Hallo,
Ein fiktiver Fall: Eine Person A verfügt über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, hat aber zur Zeit keinen festen Wohnsitz und ist auch seit vielen Jahren nicht mehr krankenversichert. Darüber hinaus verfügt die Person über kein Einkommen. Sie ist aber niemals straffällig geworden und hat die Bundesrepublik in den vergangenen 15 Jahren auch niemals verlassen.
Könnte dieser Person unter den vorgenannten Bedingungen die Niederlassungserlaubnis entzogen werden?
Hätte die Person einen Anspruch auf Hartz 4 OHNE dabei ihre Niederlassungserlaubnis zu gefährden und ginge das überhaupt ohne festen Wohnsitz?
Viele Grüße
Littlegoaty
Widerruf einer Niederlassungserlaubnis
11. Januar 2019
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Frage vom 11. Januar 2019 | 11:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf einer Niederlassungserlaubnis
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#1
Antwort vom 11. Januar 2019 | 13:35
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatKönnte dieser Person unter den vorgenannten Bedingungen die Niederlassungserlaubnis entzogen werden? :
Nein
ZitatHätte die Person einen Anspruch auf Hartz 4 OHNE dabei ihre Niederlassungserlaubnis zu gefährden und ginge das überhaupt ohne festen Wohnsitz? :
Ja
Im Übrigen kannst Du das alles im Aufenthaltsgesetz (§ 51) selber nachlesen
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/
#2
Antwort vom 11. Januar 2019 | 13:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zunächst einmal danke für die Antwort.
Selbst nachlesen und erst recht verstehen ist natürlich so eine Sache denn nicht jeder versteht Gesetzestexte - und für Leute die in diesem Bereich Schwierigkeiten haben sind einschlägige Foren doch prädestiniert oder?
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