Ich habe eine Frage zum deutschen Aufenthaltsrecht:
Ist es möglich, dass eine Person aus einem Drittstaat (Weissrussland) mit einer belgischen F Karte in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnimmt?
Lässt sich aus der belgischen F Karte ein legaler Aufenthalt in Deutschland herleiten/erstellen?
Von Belgien ausgestellte F Karte und Umzug nach Deutschland
Notfall?
Notfall?
Was ist das, eine F-Karte?
Ist evtl. damit die Blaue Karte EU gemeint (F für Flandern)?ZitatLässt sich aus der belgischen F Karte ein legaler Aufenthalt in Deutschland herleiten/erstellen? :
https://www.vlaanderen.be/de/arbeiten/europaeische-blaue-karte
Der Aufenthalt kann durchaus legal sein, aber ob Erwerbstätigkeit in D damit gestattet ist?
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ZitatIst evtl. damit die Blaue Karte EU gemeint (F für Flandern)? :
Schwer vorstellbar, dass man bei dieser Karte eine fremdsprachige Bezeichnung
verwendet. In der dort üblichen Landessprache heißt es "Vlaanderen".
Wie kann ich ein Bild einfügen?
Hier ein Link zu einem Beispiel einer F Karte:
https://www.consilium.europa.eu/prado/de/BEL-HO-15002/image-303748.html
Stimmt. Das F steht dann für ---Familie:
Dann aus dem *eur-lex-europa.de*:
Alle sonstigen einem Drittstaatsangehörigen ausgestellten Dokumente, die einem Aufenthaltstitel gleichgestellt sind
— Carte F: Carte de séjour de membre de la famille d’un citoyen de l’Union
F kaart: Verblijfskaart van een familielid van een burger van de Unie
F Karte: Aufenthaltskarte [b]für Familienangehörige eines Unionsbürgers[/b]
(F Karte: Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers, ausgestellt gemäß Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Artikel 10). Es handelt sich um eine elektronische Karte. Art des Aufenthalts: unbefristet. Die Karte selbst ist 5 Jahre gültig.)
und nach Wiki
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltskarte
Diese F-Karte müsste für Belgien ein Vermerk zur Erlaubnis Erwerbstätigkeit haben.
Oder die Person müsste eine *Blaue Karte EU* haben.
Vermerk zur Erwerbtätigkeit hat die Karte keinen
Der Familienangehörige aus Belorus darf demzufolge in Belgien nicht erwerbstätig sein/nicht arbeiten .
Das wird dann auch für Deutschland gelten.
ZitatDer Familienangehörige aus Belorus darf demzufolge in Belgien nicht erwerbstätig sein/nicht arbeiten . :
Das wird dann auch für Deutschland gelten.
Ja, das sehe ich auch so. Die Frage ist, ob er in Deutschland wohnen darf?
Es ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers, um sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Das sagt die F-Karte.
Du hattest nicht nach WOHNEN gefragt, sondern nach ARBEITEN.
Wenn der EU-Bürger in Deutschland wohnen will, darf sein Familienangehöriger aus Belorus mit der F-Karte mit nach D gehen und dort wohnen und leben.
-- Editiert von Anami am 25.06.2019 17:03
@Amani
Dann haben wir uns missverstanden. Ich hatte geschrieben:"Lässt sich aus der belgischen F Karte ein legaler Aufenthalt in Deutschland herleiten/erstellen?"
Damit meine ich nur wohnen.
ZitatDamit meine ich nur wohnen. :
Ja, allerdings nur zusammen mit dem freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger.
Ja, das ist möglich. Der EU-Bürger und sein Familienangehöriger mit der F-Karte---können zusammen in D wohnen---.ZitatDamit meine ich nur wohnen. :
Nein. Das ist nicht möglich.ZitatIst es möglich, dass eine Person ....mit einer belgischen F Karte in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnimmt? :
Zitat:
Wenn der EU-Bürger in Deutschland wohnen will, darf sein Familienangehöriger aus Belorus mit der F-Karte mit nach D gehen und dort wohnen und leben.
-- Editiert von Anami am 25.06.2019 17:03
Alleine darf der Familienangehörige aus Belarus nicht in Deutschland wohnen?
ZitatAlleine darf der Familienangehörige aus Belarus nicht in Deutschland wohnen? :
Das Aufenthaltsrecht als Familienangehöriger gibt es erstmal nur deshalb, um Familien das Zusammenleben zu ermöglichen. Allein nach Deutschland umzuziehen geht nicht, solange das sich Aufenthaltsrecht noch nicht verfestigt hat.
Also entweder zieht man gemeinsam als Familie/als Paar um. Dann kann man auch ganz normal in Deutschland leben und arbeiten. Oder man lebt solange zusammen in Belgien, bis sich der Aufenthalt dort verfestigt hat. Wenn man nach belgischem Recht einen verfestigten Aufenthalt hat, gibt es die Möglichkeit nach [link=https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__38a.html]§ 38a AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte)[/link] ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen.
Hier kommt es also erstmal auf das belgische Aufenthaltsrecht an oder auf die Ausgestaltung des Freizügigkeitsrecht in Belgien. Wenn man nach belgischem Recht einen verfestigten Aufenthalt hat, kann man alleine umziehen. Dann gibt es aber nach § 38a AufenthG vor allem für die Erwerbstätigkeit immer noch Grenzen, die man beachten muss.
Meines Wissens nicht. Denn er/sie hat die F-Karte eben als Familienangehöriger.ZitatAlleine darf der Familienangehörige aus Belarus nicht in Deutschland wohnen? :
Der EU-Bürger hat einen Aufenthaltstitel in Belgien und der/die Familienangehörige bisher nur die F-Karte dazu.
Er/sie hat (noch) keinen Aufenthaltstitel für sich allein.
Beide gehören zusammen---familiär.
siehe auch Antwort #11
Wäre der Besuch eines 12 monatigen Deutschkurses hier möglich? Oder muss dann in der deutschen Botschaft in Belgien das Visum beantragt werden?
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