Wann erlischt unbefristeter Aufenthalt

16. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
lesa23
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 15x hilfreich)
Wann erlischt unbefristeter Aufenthalt

Hallo alle zusammen, ich falle mal gleich mit der Tür ins Haus und schildere mein Anliegen.
Ich war von Sept.2004 bis einschl. März 2012 mit einem Albaner verheiratet. Wir haben eine gemeinsame Tochter. Er hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Ist arbeitslos bzw. mittellos.
Nun zu meiner Frage. Mein Ex-Mann hält sich seit Anfang Mai 2012 dauerhaft in Albanien auf. Er wollte ursprünglich mitte Mai 2012 wieder hier sein. Weiß der Geier warum er bis jetzt nicht aufgetaucht ist. Nun hat er sich dann doch mal Anfang Oktober 2012 bei uns gemeldet und wollte eine Bescheinigung von mir, wo drin steht dass wir die gemeinsame elterliche Sorge für unsere Tochter tragen. Diese Bescheinigung bekommt er natürlich nicht von mir.
Alleiniges Sorgerecht ist beantragt, weil ich einfach die Angst habe, dass er unsere Tochter zu sich holen will.
Nun wollte ich mal wissen, wie das eigentlich mit seinem unbefristeten Aufenthaltstitel so ist. Erlischt der irgendwann wenn er nicht mehr nach Deutschland einreist? Das heißt nicht dass ich das unbedingt möchte, aber in meiner jetzigen Situation, wo ich Angst um meine Tochter habe, wäre das vielleicht besser.
Zur Info, er bekommt weder Leistungen vom Jobcenter noch ist er Krankenversichert. Er ist aus der Insolvenz geflogen, eigentlich war er noch gar nicht richtig drin, aber die Restschuldbefreiung wurde ihm versagt, weil er seit Mai nicht zu erreichen ist.

Danke für die hoffentlich hilfreichen Antworten

MFG lesa23

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Nun wollte ich mal wissen, wie das eigentlich mit seinem unbefristeten Aufenthaltstitel so ist. Erlischt der irgendwann wenn er nicht mehr nach Deutschland einreist?

Leider hast du nicht erwähnt, um welchen Aufenthaltstitel es sich genau handelt ?

Davon ausgehend, daß es sich eine Niederlassungserlaubnis handelt, findest du die Erlöschensbedingungen hier:

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#51

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fajut
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

durch die Scheidung + die Ausreise von 6 Monaten ist ihm als Hartz IV-Kanidat auf jeden Fall der weitere Aufenthalt verwehrt.

Auf Forderungen von ihm nicht reagieren!


Grüße

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Sofern er, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt, noch über das Sorgerecht für seine Tochter verfügt, wird man ihm eine eintsprechendes Visum nicht verweigern, daß er Hartz4-Empfänger sein wird, ist dabei völlig irrelevant.

quote:
Alleiniges Sorgerecht ist beantragt, weil ich einfach die Angst habe, dass er unsere Tochter zu sich holen will.

Das dürfte wohl eine etwas langwierige Angelegenheit mit unsicheren Ausgang werden. So auf bloßen Zuruf Deinerseits wird man ihm das Sorgerecht sicher nicht entziehen, da müssen schon nachvollziehbare Belege auf den Tisch gelegt werden.

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