Warum doppelte Staatsangehörigkeit?

12. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Knoxi
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 75x hilfreich)
Warum doppelte Staatsangehörigkeit?

Hallo zusammen,

mein Mann und ich haben Nachwuchs bekommen. Als wir vor ein paar Wochen einen Reisepass für den Kleinen ausstellen lassen wollten, wurde uns mitgeteilt, dass er zwei Staatsangehörigkeiten hat. Die deutsche und die griechische (ich habe auch beide, mein Mann nur die deutsche).

Auch wenn ich nicht nachvollziehen konnte warum das so ist, habe ich es hingenommen weil ich dachte, die Mitarbeiterin weißt wovon sie spricht. Eigentlich ist es mir aber überhaupt nicht recht und ich werde ihn auch niemals in Griechenland anmelden!

Jetzt habe ich mich heute mit einen Arbeitskollegen unterhalten der Deutscher ist und eine griechische Frau hat und er meinte, sein Sohn hätte nur die deutsche Staatsangehörigkeit.

Was stimmt denn nun?
Bekommen die Kinder automatisch beide? Können die Eltern Mitbestimmen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank

-- Editiert von Knoxi am 12.09.2018 21:12

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Knoxi):
Jetzt habe ich mich heute mit einen Arbeitskollegen unterhalten der Deutscher ist und eine griechische Frau hat und er meinte, sein Sohn hätte nur die deutsche Staatsangehörigkeit.
Was stimmt denn nun?
Bekommen die Kinder automatisch beide? Können die Eltern Mitbestimmen?

Das könnte eventuell sein, weil in früheren Zeiten die Staatsangehörigkeit nur vom Vater weitergegeben wurde, das müsste man aber genauer eruieren.

Heutzutage ist es im Normalfall so, dass Kinder die Staatsangehörigkeiten von ihren beiden Elternteilen "erben". Da besteht keine Möglichkeit sich das auszusuchen.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 13.09.2018 09:30

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#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zur Ergänzung: Der Erwerb der Staatsangehörigkeit bestimmt sich aus dem Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Landes; es ist also eine Frage des griechischen Staatsangehörigkeitsrechts. Durchaus möglich, dass es da - wie von @ya380 vermutet - bei der Vererbung durch die Mutter eine Änderung im griechischen Recht gegeben hat.

Zitat (von Knoxi):
Eigentlich ist es mir aber überhaupt nicht recht und ich werde ihn auch niemals in Griechenland anmelden!


Das wird aber nichts ändern, wenn das Kind einer griechischen Mutter laut griechischem Gesetz (auch bei Geburt im Ausland) die Staatsbürgerschaft erhalten sollte - was innerhalb der EU wahrscheinlich ist, allein aus Anti-Diskriminierungs-Gründen.

Wenn die Staatsbürgerschaft besteht, könnte es sein, dass man Probleme nur nach hinten verschiebt, wenn man das Kind nicht anmeldet. Wenn sich der Nachwuchs später mal in Griechenland aufhalten sollte, unterliegt es den dortigen Gesetzen für griechische Staatsbürger (möglicherweise Ausweispflicht, Wehrpflicht, steuerrechtliche Pflichten, ...) und kann sich dort nicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit berufen. Im Zweifel kann es sogar notwendig sein, für einen Ausbürgerungsantrag erst einmal die Anmeldung in Griechenland nachzuholen.

Ihr solltet euch also über das griechische Recht informieren: Staatsbürgerschaftsrecht und rechtliche Pflichten griechischer Staatsbürger. Die doppelte Staatsbürgerschaft, die von manchen als tolle Lösung genannt wird, um die emotionale Bindung an die Heimat der Eltern oder Großeltern zu wahren, kann halt rechtliche Probleme bereiten, wenn z.B. ein junger Mann Wehrpflicht im Heimatland der Großeltern (oder Ureltern usw.) ableisten muss oder, falls er nicht dazu bereit ist, in seiner Reisefreiheit eingeschränkt ist.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Knoxi):

mein Mann und ich haben Nachwuchs bekommen. Als wir vor ein paar Wochen einen Reisepass für den Kleinen ausstellen lassen wollten, wurde uns mitgeteilt, dass er zwei Staatsangehörigkeiten hat. Die deutsche und die griechische (ich habe auch beide, mein Mann nur die deutsche).

Wären Sie zum Zeitpunkt der Geburt auf USA-Reise gewesen, hätte der Kleine jetzt sogar drei Staatsangehörigkeiten.
Die deutsche, die griechische und die US-amerikanische.

Und in den USA könnte er, da er die "birthright citizenship" hat (US-Staatsangehörigkeit durch Geburt auf US-Territorium), sogar eines Tages Präsident werden...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Da der Kleine offenbar männlichen Geschlechtes ist: Derzeit gibt es in Griechenland eine Wehrpflicht und auch Auslandsgriechen können zur Armee einberufen werden. Nun wird es ja noch etwas dauern, bis er das erforderliche Alter erreicht, aber ich wollte schon mal darauf hinweisen.
https://griechenland.diplo.de/blob/1336752/1fea00645215ac0f8c07ca1810688859/downloaddatei-wehrpflicht-data.pdf

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Knoxi):
Eigentlich ist es mir aber überhaupt nicht recht und ich werde ihn auch niemals in Griechenland anmelden!

Auch wenn es Ihnen nicht recht ist, ändert das überhaupt nichts an den Fakten. Wenn Sie das Kind nicht beim griechischen Konsulat anmelden und einen griechischen Pass beantragen, bleibt die griechische Staatsangehörigkeit trotzdem bestehen. Der Nichtbesitz eines Passes ändert nicht an einer bestehenden Staatsangehörigkeit. Lediglich das Kind könnte in spätere Zeit durch Ihre Unterlassung Schwierigkeiten oder Ärger bekommen. Dem Kind tun Sie mit Ihren Handeln jedenfalls keinen Gefallen.

Gerade im Ausländerrecht ist es oftmals so, dass die Fehler oder Versäumnisse der Eltern, den Kindern in späteren Jahren böse vor die Füße fallen und zu erheblichen Ärger und Problemen führen können.

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