Ich habe mal eine Frage an euch.
Ich bin 26 Jahre alt und bin Deutscher ich möchte demnächst meine Frau hier nach Deutschland holen sie lebt im moment noch in Algerien welche vorrausetzungen muss man haben seit dem jetzt das neue ausländergesetz in kraft getreten ist braucht man ein bestimmtes einkommen darf man vorbestraft sein und noch vieles mehr ich bitte um schnelle antwort danke
Vorraussetzungen zur Familienzusammenführung
Notfall?
Notfall?
Das Alter deiner Frau wird eine Rolle spielen. Sie muss nachweisen, dass sie Deutschkenntnisse hat.
Du wirst genug für dich und deine Frau verdienen müssen und es muss auch eine entsprechende Wohnung vorhanden sein (z.B. nicht Zimmer bei Schwiegereltern).
Und - ist deine Ehe in Algerien anerkannt? Du wirst voraussichtlich bescheinigen müssen, dass deine Frau ausreisen darf. Eventuell muss deine Unterschrift also hier bei der Botschaft anerkannt werden.
Ist eure Ehe dort nicht anerkannt, muss ihr Vater die Erlaubnis erteilen.
Bei Nachzug zu einem Deutschen spielt die Sicherung des Lebensunterhalts (ausreichendes Einkommen), auch nach der Änderung des Aufenthaltsgesetzes keine Rolle. Die Größe des Wohnraumes ebenfalls nicht.
Es sei denn, der Deutsche verfügt zusätzlich über die Staatsangehörigkeit seines Ehepartners oder hat in dessen Land gelebt und gearbeitet. dann kann ihm u.U. auch zugemutet werden, die Ehe in diesem Land zu führen.
Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, dann ist eine Legalisation der Eheurkunde durch die deutsche Botschaft in diesem Land erforderlich, bevor das Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland erteilt wird. Weiterhin muß der ausländische Partner noch Deutschkenntnisse nach Stufe A1 (Zertifikat des Goetheinstituts) nachweisen.
Selbstverständlich muß der Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein.
-- Editiert von Saxonicus am 07.11.2007 12:04:50
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oh mein gott das hört sich fürchterlich komplieziert an.
@saxonicus
da muss ich nochmal nachfragen: wenn ich z.b. ein jahr im kongo lebe, meinetwegen berufl. dort komme ich auf die idee zu heiraten, meinen lebensmittelpunkt war aber nur vorrübergehend dort. dann kann es doch nicht sein, dass mir 'zugemutet' würde, dort zu bleiben, um m. ehe zu führen
sunbee
@ Sunbee
Wenn der/die Betreffende nur temporär im Ausland tätig ist/war dürfte das wohl kaum der Fall sein, n.m.M. sind da wohl eher Personen davon betroffen, die seit Jahren im Ausland ansässig sind und die bei der Rückkehr nach Deutschland ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können.
So könnte ich mir vorstellen, das ein Deutscher, welcher seit Jahren im Ausland lebt, arbeitet und dort verheiratet ist, sich aber urplötzlich besinnt seinen Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen um dann hier Hartz4 zu beantragen, gewisse Schwierigkeiten bekommen könnte, dies kurzfristig zu realisieren.
Oder andersrum: ein eingebürgerter Doppelstaatler heiratet in seiner Heimat, kann aber hier in Deutschland den Lebensunterhalt für sich und seinen Partner nicht aus eigener Kraft sicherstellen, dann könnte man von ihm wohl ebenfalls erwarten, daß die eheliche Gemeinschaft in dem Land zu führen ist, dessen Staatsangehörigkeit beide besitzen.
-- Editiert von Saxonicus am 07.11.2007 15:35:36
-- Editiert von Saxonicus am 07.11.2007 15:36:49
@saxonicus
also mal im ernst. wenn ich als deutsche 20 jahre z.b. im kongo lebe, dort heirate und meinen lebensmittelpunkt nach d zurückverlege, dann stehet m. ehe genauso mit m. ehe unter besonderem schutz, wie die eines nicht binationalen paares.
selbst wenn ich (oder der göttergatte) auf alg2 angewiesen bin.
ich war ob d. aussage zunächst irritiert. nach ein paar recherchen ist nun aber klar, dass die behörde zwar eine mögliche familienzusammenführung verzögern, nicht aber verweigern kann, wenn männe den deutschkurs absolviert hat.
meine rechte als inhaber der deutschen staatsbürgerschaft werden nicht beschnitten durch die verehelichung m. e. ausländer. auch dann nicht, wenn ich jahrzehnte nicht in d gelebt habe.
man hätte ja sogar die möglichkeit in d an den wahlen zu partizipieren, egal wo man lebt.
wäre ja auch der hammer.
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 08.11.2007 08:37:14
sehr interessant. also ab in den kosovo heirat anerkennen lassen. und dann familienzusammführung beantragen.ach ja und visum für deutschland.
Ich habe eine Frage an Euch.
Ich bin Spätaussiedlerin aus Russland und habe doppelte Staatsangehörigkeit (deutsch und russisch). Meim Freund wohnt in Russland und ich möchte ihn heiraten. Aber ich bekomme ALG11 und habe die Wohnung 44,5qm. Muss ich unbedingt mein eigenes Einkommen haben, um die Familienzusammenführung machen zu können?
Sanechka - bitte keine "neuen" Fragen an alte Posts.
..Muss ich unbedingt mein eigenes Einkommen haben, um die Familienzusammenführung machen zu können? ..
Wer soll Euch denn sonst finanzieren, wenn Ihr nicht selbst! Der Steuerzahler etwa?
--- editiert vom Admin
Ist die Frage denn nicht berechtigt???
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"gruß azrael
"
--- editiert vom Admin
Hallo möchte meine Freundin aus Algerien nach Deutschland holen wer hat damit Erfahrungen?
Zitat:
Hallo möchte meine Freundin aus Algerien nach Deutschland holen wer hat damit Erfahrungen?
Will sie nur zum Besuch kommen oder will sie dauerhaft hier leben ?
Wenn sie zu Besuch kommen will, muss sie beim deutschen Konsulat ein Besuchsvisum beantragen, aber das wird zur Zeiten von Corona kaum möglich sein.
Wenn sie dauerhaft hier leben möchte, dann geht das nicht als Freundin, sondern nur als Deine Ehefrau. Ihr müsstet also heiraten.
Deshalb solltest Du schon genauere Angaben machen, was Ihr vor habt.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 11.12.2020 15:02
Hallo, Malik
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