Ich habe unbefristeten Aufenthalt, meine schwangere Frau nur ein Besuchsvisum.
Wenn mein Kind in Deutschland zur Welt kommen würde, könnte es einen deutschen Pass bekommen?
Was für einen Pass könnte mein Kind bekommen
Notfall?
Notfall?
Nein, in Deutschland erwirbt man nicht durch die Geburt im Land die Staatsangehörigkeit.
Das ist nur in anderen Ländern (z.B. den USA so)
Das geht nur wenn einer der Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das scheint aber nicht der fall zu sein.
Das Kind kann aber wenn es in Deutschland lebt, im entsprechenden alter einen Antrag auf Einbürgerung stellen, eine Geburt in der BRD ist aber dazu nicht nötig. Solange wird eine Duldung benötigt.
@GAm: Bevor du solche Aussagen machst, schau mal in § 4 Abs. 3 StAG nach:
quote:
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2. freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
-- Editiert von Mitleser am 18.03.2007 20:53:20
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Ok, so wie ich das gesetzt interpretiere kann die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind beantragt werden wenn der anerkannte Kindesvater oder die Mutter seit 8 Jahren legal in Deutschland ist/wohnt und eine Niederlassungserlaubnis hat.
Ist das richtig?
-- Editiert von gam am 18.03.2007 23:09:52
Hmmm...
Das würde ja bedeuten, ich könnte theoretische meine im Ausland lebende Freundin/Frau/geschwängerte Urlaubsbekanntschaft zum Geburtstermin nach Deutschland holen per Besuchervisum z.B. , sie bekommt das Kind hier und fliegt mit Kind wieder zurück...
aber weil ich hier seit acht Jahren lebe und das Kind hier geboren ist, bekommt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.
Richtig oder? Doch nicht? Nur damit ich das auch verstanden habe...
-- Editiert von gam am 18.03.2007 23:24:07
quote:
Ok, so wie ich das gesetzt interpretiere kann die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind beantragt werden wenn der anerkannte Kindesvater oder die Mutter seit 8 Jahren legal in Deutschland ist/wohnt und eine Niederlassungserlaubnis hat.
Ist das richtig?
Im Prinzip richtig, nur daß da nichts beantragt werden muß. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, erfolgt der Erwerb der dt. StA automatisch.
Zu beachten ist aber § 29 StAG: Diese Kinder müssen sich mit 18 für eine StA entscheiden.
quote:
aber weil ich hier seit acht Jahren lebe und das Kind hier geboren ist, bekommt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.
Wenn du dann auch rechtlich (nach deutschem Recht anerkannt und wirksam) der Vater bist, ja.
Aber das 'mal eben so zur Geburt nach Deutschland holen' dürfte schwierig werden.
-- Editiert von Mitleser am 19.03.2007 00:42:47
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