Von § 16 AufenthG auf §17 AufenthG wechseln. Ausbildung als Altenpflegehelfer als Ausländer möglich?

18. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 26x hilfreich)
Von § 16 AufenthG auf §17 AufenthG wechseln. Ausbildung als Altenpflegehelfer als Ausländer möglich?

Bin seit 2,5 Jahren Student, aber das Studium geht sehr schlecht und ich kann es nicht absolvieren.
Wäre ein Wechsel von § 16 AufenthG auf §17 AufenthG eine Option?

Ich verstehe den § 16 Abs. 4 AufenthG nicht ganz klar:

Zitat:
(4) Die Aufenthaltserlaubnis darf zu einem anderen Aufenthaltszweck als dem in Absatz 1 genannten Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Wenn das Studium ohne Abschluss beendet wurde, darf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen als dem in Absatz 1 genannten Zweck erteilt oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die in § 16b Absatz 2 genannten Fälle oder nach § 17 vorliegen und die Berufsausbildung in einem Beruf erfolgt, für den die Bundesagentur für Arbeit die Feststellung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 getroffen hat, oder wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht. Während des Studiums soll in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck als dem in Absatz 1 genannten Aufenthaltszweck nur erteilt oder verlängert werden, sofern ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.





Ich möchte eine einjährige Ausbildung als Altenpflegehelfer abschließen und dann auf einen ArbeitsAT wechseln.

und dazu noch eine Frage, ist Altenpflegehelfer ein Mangelberuf? Kann ich als Ausländer überhaupt so eine Ausbildung machen? ist es realistisch, eine Zustimmung von der Bundesagentur für Arbeit zu bekommen?

-- Editiert von vd2706 am 18.01.2018 01:23

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Es ist wohl kaum anzunehmen, dass Sie auf Grund ihrer Depressionen und instabilen Psyche für eine Ausbildung in diesen Bereich geeignet sind, wenn Sie schon deshalb Ihr Studium abgebrochen haben.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

und dazu noch eine Frage, ist Altenpflegehelfer ein Mangelberuf? Nein. Altenpfleger wäre dagegen einer, und natürlich können auch Ausländer diese Ausbildung machen: http://www.mangelberufe.de/facharbeiter/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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