Von Belgien ausgestellte F Karte und Umzug nach Deutschland

24. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
1Fragender
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Belgien ausgestellte F Karte und Umzug nach Deutschland

Ich habe eine Frage zum deutschen Aufenthaltsrecht:

Ist es möglich, dass eine Person aus einem Drittstaat (Weissrussland) mit einer belgischen F Karte in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnimmt?

Lässt sich aus der belgischen F Karte ein legaler Aufenthalt in Deutschland herleiten/erstellen?

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16 Antworten
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#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Was ist das, eine F-Karte?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von 1Fragender):
Lässt sich aus der belgischen F Karte ein legaler Aufenthalt in Deutschland herleiten/erstellen?
Ist evtl. damit die Blaue Karte EU gemeint (F für Flandern)?
https://www.vlaanderen.be/de/arbeiten/europaeische-blaue-karte

Der Aufenthalt kann durchaus legal sein, aber ob Erwerbstätigkeit in D damit gestattet ist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist evtl. damit die Blaue Karte EU gemeint (F für Flandern)?

Schwer vorstellbar, dass man bei dieser Karte eine fremdsprachige Bezeichnung
verwendet. In der dort üblichen Landessprache heißt es "Vlaanderen".

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#4
 Von 
1Fragender
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Stimmt. Das F steht dann für ---Familie:

Dann aus dem *eur-lex-europa.de*:

Alle sonstigen einem Drittstaatsangehörigen ausgestellten Dokumente, die einem Aufenthaltstitel gleichgestellt sind
— Carte F: Carte de séjour de membre de la famille d’un citoyen de l’Union
F kaart: Verblijfskaart van een familielid van een burger van de Unie
F Karte: Aufenthaltskarte [b]für Familienangehörige eines Unionsbürgers[/b]
(F Karte: Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers, ausgestellt gemäß Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Artikel 10). Es handelt sich um eine elektronische Karte. Art des Aufenthalts: unbefristet. Die Karte selbst ist 5 Jahre gültig.)


und nach Wiki
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltskarte

Diese F-Karte müsste für Belgien ein Vermerk zur Erlaubnis Erwerbstätigkeit haben.
Oder die Person müsste eine *Blaue Karte EU* haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
1Fragender
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermerk zur Erwerbtätigkeit hat die Karte keinen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Der Familienangehörige aus Belorus darf demzufolge in Belgien nicht erwerbstätig sein/nicht arbeiten .
Das wird dann auch für Deutschland gelten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
1Fragender
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Familienangehörige aus Belorus darf demzufolge in Belgien nicht erwerbstätig sein/nicht arbeiten .
Das wird dann auch für Deutschland gelten.


Ja, das sehe ich auch so. Die Frage ist, ob er in Deutschland wohnen darf?

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Es ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers, um sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Das sagt die F-Karte.
Du hattest nicht nach WOHNEN gefragt, sondern nach ARBEITEN.

Wenn der EU-Bürger in Deutschland wohnen will, darf sein Familienangehöriger aus Belorus mit der F-Karte mit nach D gehen und dort wohnen und leben.


-- Editiert von Anami am 25.06.2019 17:03

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
1Fragender
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Amani

Dann haben wir uns missverstanden. Ich hatte geschrieben:"Lässt sich aus der belgischen F Karte ein legaler Aufenthalt in Deutschland herleiten/erstellen?"

Damit meine ich nur wohnen.

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#11
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von 1Fragender):
Damit meine ich nur wohnen.

Ja, allerdings nur zusammen mit dem freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von 1Fragender):
Damit meine ich nur wohnen.
Ja, das ist möglich. Der EU-Bürger und sein Familienangehöriger mit der F-Karte---können zusammen in D wohnen---.

Zitat (von 1Fragender):
Ist es möglich, dass eine Person ....mit einer belgischen F Karte in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnimmt?
Nein. Das ist nicht möglich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
1Fragender
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Wenn der EU-Bürger in Deutschland wohnen will, darf sein Familienangehöriger aus Belorus mit der F-Karte mit nach D gehen und dort wohnen und leben.


-- Editiert von Anami am 25.06.2019 17:03


Alleine darf der Familienangehörige aus Belarus nicht in Deutschland wohnen?

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#14
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von 1Fragender):
Alleine darf der Familienangehörige aus Belarus nicht in Deutschland wohnen?


Das Aufenthaltsrecht als Familienangehöriger gibt es erstmal nur deshalb, um Familien das Zusammenleben zu ermöglichen. Allein nach Deutschland umzuziehen geht nicht, solange das sich Aufenthaltsrecht noch nicht verfestigt hat.

Also entweder zieht man gemeinsam als Familie/als Paar um. Dann kann man auch ganz normal in Deutschland leben und arbeiten. Oder man lebt solange zusammen in Belgien, bis sich der Aufenthalt dort verfestigt hat. Wenn man nach belgischem Recht einen verfestigten Aufenthalt hat, gibt es die Möglichkeit nach [link=https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__38a.html]§ 38a AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte)[/link] ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen.

Hier kommt es also erstmal auf das belgische Aufenthaltsrecht an oder auf die Ausgestaltung des Freizügigkeitsrecht in Belgien. Wenn man nach belgischem Recht einen verfestigten Aufenthalt hat, kann man alleine umziehen. Dann gibt es aber nach § 38a AufenthG vor allem für die Erwerbstätigkeit immer noch Grenzen, die man beachten muss.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von 1Fragender):
Alleine darf der Familienangehörige aus Belarus nicht in Deutschland wohnen?
Meines Wissens nicht. Denn er/sie hat die F-Karte eben als Familienangehöriger.
Der EU-Bürger hat einen Aufenthaltstitel in Belgien und der/die Familienangehörige bisher nur die F-Karte dazu.
Er/sie hat (noch) keinen Aufenthaltstitel für sich allein.
Beide gehören zusammen---familiär.

siehe auch Antwort #11

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
1Fragender
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre der Besuch eines 12 monatigen Deutschkurses hier möglich? Oder muss dann in der deutschen Botschaft in Belgien das Visum beantragt werden?

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