Wechsel student visum § 16 abs. 1 zu arbeitvisum

18. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Asmc1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel student visum § 16 abs. 1 zu arbeitvisum

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gerade mein studium in deutschland im märz 2020 erfolgreich abgeschlossen. Anstatt ein Arbeitssuchevisum zu nehmen, habe ich nun wieder die Zweite Master studium genommen und wieder studium visum genommen. Meine Frage ist nun, ob ich in meinem ersten Studienfach einen Job in einer Firma bekomme waehrend zweite master, Kann ich ein Arbeitsvisum bekommen, wenn ich mein zweites Studium abmelde?

mit freundlichen gruessen,
cha

-- Editiert von Asmc1 am 18.08.2020 17:08

-- Editiert von Asmc1 am 18.08.2020 17:12

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von Asmc1):
Meine Frage ist nun, ob ich in meinem ersten Studienfach einen Job in einer Firma bekomme
Wenn du einen Job findest, der deiner ersten Qualifizierung entspricht und vom Arbeitgeber auch adäquat bezahlt wird, kannst du einen Antrag auf Zweckwechsel bei der ABH stellen.

Das wäre dann die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit. (das ist kein Visum!)

Ein Visum hat man nur zur Einreise nach D. erhalten.

Die Ausländerbehörde erteilt dann eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.---> eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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