Während des Einbürgerungsprozesses ins Ausland

24. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb544625-91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Während des Einbürgerungsprozesses ins Ausland

Guten Tag zusammen,

ich habe am 17.6.2020 einen Termin bei der Ausländerbehörde um einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Ich erfülle alle Voraussetzungen bis auf die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (ukrainisch), diese werde ich aufgeben, sobald ich die Einbürgerungszusicherung erhalten habe. Während der Einbürgerung darf ich ja nicht meinen Job kündigen und von Staatsleistungen leben. Wie ist es aber, wenn ich nach dem ich die Zusicherung erhalten habe und einen Antrag auf Ausbürgerung bei der Ukrainischen Botschaft gestellt habe (der Entscheid dauert mind. 1 Jahr)
hier meinen Job kündige und für diesen Zeitraum in die Ukraine ziehe, und sobald meine Ausbürgerung fertig ist, wieder nach Deutschland zur Botschaft fahre, meinen Pass abgebe. Erhalte ich dann trotzdem die Einbürgerungsurkunde? Oder wird die Ausländerbehörde meckern, dass ich in letzter Zeit hier mich nicht aufgehalten habe. Zur Info, in der Zeit, in der ich in der Ukraine sein will, werde ich hier weiterhin gemeldet sein (Briefkasten) und Sozialversichert (Auf Firma vom Verwandten anmelden und Lohn gering halten, ich erledige ein paar Sachen im home Office für ihn und er zahlt meine Sozialversicherungen).

-- Editiert von fb544625-91 am 24.04.2020 23:37

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1 Antwort
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#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von fb544625-91):
Erhalte ich dann trotzdem die Einbürgerungsurkunde? Oder wird die Ausländerbehörde meckern, dass ich in letzter Zeit hier mich nicht aufgehalten habe.


Die ABH wird sicher nicht "meckern", sondern die Einbürgerung verweigern, wenn sie von der langfristigen Abwesenheit erfährt. Sollte sie sich durch folgendes Konstrukt vorläufig täuschen lassen:

Zitat (von fb544625-91):
Zur Info, in der Zeit, in der ich in der Ukraine sein will, werde ich hier weiterhin gemeldet sein (Briefkasten) und Sozialversichert (Auf Firma vom Verwandten anmelden und Lohn gering halten, ich erledige ein paar Sachen im home Office für ihn und er zahlt meine Sozialversicherungen).


... droht die nachträgliche Rücknahme der Einbürgerung, nachzulesen in § 35 StAG. Die Frist, in der eine widerrechtliche Einbürgerung zurückgenommen wird, wurde erst kürzlich erweitert: Bis zu 10 Jahre nach der Einbürgerung kann das rückgängig gemacht werden (§ 35 Abs. 3 StAG). Dabei ist auch egal, ob derjenige dadurch staatenlos wird (§ 35 Abs. 2 StAG). Die Rücknahme hat auch Auswirkung für die Vergangenheit, also alles, was man durch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat, wird rückabgewickelt (§ 35 Abs. 4 StAG). Als Gründe für die Rücknahme kommen bei deinem Plan gleich zwei Vergehen infrage: "arglistige Täuschung" sowie "vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind".

"arglistige Täuschung": Es ist ein ausgeklügelter Plan mit einer Scheinanmeldung, also ein Verstoß gegen das Meldegesetz), und einer Scheinanstellung bei Verwandten. Die rechtswidrigen Aspekte der Scheinanstellung könntest du in anderen Unterforen wohl verlässlicher ermitteln. Ich denke da allein an die Problematik der Krankenkasse: mit einem erfundenen, künstlich niedrig gehaltenen Lohn wirst du (letztlich auf Kosten der anderen Beitragszahler) mit minimalen Beitragszahlungen krankenversichert. Ich bin kein Fachmann auf dem rechtlichen Gebiet, sehe hier aber schon eine strafrechtliche Problematik. Für den Fall, dass man die Arglist nicht nachweisen könnte, blieben noch:

"vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind": Wenn du nicht angibst, dass du länger nicht in Deutschland warst, sind deine Angaben vorsätzlich unrichtig bzw. unvollständig. Eine Abwesenheit für den Prozess der Ausbürgerung ist relevant für die Einbürgerung - du sagst ja selber: "der Entscheid dauert mind. 1 Jahr". Relevant ist das für zwei Faktoren: Der erforderliche Aufenthalt in Deutschland liegt dann nicht mehr vor (ich gehe davon aus, dass es um eine Einbürgerung nach § 10 StAG geht). Nach der Rückkehr nach Deutschland würden die 8 Jahre Aufenthalt hier wieder von neuem anfangen (Anrechnung von einigen Jahren des Voraufenthaltes nur auf Antrag). Zudem würde der Aufenthaltstitel durch den Umzug wohl erlöschen (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 bzw. 7 AufenthG). Du würdest also versuchen durch Falschangaben eingebürgert zu werden, obwohl du die Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht erfüllst: kein ausreichender Voraufenthalt, kein gültiger Aufenthaltstitel. Daneben würdest du natürlich unrichtige Angaben über deine Einkommenssituation machen.

Der Effekt deines Plans: Eine rechtsgültige Einbürgerung ist nicht möglich (ob direkt verweigert oder per Rücknahme viele Jahre später). Du machst dich hier wahrscheinlich sogar strafbar und reißt deine Verwandten, die dich zum Schein anstellen, mit rein. Durch deinen Ukraine-Aufenthalt erlischt wohl dein bisheriger Aufenthaltstitel in Deutschland. Also: staatenlos, mit dem Aufenthaltstitel in Deutschland kannst du evtl. wieder von ganz unten anfangen, dabei können strafrechtliche Verurteilungen alles weiter verschlimmern. Falls das Ganze auffliegt, während du in der Ukraine bist, kann es noch übler werden: deutscher Aufenthaltstitel erloschen; Wiedereinreise nur mit Visum, wenn du einen gesetzlichen Anspruch auf einen neuen Aufenthaltstitel hast; wenn du keinen Anspruch auf einen AT haben solltest, dann gibt es keinen Weg zurück. Straftaten (die im Rahmen der Scheinanstellung verfolgt werden können) gelten prinzipiell als Ausweisungsgründe. Schon allein deswegen kann ein neuer AT versagt werden.

Das alles zeigt, welche Resultate dein Plan haben kann. Beratung, wie du die deutschen Behörden am besten arglistig täuschen kannst, um eine Einbürgerung zu erschleichen, hast du von einem Rechtshilfe-Forum hoffentlich nicht erwartet.

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