Was können wir machen? Können Sie zum uns richte Aufenthaltstitel nicht geben?

23. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go573154-27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Was können wir machen? Können Sie zum uns richte Aufenthaltstitel nicht geben?

Sehr geehrte Damen und Herren ,

Wir leben schon fast 8 Jahren in Deutschland. Erste haben wir 5 Jahren in Osnabrück. gelebt und danach haben wir nach. Stuttgart umgezogen.

Wir haben unsere Aufenthaltstitel in Osnabrück 2018 bekommen. Und jetzt ist noch 2 Wochen gültig und wir haben noch nicht ein neuer Aufenthaltstitel bekommen, weil Ausländerbehörde Stuttgart unsere Akten nicht bekommen.

Ich habe mit Ausländerbehörde Stuttgart gesprochen und von dort haben Sie mir gesagt, dass Sie nur eine Fiktionsbescheinigung für uns geben können, weil Sie unsere Akten nicht haben.

Außerdem habe ich an dem Ausländerbehörde Osnabrück ein E-Mail geschickt . Und dort ich habe gefragt: "Was ist los mit unserem Akten"? Von dort habe ich ein Antwort bekommen, dass unsere Akten haben Sie schon 2018 verschickt.
Mein hat 2013 mit Blau Karte als IT Engineering ein Job bekommen. Ich habe Familienvisum bekommen. Und ab September 2021 ich mache Ausbildung als Erzieherin (PIA).

Mit freundlichen Grüßen

Jelena




-- Editiert von go573154-27 am 23.02.2021 10:55

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go573154-27):
dass Sie nur eine Fiktionsbescheinigung für uns geben können, weil Sie unsere Akten nicht haben.
Ja, so ist das manchmal. So eine FB wird man euch zunächst geben. ... bis die Akten da sind und bis für euch ein neuer e-AT kommt.

Zitat (von go573154-27):
Was können wir machen?
Du kannst die E-Mail von Osnabrück jetzt weiterschicken zur ABH in Stuttgart. Die Stuttgarter müssen dann die Akten suchen... Mehr könnt ihr jetzt nicht machen.
Vielleicht finden die Stuttgarter die Akten jetzt ganz schnell, wenn sie die E-Mail lesen.
Oder sie telefonieren mit Osnabrück.
oderoder...
Zitat (von go573154-27):
weil Sie unsere Akten nicht haben.
Aber einen Aufkleber mit Stuttgarter Adresse habt ihr schon seit 2018/seit Umzug auf dem e-AT?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go573154-27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go573154-27):
Ja, so ist das manchmal. So eine FB wird man euch zunächst geben. ... bis die Akten da sind und bis für euch ein neuer e-AT kommt.


Okay.

Zitat (von go573154-27):
Du kannst die E-Mail von Osnabrück jetzt weiterschicken zur ABH in Stuttgart. Die Stuttgarter müssen dann die Akten suchen... Mehr könnt ihr jetzt nicht machen.
Vielleicht finden die Stuttgarter die Akten jetzt ganz schnell, wenn sie die E-Mail lesen.
Oder sie telefonieren mit Osnabrück.


Ich habe das per Telefon an dem ABH in Stuttgart gesagt. Aber ich habe diese E-Mail nicht weitergeschickt (an ABH Stuttgart) . Muss ich das machen?Und dort Sie haben mir gesagt , dass Sie haben auch ABH in Osnabrück kontaktieren (per E-Mail und auch Telefonisch) und niemand hat antwortet.


Zitat (von go573154-27):
Aber einen Aufkleber mit Stuttgarter Adresse habt ihr schon seit 2018/seit Umzug auf dem e-AT?

Wir haben einen Aufkleber mit Stuttgarter Adresse schon seit 2018.



-- Editiert von go573154-27 am 23.02.2021 12:40

-- Editiert von go573154-27 am 23.02.2021 12:40

-- Editiert von go573154-27 am 23.02.2021 12:52

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go573154-27):
Und dort Sie haben mir gesagt , dass Sie haben auch ABH in Osnabrück kontaktieren (per E-Mail und auch Telefonisch)
Das ist gut. Jetzt suchen beide ABH nach der Akte. ;)
Eine ABH wird sie finden. Man wird dir nicht verraten, wer den Fehler gemacht hat.

Ihr habt keinen Fehler gemacht.
Ihr bekommt auch kein Problem.

Ihr bekommt jetzt erst eine FB.
Später dann den neuen e-AT.

Das mit der FB machen die ABH auch, wenn die Akte vorhanden ist und es so lange bis zum neuen e-AT dauert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go573154-27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das mit der FB machen die ABH auch, wenn die Akte vorhanden ist und es so lange bis zum neuen e-AT dauert.


Ja stimmt , das kenne ich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist gut. Jetzt suchen beide ABH nach der Akte.
Eher nicht, denn:
Zitat (von go573154-27):
....und niemand hat antwortet.

Da keimt der Verdacht in mir, dass die andere Behörde gar nicht kontaktiert wurde.......

Signatur:

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#6
 Von 
go573154-27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Da keimt der Verdacht in mir, dass die andere Behörde gar nicht kontaktiert wurde.......



Das habe ich auch gedacht. Deswegen habe ich ABH Osnabrück kontaktiert. Vielleicht ABH in Stuttgart nach Ausreden suchen wegen Corona.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go573154-27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und deswegen

Zitat (von go573154-27):

Ich habe das per Telefon an dem ABH in Stuttgart gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Da keimt der Verdacht in mir, dass die andere Behörde gar nicht kontaktiert wurde.....
Und warum keimt in dir was? Eine ABH ist nicht verpflichtet, jeden Schritt eines peinlichen Fehlers nun dem Ausländer auch noch haarklein darzulegen.
Selbstverständlich werden die ABH kommunizieren. Schließlich braucht die ABH Stuttgart die Akte.

Wichtig ist hier, dass erst die FB ausgestellt wird und dann die Akte sich anfindet und dann eben baldmöglichst der e-AT ausgestellt werden kann.

Zitat (von go573154-27):
Vielleicht ABH in Stuttgart nach Ausreden suchen wegen Corona.
Warum das denn? In 2018 gabs kein Corona. In 2019 auch nicht. Die Akte wird sich finden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und warum keimt in dir was?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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