Widereinreise nach Abschiebung

9. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
torpolino
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Widereinreise nach Abschiebung

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand ein paar Tipps zum obigen Titel geben,
US-Amerikaner wurde 1999 in die USA abgeschoben,er lebte zu diesem Zeitpunkt schon 26 Jahre in Deutschland die Mutter ist Deutsche,er selbst hat kein Bezug zu den USA .Ist eine Rückkehr nach Deutschland generell möglich und wenn ja welche vorraussetzungen söllten "Erfüllt" werden oder sein-Abschiebeverwaltungskosten,Flug?
Gibt es Verjährungsfristen wenn ja wie kann man diese erfahren
über eine positive Antwort würde ich mich freuen

torpolino


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24 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dann erzähl doch mal, warum er abgeschoben worden ist. Und wieso man in 11 Jahren nicht irgendwo wurzeln kann, das erschliesst sich mir ehrlich gesagt auch nicht so richtig. Aber, abgesehen davon, der Grund für die Abschiebung wär schon interessant.

wirdwerden

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#2
 Von 
torpolino
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Grund war "schwerer Raub" und die Haftstrafe bedruck 8 Jahre davon sind 4 Jahre verbüßt.
Was die Frage des Wurzelns betrifft so sind gewisse Umstände und Gründe dafür zu erklärung vor zubringen die ich ohne zustimmung nicht veröffentlichen möchte.
Die allgemeine Frage ist ja auch ob eine Einreise möglich ist und ob es eine Verjaehrungsfrist bei solchen Verfahren gibt

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#3
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

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#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Es gibt prinzipiell für Menschen, die in Deutschland aufgewachsen sind, das Recht auf Wiederkehr (§ 37 Aufenthaltsgesetz), wenn sie in der Lage sind, für ihren Unterhalt zu sorgen. Allerdings kann die Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn man ausgewiesen wurde. Will heißen: Er kann eine AE nach § 37 beantragen, ob sie erteilt wird, ist bei einer Straftat, die zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren geführt hat, mehr als fraglich - sprich: sehr unwahrscheinlich.

Um auf anderem Weg wieder eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müsste er wie jeder andere Ausländer einen vom Gesetz vorgesehenen Grund haben: zum Beispiel Familienzusammenführung oder Arbeitserlaubnis für Hochqualifizierte.

Vorher müsste er jedoch die Befristung seiner Einreisesperre beantragen und die Abschiebekosten begleichen. Da er nach der Halbstrafe abgeschoben wurde, müsste er noch die Reststrafe verbüßen (eine Teil-Aussetzung zur Bewährung könnte er beantragen).

Alles in allem sieht es für eine Rückkehrmöglichkeit nicht gut aus. Da er keinen Rechtsanspruch auf einen Aufenthalt hat, gibt es kein wirkliches Pro-Argument, das die vielen Negativargumente (evt. Fortsetzung der kriminellen Taten, Kosten für den Strafvollzug) aufwiegen könnte.

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#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

@ König Max
"Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist
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Dann könnte er nicht abgeschoben werden !?!?"

Man kann das Staatsangehörigkeitsrecht, das für heutzutage Geborene gilt, nicht einfach auf alle übertragen, die früher geboren wurden.

Da der Betroffene 1999 bereits 26 Jahre in Deutschland war, ist er auf jeden Fall vor dem Jahr 1974 geboren. Dann hätte er die deutsche Staatsangehörigkeit von der deutschen Mutter nur dann erben können, wenn er ansonsten staatenlos gewesen wäre. Da er US-Amerikaner ist, ist dies nicht der Fall.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da er bereits nach der Halbstrafe abgeschoben wurde, was bei Verbrechen dieser Schwere absolut unüblich ist, vermute ich mal, dass dass ein Fall des § 456a StPO ist. Der ausländische Verurteilte kann auf seinen Antrag hin mit Zustimmung der Behörden dann auch zeitiger als nach Verbüssung von 2/3 aus der Haft entlassen werden. Er wird dann abgeschoben, darf nie wieder zurückkommen. Das ist die Voraussetzung für die Anwendung der genannten Bestimmung. Sollte er jemals wiederkommen, so muss er den Rest der Strafe verbüßen, um dann wiederum abgeschoben zu werden.

Dein Freund wollte diese Regelung haben. Das hat er unterschrieben. Also, was soll das alles jetzt?

wirdwerden

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#7
 Von 
torpolino
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

zum einen wurde von ihm keine zustimmung zur halbstrafe gegeben und Unterschrieben wurde auch nichts sondern die Staatsanwaltschaft hat die Halbstrafe auf Antrag der Ausländerbehörde genehmigt-der offizielle Grund trägt die Überschrieft das er als Abschreckung für andere dienen sollte was aber bestimmt keinen intressiert.zum anderen hat er hier ein Kind und alle seine Geschwister Verwandte und auch Freunde leben in Deutschland.Zum US-Amerikaner wurde er dadurch das seine Mutter mit einem Ami Verheiratet war und in den USA kurz gelebt hat er dort geboren wurde und nie einer daran gedacht hat- er am wenigsten- eine andere oder beide Staatbürgerschaften anzunehmen,das wurde erst in betracht gezogen als er mit seiner Lehrzeit begonnen hat.
Nach 11 Jahren für ihn im Ausland möchte er wieder zurück in seine eigentliche Heimat wo immernoch sein Kind lebt er wurde nie heimmisch in den USA und erfühlt sich dort auch nicht wohl stellt sich nun die Frage ob es überhaubt möglich ist wieder öffiziell in die BRD einzureisen und dort zuleben?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du bist nicht vollständig informiert. Er hat zugestimmt. Sonst wäre das Verfahren nicht eingeleitet worden. Glaub es mir einfach mal. Aber abgesehen davon, bei der Strafe, vergiss das alles mit der Rückkehr. Geht nicht.

wirdwerden

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#9
 Von 
torpolino
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Bist du Jurist weil du so sicher bist? Jeder sagt was anderes aber genau kann mir keiner was sagen-bleibt wohl doch nur der Weg über einen Anwalt.Ich für meinen Teil werde versuchen ihm weiter zuhelfen so das es vielleicht doch noch klappen kann

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#10
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

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#11
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Wenn sein Kind hier lebt, es noch minderjährig ist und er das Sorgerecht besitzt, könnte er einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Darauf hätte er dann einen Rechtsanspruch. Diesem Recht stände dann das Recht des Landes gegenüber, ihn nach seiner Abschiebung aus dem Land fernzuhalten. Da müsste es dann eine Güterabwägung geben; hier wäre dann z.B. wichtig, wie eng der Kontakt zum Kind in den letzten 11 Jahren war und ob er in den letzten 11 Jahren straffrei geblieben ist. Das ist aber kein Selbstläufer - zumal die offene Haftstrafe bleibt und er aus der Haft heraus die elterliche Sorge kaum wahrnehmen kann.

Ob das wirklich eine reelle Chance ist, kann ihm hier niemand sagen. Dazu müsste sich ein Fachmann wirklich alle Unterlagen ansehen. Vielleicht sollte er seinen Fall im Forum von www.info4alien.de schildern. Dort arbeiten auch Profis aus Ausländerämtern und Botschaften mit. Da sollte man alle Fakten parat haben (z.B. was steht genau in der Ausweisungsverfügung), dann kann man dort auch sehr brauchbare Hinweise erhalten.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

ja, torpolino, ich bin mir absolut sicher in dem, was ich hier schreibe. Vom Strafvollzug hier ist abgesehen worden, weil sich alle einig waren, also er selbst, der Staatsanwalt als Vollstreckungsbehörde und das Gericht, dass er vorzeitig entlassen und in sein Heimatland abgeschoben wird. Das hat er unterschrieben, anders hätte das nicht funktioniert. Bei 8 Jahren Freiheitsstrafe ist auch abgesehen davon null Chance, das er nochmals zurück darf. Wenn er illegal zurück käme, würde er als erstes die 4 Jahre absitzen müssen.

Ein Fall aus der Praxis: ein Afrikaner mit deutschem Kind sitzt hier 2 Jahe ein wegen mehrfachen Diebstahls. Dann wird er auf seinen Antrag hin vorzeitig entlassen und gleich abgeschoben, nach der von mir genannten Vorschrift. Ein Jahr stand noch aus. Er hatte also sogar 2/3 abgesessen. 15 Jahre später kommt er als Asylant zurück. Wird sofort inhaftiert und trotz Kind dann nach dem Jahr, was noch ausstand wiederum abgeschoben. Über sein Asylgesuch wurde gar nicht entschieden.

Aber bei 8 Jahren Strafe, abgesehen von allem anderen, da kommt er nicht wieder rein, nach Deutschland. Da wird auch nicht viel abgewogen. Das Kind ist entweder mindestens 15 Jahre und hat bisher auch allein gelebt. Oder aber es wurde in Kenntnis der Strafe während des Vollzuges oder hinterher gezeugt. Das alles hat keinen Einfluss auf die Entscheidung.

Es mag den Vater in den USA besuchen. Ist doch bei dem vermuteten Alter kein Problem.

wirdwerden

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#13
 Von 
torpolino
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Es nur merkwürdig das er sich gegen seine Abschiebung gewert hat-Beschwerte bis zu Verwaltungsgericht-diese wurde abgelehnt und er wurde trotz Vollzuglockerungen dann doch Abgeschoben und ich bin mir ganz sicher das er nichts Unterschrieben hat das er mit der Abschiebung einverstanden ist oder war!
Er hat auf Familienrecht gepocht-nur wollte die zuständige Ausländerbehörde ihn unbedingt Abschieben und hat ihr Ziel ja erreicht
wie also kannst du sicher sein ohne dich angreifen zuwollen das er was unterschrieben hat?

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich fühle mich nicht angegriffen! Ganz und gar nicht. Nur, ich hab noch mal in die Verwaltungsvorschriften meines Landes geguckt. Da ist das ziemlich eindeutig formuliert.

Kann aber auch dahingestellt bleiben, denn bei einer Haftstrafe von 8 Jahren ist der Zug einfach abgefahren. Da darf niemand mehr zurück. Und, ganz theoretisch, wenn, dann mit Absolvierung der fehlenden 4 Jahre Knast. Und dann würde er wieder abgeschoben werden!

wirdwerden

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#15
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich weiss nicht, ob er weiter sitzen möchte, denn dann kann er sich ja auch nicht um sein Kind kümmern. Aber, selbst wenn, dann würde er hinterher wieder abgeschoben werden. Ich hab so zwei Zahlen im Kopf: Freiheitsstrafe von zwei Jahren + X = Abschiebung, wenn kein EU-Land. Freiheitsstrafe von 3 Jahren + X = Abschiebung auch in EU-Ländern, trotz Freizügigkeit. Also, was soll die Diskussion bei 8 Jahren?

Wie ist eigentlich die Schadenswiedergutmachung gelaufen, wie sind die Kosten für die Abschiebung reguliert worden? Denn irgendwo gibt es doch zumindeste ein Opfer, oder?

wirdwerden

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#17
 Von 
torpolino
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Also erzählen alle Straftäter nur Mist -naja wenigstens gibt es hier keine Vorurteile-
eigentlich wollte ich ja nur die Chancen sehen die er hat aber so wie ich die Sache sehe wird das wohl nix werden

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#18
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ torpolino: wo hab ich bitteschön erklärt, dass alle Straftäter "Mist" erzählen?

Hier haben wir doch einen ganz klaren Fall: er wollte durch das Verwaltungsgericht das Strafgericht und die Vollstreckung austrixen. Das geht nun mal nicht.

wirdwerden

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#20
 Von 
torpolino
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

allgemein heist das für jeden der mit einer solchen Straftat und Strafmass nie wieder in die BRD eireisen kann so sehe ich das-was ich nicht als gerecht sehe-aber so ist es nun mal.
Das Opfer ist der Staat der die Kosten für die Abschiebung und die Haftkosten-Gerichtskosten tragen muss also der Steuerzahler wie du und ich.
Leider bin ich nicht viel weiter gekommen hat eigentlich gedacht das es vielleicht eine möglichkeit geben würde-das ist nicht der Fall.
Falls man doch was machen kann währe ich für jeden Tip dankbar

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nö Max, das funktioniert nicht. Deutschland holt sich keine Schwerstkriminellen ins Land, freiwillig. Abgesehen davon. Er lebt nicht in Deutschland. Was soll also die Basis sein? Aus dem Ausland heraus kann man die deutsche Staatsangehörigkeit ohnehin nicht beantragen.

wirdwerden

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#23
 Von 
torpolino
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

:bang:
ich glaube nicht das er die gerichte austricksen wollte sondern er hat nur versucht hier (seinem heimatland) zubleiben natürlich kann man das so oder so sehen!
Ich für meinen Teil würde es auch versuchen bevor ich in ein fremdes Land gehen müsste den das war es für ihn.
er wurde zwar dort geboren gelebt hat er aber hier-wie seine ganze Familie.
Ob es gerecht ist oder nicht ist nicht die Frage sondern ob es Möglichkeiten gibt diesen zustand zuändern?Den bis heute ist es nicht seine Heimat-die ist hier nur darf er sie nicht betreten -es ist aber auch nicht die Frage ob es gerecht war oder ist-sondern ob es möglich ist wieder hier her zurück zukommen und so wie ich das sehe ist das nicht mehr möglich oder?

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#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nochmals, ganz klar nein: es gibt keine Möglichkeit, den Zusatnd zu ändern. Nicht bei der Höhe der Strafe.

Sorry, würde ja auch gerne eine andere Auskunft geben, aber, is nun mal so.

wirdwerden

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