Hallo ihr Lieben,
ich befinde mich in einer Zwickmühle möchte ich sagen und brauche einen Tipp von jmd der sich damit auskennt.
Aktuell befinde ich mich im Einbürgerungsverfahren und habe zu diesem Zweck letzte Woche meinen Pass abgegeben.
Bis ich den deutschen erhalte werden schätzungsweise noch 8 Wochen vergehen aber ich soll bereits in 5 Wochen meine Arbeitsstelle in der Schweiz antreten.
Und zwar werde ich als Grenzgänger arbeiten somit bleibe ich weiterhin wohnhaft in Deutschland.
Soweit so gut.
Jetzt hat der neue AG gesagt, dass er eine Arbeitsbewilligung beantragen muss für mich.. Er könne das hinauszögern bis ich meinen Pass erahalte aber ich könne meine Arbeitsstelle trotzdem antretten.
Gleichzeitig muss ich ein Schweizer Konto eröffnen um das Gehalt zu kriegen, weil direkt auf mein Deutsches Konto geht das wohl nicht. Jetzt ist aber so dass die Schweizer Banken zumindest mal eine Arbeitsbewilligung sehen wollen damit ich ein Konto eröffnen kann und diese wiederrum vom Pass abhängt :D.
Und mir stellt sich noch die Frage, was passiert beim Grenzübertritt da ich z.Z. "Staatenlos" bin?
Ich habe alle Dokumente wie Einbürgerungszusicherung und Aufenthaltstitel und die Bestätigung das mein Pass eingezogen wurde usw.... Hilft mir das weiter?
Wie ihre sehr ist es etwas verzwickt.
Was empfehlen die Experten unter euch?
Lg
Dervan1
Während Einbürgerungsverfahren Arbeitsstelle in Schweiz antreten
5. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 5. September 2018 | 13:51
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Während Einbürgerungsverfahren Arbeitsstelle in Schweiz antreten
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. September 2018 | 14:24
Von
Status: Gelehrter (10651 Beiträge, 4201x hilfreich)
Ein vorläufiger Personalausweis war nicht möglich?
ZitatUnd mir stellt sich noch die Frage, was passiert beim Grenzübertritt da ich z.Z. "Staatenlos" bin? :
Vermutlich wird Ihnen die Einreise in die Schweiz verweigert werden.
Zielführender dürfte die Nachfrage in einem Schweizer Forum sein, aber ein paar Leute die sich halbwegs mit den Eidgenossen auskennen, haben wir hier auch noch.
-- Editiert von spatenklopper am 05.09.2018 14:27
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. September 2018 | 14:45
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa klingen noch ganz andere Sachen nicht sauber. Arbeiten darfst du hier erst, wenn du die entsprechende Bewilligung hast, vorher nicht! Und du brauchst auch kein schweizer Bankkonto, der Lohn kann ganz normal auf ein deutsches Konto überwiesen werden. :
Mein Tipp: Such dir was anderes.
Hey also das Unternehmen selbst ist seriös und ich kenne es schon länger von meiner jetzigen Arbeitsstelle heraus. Sie haben einen großen Sitz in Frankfurt und die gibt es schon 50 Jahre und das Schweizer Büro ist nur eine Nebenstelle.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.001
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten