment noch in Kosovo ich möchte ihn gerne vor Geburt meines deutschen Kindes nach Deutschland holen aber das Ausländeramt sagt das es keinen Rechtsanspruch auf eine Visumerteilung gibt nur weil ich schwanger bin.
Mir ist bewusst, dass wenn man verheiratet ist ein Familienzusammenführungs-Visum beantragen kann mit den Kriterien eine eigene Wohnung, gesicherten Lebensunterhalt und ausreichend Sprachkenntnissen zu haben.
Wahrscheinlich habe ich meine Frage nicht korrekt ausgedrückt. Meine Frage lautet:
Gibt es ein Visum das speziell für werdende Eltern ausgelegt wurde oder das dem Vater die Möglichkeit gibt auch vor Geburt bei mir und dem ungeborenen Kind zu sein? Und wenn ja wie heißt ein solches Visum und welche Kriterien muss ich dann erfüllen?
ZitatGibt es ein Visum das speziell für werdende Eltern ausgelegt wurde oder das dem Vater die Möglichkeit gibt auch vor Geburt bei mir und dem ungeborenen Kind zu sein? :
Im Normalfall wird dem Vater eines ungeborenen Kinds immer die Möglichkeit gegeben, bei der Geburt des Kinds in Deutschland bei der Mutter zu sein.
Hier stellt sich deshalb die Frage, weshalb das bei Euch nicht ebenso funktioniert?
Ist der Ehemann eventuell aus Deutschland abgeschoben worden und hat deshalb eine Einreisesperre oder welche Gründe liegen vor, dass das Visum nicht erteilt wird?
Um sinnvolle und zielführende Antworten geben zu können, wäre es schon notwendig die ganze Geschichte zu kennen.
Aus Lust und Laune der Behörde wird schließlich kein Visum abgelehnt, besonders nicht in einem solchen Fall. Da solltest Du schon mit offenen Karten spielen und Ross und Reiter benennen. Ansonsten kannst Du auch keine nützliche Antworten erwarten, wenn man im Nebel stochern muss und die Ursachen nicht benennt.
Nein. Das ist auch das Visum zur FZF.ZitatGibt es ein Visum das speziell für werdende Eltern ausgelegt wurde :
Da es bis zur Geburt noch etliche Monate dauert und deine Schwangerschaft noch nicht die 13. SSW erreicht hat, bewegt die Botschaft sich noch nicht.
Das ist auch richtig. Es ist das Visum zur Familienzusammenführung. Es gibt kein Visum zur Einreise zu Schwangeren.Zitataber das Ausländeramt sagt das es keinen Rechtsanspruch auf eine Visumerteilung gibt nur weil ich schwanger bin. :
Du musst mind. in der 13. SSW sein und dein Mann muss auch etliche Kriterien erfüllen. Denn ER will dieses Visum haben.Zitatwelche Kriterien muss ich dann erfüllen? :
Wenn die deutsche Botschaft das sagt, liegt es nicht an dir, sondern an deinem Mann.ZitatLeider hat mir die deutsche Botschaft gesagt, ich solle mich an das Ausländeramt oder einen Rechtsanwalt wenden, da mein Mann sonst nicht vor Geburt in Deutschland sein könnte. :
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