Vorzeitiger Abbruch Visum zum Nachzug des Ehegatten

19. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
deb123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitiger Abbruch Visum zum Nachzug des Ehegatten

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und bin seit einigen Monaten mit einem Mexikaner verheiratet. Wir wohnen in Mexiko, aber ich bin von meinem deutschen Arbeitgeber angestellt und nach Mexiko entsendet worden. Wir werden im Sommer nach Deutschland ziehen und dazu haben wir ein Visum zum Nachzug des Ehegatten für meinen Ehemann gestellt. In dem Antrag, steht, dass man sich mit diesem Visum für mindestens 1 Jahr in Deutschland aufhalten muss. Sind Auslandsreisen dadurch begrenzt? Wie viele Tage dieses Jahres müssen wir dafür in Deutschland verbringen? Falls wir aus arbeitstechnischen Gründen bevor, dass Jahr rum ist wieder ins Ausland ziehen wollen/müssen, was passiert dann?

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von deb123):
Wir werden im Sommer nach Deutschland ziehen und dazu haben wir ein Visum zum Nachzug des Ehegatten für meinen Ehemann gestellt.

Ich glaube da habt Ihr etwas falsch verstanden.

Das Visum zur Familienzusammenführung für Deinen ausländischen Ehemann
gilt 90Tage. Innerhalb dieses Zeitraums muss Dein Ehemann bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach §28 beantragen.
Diese AE wird für 1 bis 3 Jahre (aber nicht länger als sein Pass gültig ist) erteilt.

Mit dieser Aufenthaltserlaubnis kann er jederzeit aus- und einreisen. Allerdings
sollte er, falls ein Auslandsaufenthalt für länger als 6 Monate geplant ist, vorher
die Ausländerbehörde informieren und deren Zustimmung einholen, damit seine Aufenthaltserlaubnis nicht erlischt.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 21.06.2019 01:16

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.585 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen