Wann und wie kann ich einen Niederlassungserlaubnis/Daueraufenthalt - EU beantragen?

16. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hamstermaster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann und wie kann ich einen Niederlassungserlaubnis/Daueraufenthalt - EU beantragen?

Hallo an alle.

Ich bin zur Zeit seit 3 Jahren in Deutschland. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich als "Hochqualifizierter" zählen sollte, da ich promoviert bin (Dr.) und in einer Universität arbeite.

Mein Arbeitsvertrag soll nun verlängert werden (wider an einer Uni), ich glaube um 3 Jahre. Das würde also insgesamt 6 Jahre machen.

Ich kenne mich leider mit Visen etc. nur schlecht aus und wollte daher nachfragen: Vielleich kann mir jemand einen Teil der Fragen beantworten?
1. Kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
1.1 Kann ich das schon jetzt machen, oder muss ich noch 2 Jahre warten?
1.2. Wenn ich jetzt einen normalen (befristeten) Aufenthaltstitel bekomme, kann ich mit demselben
Arbeitsvertrag in 2 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, auch wennmeine befristete
Aufenthaltserlaubnis die verbleibende Vertragszeit abdeckt?
2. Wie kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
2.1Geht es genau so wie mit einer Befristeten (nur halt im Formular "unbefristet ankreuzen)?
3. Was ist der Unterscheid zwischen dem "Niederlassungserlaubnis" und dem "Daueraufenthalt - EU"?
3.1 Kann ich beides beantragen?
3.2 Welches sollte ich beantragen?
4. Wenn ich im Formular "unbefristet" angebe man mir aber die Niederlassungserlaubnis nicht gewährt, muss ich erneut auf ein befristetes schreiben oder wird es automatisch befristet (wenn es sonst keine Einwände mit meiner Bewerbung gibt?



Viele Fragen, ich weiß. Aber wie schon gesagt, einige Antworten wären schon nett. Dann kann ich einzeln noch mal nachfragen.

Freundliche Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von Hamstermaster):
1. Kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
1.1 Kann ich das schon jetzt machen, oder muss ich noch 2 Jahre warten?


Ob das jetzt schon erfolgsversprechend ist, hängt von der Art des Aufenthaltstitels (AT) ab. Im Normalfall entscheidet nicht (nur) die tatsächliche Qualifikation, sondern ob man einen AT nach einem entsprechenden Paragraphen hat. Zu finden sind die entsprechenden Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis (NE) in § 18c AufenthG (Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte).

Wenn man allein auf die notwendige Aufenthaltszeit schaut, ist eine NE nach folgenden Fristen möglich:

- nach 4 Jahren mit einem AT nach den §§ 18a, 18b oder 18d (§ 18c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG)

- nach 2 Jahren mit einem AT nach den §§ 18a, 18b oder 18d, wenn man eine Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland erfolgreich absolviert hat (§ 18c Abs. 1 Satz 2 AufenthG)

- nach 33 Monaten mit einem AT nach § 18b Abs. 2, also einer Blauen Karte EU (§ 18c Abs. 2 Satz 1 AufenthG)

- nach 21 Monaten mit einem AT nach § 18b Abs. 2, also einer Blauen Karte EU, bei ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache (§ 18c Abs. 2 Satz 2 AufenthG)

- in besonderen Fällen ohne jede Frist. Hier muss es sich aber um Hochqualifizierte handeln: "Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion". Es ist eine Ermessensentscheidung der ABH. Im Normalfall geht es darum, eine Ausnahme machen zu können, um internationale Spitzenwissenschaftler für deutsche Unis oder Institute gewinnen zu können. (§ 18c Abs. 3 AufenthG)

Zitat (von Hamstermaster):
1.2. Wenn ich jetzt einen normalen (befristeten) Aufenthaltstitel bekomme, kann ich mit demselben Arbeitsvertrag in 2 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, auch wennmeine befristete Aufenthaltserlaubnis die verbleibende Vertragszeit abdeckt?


Ja. Es ist egal, wie lange die Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist. Sobald man die Voraussetzungen für eine NE erfüllt, kann man sie beantragen (und erhalten).

Zitat (von Hamstermaster):
2. Wie kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
2.1Geht es genau so wie mit einer Befristeten (nur halt im Formular "unbefristet ankreuzen)?


Ankreuzen wäre eine Möglichkeit. Man kann es auch mit dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin besprechen.

Zitat (von Hamstermaster):
3. Was ist der Unterscheid zwischen dem "Niederlassungserlaubnis" und dem "Daueraufenthalt - EU"?
3.1 Kann ich beides beantragen?
3.2 Welches sollte ich beantragen?


Beim Daueraufenthalt-EU gibt es keine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit; sie gibt es immer erst nach 5 Jahren. Also ist das noch nicht relevant. Wenn es soweit ist, kann man beides beantragen. Über die Unterschiede informiert man sich dann am besten über Info-Material aus dem Netz. So ins Blaue hinein ist das etwas zu aufwendig hier.

Zitat (von Hamstermaster):
4. Wenn ich im Formular "unbefristet" angebe man mir aber die Niederlassungserlaubnis nicht gewährt, muss ich erneut auf ein befristetes schreiben oder wird es automatisch befristet (wenn es sonst keine Einwände mit meiner Bewerbung gibt?


Formulare sind nicht überall gleich gestaltet, deshalb kann man schwer eine Ausfüllhilfe geben. Falls eine NE beantragt wird, wenn der bisherige AT ausläuft, sollte man sicherstellen, dass hilfsweise auch die Verlängerung des befristeten Titels beantragt wird. Nicht bei jeder ABH wird daran gedacht, deshalb sollte man den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin darauf ansprechen. Man kann z.B. problemlos auch die bisherige AE verlängern und direkt danach eine NE beantragen.

-- Editiert von Felicite am 17.07.2020 16:26

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hamstermaster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war alles extrem hilfreich, vielen Dank. Ich werde versuchen, mich etwas weiter zu informieren, aber als Erste Hilfe war es schon sehr informativ.

Ich werde vielleicht noch das eine oder andere hier nachfragen, aber vorerst, vielen Dank und noch alles Gute.

Freundliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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